Gesetzl. KV - Röntgenbilder

Hallo Experten,
wenn jemand mit seinem Zahnarzt absolut unzufrieden ist, dann kann er den ja wechseln (Er weiß keinen Rat mehr, wie den Zahnschmerzen beizukommen ist). Wenn der bisherige aber gerade ausreichend Röntgenbilder angefertigt hat, muß er diese dann dem neuen Arzt zur Verfügung stellen? Wäre doch teuer und auch ungesund, wenn alles wiederholt werden müßte.

Danke für Rat.
Boris

Hallo Boris,

natürlich muß er das.

Entweder läßt Du sie Dir aushändigen (da hast Du aber glaube ich keinen Anspruch drauf) oder Du gehst zum neuen Zahnarzt und der fordert sie dann auf dem regulären Dienstweg an. der neue Zahnarzt muß sie zwar nach Gebrauch zum Archivieren an den alten Zahnarzt zurückschicken, aber er kann sie erstmal nutzen (und ggf kopieren oder einscannen).

Grüße
Gordie

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Das ist zumindest logisch. Die Frage ist nun, ob er das auch muß. Oder steht ihm frei, eigene Bilder zu machen und sich die natürlich auch honorieren zu lassen? Kann man das irgentwo nachlesen?

Gruss Torx

Hallo Torx,

natürlich KANN der neue Zahnarzt eigene Bilder machen, vor allem, wenn die Bilder des alten Zahnarztes nicht die richtige Qualität haben. Als (zahlender und den Strahlen ausgesetzter) Patient kann ich aber verlangen, daß erstmal die Bilder angefordert und gesichtet werden.
Wo das steht, kann ich Dir nicht sagen - da mußt Du entweder selber googeln oder Deine KK fragen.
Nach meinen bisherigen Fragen hat sich aber noch kein Arzt geweigert, die Bilder an einen anderen Arzt zu schicken.
Es ist mir mit eindeutigen Argumenten auch schon einmal gelungen, Bilder privat von einem Arzt zu bekommen (wieso, das ist meine Brust und für Ihre Dienstleistung *Bilder machen* wurden sie von meiner Kasse bezahlt, was daran gehört noch Ihnen?) - aber dazu sind die nicht verpflichtet, weil sie die Bilder archivieren müssen.

Hat sich Dein neuer Arzt geweigert, die alten Bilder anzufordern oder will der alte Arzt siew nicht rausgeben?

Grüße
Gordie

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