Hallo,
nehmen wir an Frau X sei tschechische Staatsbürgerin und hätte auch noch einen Zweitwohnsitz in Tschechien.
In Deutschland ist X vom Erstwohnsitz freiberuflich tätig. Dies ist ihr einziges Einkommen.
Nehmen wir weiter an, Frau X besäße eine private KV in der Tschechei, die auch nachweislich für ärtzliche Behandlungen in Deutschland bezahlt und dies auch schon getan hat.
Nun tritt eine deutsche Krankenkasse an Frau X heran und fordert den Eintritt in die deutsche gesetzliche KV.
Ist dies Rechtens, auch wenn X zweifelsfrei eine KV, wenn auch im anderen Staat nachweisen kann?
Gruß
Lawrence
Ist dies Rechtens,
Die KKs machen sowas ja nicht zum Spaß, sondern halten sich das SGB. Seit Anfang des Jahres besteht für alle eine Krankenversicherungspflicht, vielleicht wurde die Frau deswegen angesprochen.
auch wenn X zweifelsfrei eine KV, wenn auch im anderen Staat nachweisen kann?
Ist dieser Umstand der KK bekannt ? Wenn die Versicherungsbedingungen der tschechischen KV die Leistungen in D garantieren, sollte das reichen. Waren es Leistungen aus Kulanz, wird die Frau nicht um eine deutsche Versicherung herumkommen.
Hallo,
Die KKs machen sowas ja nicht zum Spaß, sondern halten sich
das SGB. Seit Anfang des Jahres besteht für alle eine
Krankenversicherungspflicht, vielleicht wurde die Frau
deswegen angesprochen.
mit ziemlicher Sicherheit erfolgt die Anfrage genau deswegen ausgerechnet jetzt.
auch wenn X zweifelsfrei eine KV, wenn auch im anderen Staat nachweisen kann?
Ist dieser Umstand der KK bekannt ? Wenn die
Versicherungsbedingungen der tschechischen KV die Leistungen
in D garantieren, sollte das reichen. Waren es Leistungen aus
Kulanz, wird die Frau nicht um eine deutsche Versicherung
herumkommen.
Danke, die Antwort hilft mir sehr weiter. Die Auslandsleistungen seien in diesem Fall speziell von der tschechischen Versicherung abgesichert.
X wird nun den Versicherungsschen mit allen Bedingungen übersetzen lassen und der KK vorlegen.
Gruß
Lawrence