Hallo liebe Foren Nutzer,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Beispiel helfen.
Angenommen ein Selbständiger ist freiwillig in der gesetzl. Krankenversicherung. Nun will erhält er bald seine Rente, will aber noch weiterhin seine Selbständigkeit aufrecht erhalten.
Nun gibt es ja eine Art Sondertarifierung für Rentner, die vorher freiwllig gestzlich versichert waren.
Welches Einkommen wird dann berücksichtigt ? Nur die Rente oder auch weitere Einkünfte aus seiner weiteren Tätigkeit heraus oder auch aus Kapitalvermögen.
Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe
MfG Ymc