Ein Student mit einer SHK-Stelle an der Universität (5 h/Woche), übt dort eine Tätigkeit aus, die ihm etwa 230 Euro im Monat bringt. Die Lohnsteuerkarte mit Klasse I liegt also dem Pers.dezernat der Uni vor. Für ebenjenen Studenten besteht nun die Möglichkeit, als Honorarkraft bei einem Nachhilfefranchise angestellt zu werden. Wie lässt sich das für ihn steuerlich in Einklang bringen? Als geringfügig Beschäftigter dürfte er ja eigentlich mehreren Tätigkeiten nachgehen. Wie läuft das dann aber mit der Lohnsteuerkarte? Muss er als Honorarkraft (= freiberuflich?) eine Steuererklärung machen und mit welchen Abgaben müsste er rechnen? Würde sich seine Steuerklasse ändern?
Ein Student mit einer SHK-Stelle an der Universität (5
h/Woche), übt dort eine Tätigkeit aus, die ihm etwa 230 Euro
im Monat bringt. Die Lohnsteuerkarte mit Klasse I liegt also
dem Pers.dezernat der Uni vor. Für ebenjenen Studenten besteht
nun die Möglichkeit, als Honorarkraft bei einem
Nachhilfefranchise angestellt zu werden.
Heisst das, er wäre selbstständig? Oder wäre er dort ebenfalls angestellt.
Wie lässt sich das
für ihn steuerlich in Einklang bringen? Als geringfügig
Beschäftigter dürfte er ja eigentlich mehreren Tätigkeiten
nachgehen. Wie läuft das dann aber mit der Lohnsteuerkarte?
Muss er als Honorarkraft (= freiberuflich?) eine
Steuererklärung machen und mit welchen Abgaben müsste er
rechnen? Würde sich seine Steuerklasse ändern?
Natürlich muss er als Freiberufler auch eine Steuererklärung machen. Er hat dann eben Einkünfte aus einer selbstständigen und aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit. Ob er aber bei der Nachhilfeschule selbstständig wäre, wäre mal als erstes zu klären!
Gruss Aron
Es ist im übrigen durchaus möglich, auch mehr als eine nicht-selbstständige Tätigkeit zu haben, dann beantragt der Student eben eine 2. Lohnsteuerkarte.