Gesetzl. KV - Wie lange muß man dabei sein

… um weiter drinbleiben zu können, auch wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht?

danke! gruss m.

Hallo Matthias,

ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstehe, deswegen versuche ich es mit einem Beispiel:

Du bist im Moment bei der Barmer, DAK, AOK, TK oder bei der BKK Pusemuckel & Co. versichert. Ab dem nächsten Monat fällt bei Dir die Versicherungspflicht eigentlich weg, weil Du mit dem Gehalt über die Beitragsbemessungsgrenze kommst. Es stünde Dir somit frei, Dich privat krankenversichern zu lassen. Trotzdem möchtest Du (obwohl es teuerer ist) lieber in einer der genannten Krankenkassen bleiben.

Soweit richtig?

… um weiter drinbleiben zu können, auch wenn keine
Versicherungspflicht mehr besteht?

Niemand kann Dich zwingen, in die private KV zu gehen, wenn Du es nicht möchtest. Du kannst Dich auch in jeder „normalen“ Krankenkasse bleiben; hier gibt es Tarife für freiwillig Versicherte.

Falls ich Dich nicht richtig verstanden habe, melde Dich bitte…

Ciao

Tessa

…was ich da zwischen den Zeilen lese: Ein bisher überhaupt nicht oder bei einer privaten Kasse Versicherter schafft vorübergehend Umstände, die ihn zum Pflichtversicherten machen. Denkbar wäre, daß ein bis dahin Selbständiger eine angestellte Tätigkeit beginnt. Nach sehr kurzer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse oder Ersatzkasse, z. B. nach nur einem Monat, ist diese angestellte Tätigkeit plötzlich zu Ende und der Mann arbeitet wieder selbständig. Darf er nach so kurzer Mitgliedschaft in der Kasse bleiben oder wie lange muß das „Spiel“ gedauert haben?

Gruß
Wolfgang

PS: Es gibt bei manchen Selbständigen durchaus Lebensumstände, die solche auf den ersten Blick merkwürdig anmutenden Ideen hervorbringen. Und diese Leute haben dann Fragen, die man nicht stellen kann (es sei denn, hier bei w-w-w).

… um weiter drinbleiben zu können, auch wenn keine
Versicherungspflicht mehr besteht?

danke! gruss m.

Um eine frewillige Versicherung bei einer gesetzlichen
Krankenkasse abzuschliessen ist es schon erforderlich
betimmte Bedingungen zu erfüllen, so kann es z.B. dann
nicht möglich sein, wenn die vorherige Pflichtversicherung
(z.B. Mitglied ab 1.1.2000 bei der AOK bis 30.06.00
beschäftigt und vor dem 1.1.2000 nur PKV-versichert) nicht
mindestens 12 Monate andauerte. In einem solchen Fall wäre dann
eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse
nicht möglich.

Gruss

Günter

Aufklärung
Hallo Experten!

ich glaube die info von guenter war genau das, was ich suchte: wenn ich mind. 12 monate pflichtversichert war, kann ich bei meiner aok oder bkk bleiben, auch wenn ich mich selbstständig mache oder arbeitslos werde. wenn das arbeitsverhältnis vorher beendet wird, dann nicht.

wenn ich als selbstständiger hohe einkünfte erziele, ist natürlich eine private günstiger aber das ist ja leider nicht immer der fall …

habe ich das richtig dargestellt?

gruss, matthias

hallo, alle,
ich habe den eindruck, hier laufen die Infos durcheinander:

  1. wenn jemand pflichtversichert ist und jetzt über die BBG kommt, ist er freiwiliig weiter versichert. Hier ist es auch gleichgültig, wie lange er freiwillig bei der Kasse ist. Er hat Anspruch auf alle Leistungen.
  2. wenn ein Selbständiger wieder Arbeitnehmer ist (ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis) und unter der BBG verdient, ist er ohne Einschränkung pflichtversichert.
  3. wenn ein Selbständiger nicht in der Kasse war (gleich ob privat oder gar nicht versichert) und wieder AN wird , dabei über der BBG verdient, hat er keine Möglichkeit in die Kasse zu kommen (außer der Leiter der Kasse drückt beide Augen zu. Ist nicht nach den Buchstaben des Gesetzes, aber wo kein Kläger, da kein Richter!)
  4. Ein nicht GKV versicherter ist über 55 Jahren und kommt wieder unter die BBG hat er keine Möglichkeit in die Kasse zu kommen!
    5.ein erst vor kurzem Pflichtversicherter wird arbeitslos, dann hat er Anspruch auf eine Pflichtversicherung.
  5. ein Privatversicherter, der schon lämnger als 5 Jahre in der Privaten versichert ist und arbeitslos wird, hat die Wahlmöglichkeit, in seiner Versicherung zu bleiben. Das Arbeitsamt zahlt ihm dann den Beitrag, den es auch an die Kasse zahlen müsste (Arbeitslosengeld x xx%).
  6. einer der kürzer versichert ist, muss in die Gesetzliche zurück.
  7. ein AN, freiwillig versichert, der in einer Privaten ist, rutscht unter die BBG. Hier bleibt ihm keine andere Wahl, er muss aus seiner Privaten ´raus und muss in die GKV rein! Leider!
    Sollte er sich allerdings früher unwiderruflich befreit haben, dann muss er natürlich nicht mehr in die GKV. Doch diese unwiderufliche Befreiung würde ich ihm nicht empfehlen.
    So, habe ich noch etwas vergessen?

Grüße
Raimund

Hi Raimund und alle anderen!

erstmal vielen dank.

mal ganz konkret: Herr B. war bisher bei einer PK. jetzt tritt er in ein angestelltenverhältnis und ist pflichtversichert weil Gehalt unter BBG. nach 5 monaten endet das arbeitsverhältnis. herr b. darf weiter bei seiner bkk bleiben (siehe raimund punkt 5). herr b. wartet 12 Monate ab, und versichert sich dann wieder privat.

hat er sich jetzt mit seinem 12 monatigen ausharren bei der GKV das recht erworben, für den rest seines Lebens immer wieder freiwillig zur GKV gehen zu können (siehe auch posting von guenter) , wenn ihm dies als situationsbedingt günstig erscheint, oder interpretiere ich das falsch?

gruss, matthias

Hallo, Matthias:

mal ganz konkret: Herr B. war bisher bei einer PK. jetzt tritt
er in ein angestelltenverhältnis und ist pflichtversichert
weil Gehalt unter BBG. nach 5 monaten endet das
arbeitsverhältnis. herr b. darf weiter bei seiner bkk bleiben
(siehe raimund punkt 5). herr b. wartet 12 Monate ab, und
versichert sich dann wieder privat.

Nebenbei: er wäre dumm, das zu machen: beio den Privaten zählt das Eintrittsalter. Er hat durch seinen Austritt auf alle Rechte verzichtet, auch auf seine bisher eingezahlten Altersückstellungen: futsch!

hat er sich jetzt mit seinem 12 monatigen ausharren bei der
GKV das recht erworben, für den rest seines Lebens immer
wieder freiwillig zur GKV gehen zu können (siehe auch posting
von guenter) , wenn ihm dies als situationsbedingt günstig
erscheint, oder interpretiere ich das falsch?

Natürlich nicht!!!
Der Gesetzgeber sagt hier ganz eindeutig: wer die Solidargemeinschaft verläßt (gleich ob in eine Private oder gar nicht versichert) hat kein Recht mher in die GKV zu kommen!Ausnahmen siehe mein Posting.
Das wäre auch echtes Schmarotzertum: auf Kosten anderer immer dort versichert zu sein, wo andere am meisten für ihn zuschießen! Denn beides, die GKV wie die PKV sind Solidargemeinschaften: diejenigen, die keine Kosten produzieren finanzieren diejenigen, die das Pech haben, krank zu werden. Hier könnte man einhaken und sagen: ich sehe es nicht ein, für Kosten aufzukommen, die andere sich selbst zufügen (Rauchen, Alkoholismus, Rauschgiftsucht…). Aber so weit sind wir noch nicht. Das Problem ist hier der Steuerzahler, der dann dafür aufkommen muss!
Außerdem, wäre ein permanenter Wechsel von Privat zu GKV grundsächlich zu seinem Nachteil! Das liegt am Unterschied der Beitragsberechneung: die GKV verlangt xx % seines Einkommens (deswegen kann ja die GKV u.U. im Alter sehr teuer sein), bei der PKV wird der Beitrag nach dem Eintrittsalter und dem damaligem Gesundheitszustand berechnet. Soll heißen: einer der mit 25 zur PKV kommt ist allemal der Schlauere! Er hat mehr Leistung und weniger Beitrag, besonders im Alter! Wechselt er jetzt aber (gleich ob in die GKV oder eine andere PKV, so hat er gravierende Nachteile: er verliert alle Altersrückstellungen! Wechselt er in eine andere Private, muss er einen Beitrag entsprechend seinem neuen Eintrittsalters bezahlen. Ist er inzwischen schon etwas kränklich geworden, zahlt er evtl. einen Risikozuschlag (den er bei seiner vorigen nicht hätte zahlen müssen) oder hat sogar eine Ablehnung.
Grundsätzlich kann man sagen:
1:je früher man in die PKV geht, um so besser
2.ein Wechsel ist nur selten von Vorteil
3.im Alter hat er meist niedrigere Beiträge als der freiwillig versicherte in der GKV… zumindest keine höheren!
4.fast bei jedem Tarif hat er bessere Leistungen als in der GKV
5. in den absolut seltensten Fällen rentiert sich ein Verbleiben in der GKV.
6. die Beiträge in der PKV steigen nicht in dem Masse, wie in der GKV… von der „Abmagerung“ der leistungen gar nicht zu sprechen!
Da ich hier in diesem Forum auf keine homepage hinweisen darf (wird sonst als Werbung angesehen) schreibe mir mal ein E-Mail. Dann kann ich Dir eine homepage sagen, in der alle diese Fragen beantwortet werden und Du 1. alle GKV, die für Deinen Wohnort zutreffen vergleichen und 2. Dir auch fast alle PKV vornehmen kannst. Auf dieser Homepage ist das kostenlos.
Grüße
Raimund