Gesetzl. KV nach dem Studium?

hallo,

wie ist das, wenn man sein studium beendet (dipl.verteidigung ende oktober), 25. geburtstag ein paar tage vorher. bisher bestand familienversicherung, die ist ja dann zu ende, oder?

es kommt nun zu einer übergangszeit bspw. november & dezember 2005. zum 01.01.2006 beginnt eine sv-pflichtige arbeit.

  • bis zum geburtstag (25.) läuft die familienversicherung
  • zwischem geburtstag und verteidigung studentische vers. (ca. 55 EUR / monat)
  • danach ???

wie versichert man sich in der uebergangszeit? gibt es bei den gesetzlichen hier freiwillige KV mit minimum beitrag? wenn ja, sind die auch von KV zu KV unterschiedlich?

wer hat eine idee?

danke & gruss vom

showbee

Hallo großer Steuerexperte,

wie ist das, wenn man sein studium beendet (dipl.verteidigung
ende oktober), 25. geburtstag ein paar tage vorher. bisher
bestand familienversicherung, die ist ja dann zu ende, oder?

Ja, nach dem Ende der Ausbildung entsteht in der GKV Beitragpflicht.

  • bis zum geburtstag (25.) läuft die familienversicherung

Nein offiziell bis zum Ende der Ausbildung. Die ist in der Regel mit der letzten Prüfung zu Ende, manchmal auch mit der Ausgabe des Zeugnisses, bitte bei der Uni oder Deiner Krankenkasse nachfragen.

  • zwischem geburtstag und verteidigung studentische vers. (ca.
    55 EUR / monat)
  • danach ???

ungefähr 120 €.

wie versichert man sich in der uebergangszeit? gibt es bei den
gesetzlichen hier freiwillige KV mit minimum beitrag? wenn ja,
sind die auch von KV zu KV unterschiedlich?

siehe oben, grundsätzlich könnte der Mindestbeitrag von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein, in der Praxis gibt es meines Wissens kaum eine Differenz (was bei 370 Krankenkassen in Deutschland aber nicht mit letzter Sicherheit festzustellen ist).

Hoffe behilflich gewesen zu sein

Nordlicht

Hallo,
die Familienversicherung endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Sollte Wehr-oder Zivildienstz geleistet worden sein, wird diese Zeit an das 25. Lebensjahr angehängt falls noch weitere Schulausbildung oder Studium erfolgt.
Sollte das Erststudium vor Beginn der krankenversicherungspflichtigen
Tätigkeit enden, gibt es einen kleinen „Trick“ - einfach nochmals
einschreiben - aber achtung, nicht das die Semestergebühr teurer
als die Krankenversicherung kommt.
Gruss
Günter Czauderna