Ein Arbeitsvertrag wurde nicht schriftlich geschlossen,jedoch erfolgte heute die Kündigung, gibt es eine gesetzl. Porbezeit z. B. 6 Wochen wie früher im BGB?
Wie früher?
Ein Arbeitsvertrag wurde nicht schriftlich geschlossen,jedoch
erfolgte heute die Kündigung, gibt es eine gesetzl. Porbezeit
z. B. 6 Wochen wie früher im BGB?
2 Wochen: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Gruß
Stefan
Hallo,
Ein Arbeitsvertrag wurde nicht schriftlich geschlossen,jedoch
erfolgte heute die Kündigung, gibt es eine gesetzl. Porbezeit
z. B. 6 Wochen wie früher im BGB?
Probezeit gibt es nach wie vor im BGB gem. § 622 Abs. 3:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Allerdings muß diese Probezeit auch ausdrücklich vereinbart worden sein, eine stillschweigende Anwendung ist grundsätzlich nicht möglich.
Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, hat derjenige, der sich auf die Probezeit beruft, im Streitfall ein dickes Beweisproblem…