Gesetzl. Rentenversicherung für Selbständige

Hallo

kann mir jemand mal die Begründung liefern ,das bestimmte Berufsgruppen in die Rentenversicherung einbezahlen müssen und andere nicht wenn man sich sich selbstständig macht.Wie kann sowas in Hinblick auf Gleichstellung heute noch verlangt werden?
Gilt für alle selbst. Lehrer ,Hebammen ,Masseure und noch 1-2 andere.
Andere Selbstänidge wie PC-Händler,Bauer oder so brauchen das nicht.
Ist sowas zulässig?

Gruss
Ronnie Lüdtke

Hallo, Ronni Lüdtke,

zulässig ist es, weil es so im Gesetz steht.
Eine Begründung kann ich dafür auch nicht geben. Ich nehme jedoch an, daß zumindest für einige Berufsgruppen der Vorsorgegedanke in prähistorischer Zeit ausschlaggebend war.
Bei Regelungsbedürftigkeit werden nun einmal neue Regeln eingefügt, ohne die alten wegzuschmeißen, es wird noch nicht einmal überdacht. Das könnte im übrigen ja auch das Beitragsaufkommen mindern.

Gruß
steuerfux

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zulässig ist es, weil es so im Gesetz steht.

Genau… nur welches? Ich weiß es nicht… leider… mir ist nur der unten folgende Name bekannt, weiß aber nicht, ob es wirklich ein Gesetz ist oder nur irgendwo enthalten ist.

Eine Begründung kann ich dafür auch nicht geben.

Ich versuche es mal… :wink:

Ich nehme jedoch an, daß zumindest für einige Berufsgruppen der
Vorsorgegedanke in prähistorischer Zeit ausschlaggebend war.

Genau das ist der Hintergrund.
Im Handwerkerpflichtversicherungsgesetz *ich kenne es nur unter diesem Namen* steht drin, dass alle Handwerker … also all die, die in die Handwerksrolle eingetragen sind bzw. werden müssen, einer Pflichtversicherung unterliegen.
Vormals unbegrenzt gültig, ist sie seit dem 1.1.92 zeitlich begrenzt worden. Seitdem gilt eine Mindestversicherungsdauer mit 216 Pflichtbeitragsmonaten. Eine Ausnahme hierzu bilden die Schornsteinfegermeister. Die Höhe bemisst sich am Verdienst.
Nachzulesen ist dies im SGB VI §2 Nr.8 und SGB VI §6 Nr.4 … da hätten wir es dann doch :wink: habe es eben gefunden :wink:
Nach dieser Mindestversicherungsdauer kann sich der Handwerker befreien lassen.
Dies geschieht aus dem Grund, dass viele Handwerksmeister sich selbständig machen und dann die Altersvorsorge etwas außer acht lassen, um nicht vergessen und verschlampen zu sagen. Gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass man dafür am Anfang der Selbständigkeit kein Geld hat und später vergessen sie es einfacg.
Im Alter trifft sie dann das böse Erwachen und sie werden über Nacht zum Sozialfall… um dies zu verhindern, insbesondere, dass der Staat nicht unendlich zahlen muss, hat man dem einen Riegel vorgeschoben und die Handwerker haben mindestens eine Grundabsicherung. Sicherlich nicht immer das zeitgemäßeste, aber für manche dann immer noch eine Absicherung…
und letztendlich ist es doch so, dass der Mensch gezwungen werden muss, bestimmte Dinge zu machen… sonst macht er sie nicht und verwendet das Geld für andere Dinge.
Siehe Einbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge durch den AG und Abführung von ihm an den Sozialversicherungsträger.

Bei Regelungsbedürftigkeit werden nun einmal neue Regeln
eingefügt, ohne die alten wegzuschmeißen, es wird noch nicht
einmal überdacht. Das könnte im übrigen ja auch das
Beitragsaufkommen mindern.

Und dennoch finde ich es gerade bei Handwerkern richtig, denn gerade diese Berufsgruppe macht sich oftmals sehr wenig Gedanken um ihre Altersvorsorge.
Aber die Altersvorsorge ist noch nicht einmal der Hauptgrund gewesen.
Die Sozialversicherung, hier die Rentenversicherung, leistet ja auch für Erwerbsunfähigkeit, Kur und Berufsunfähigkeit…

und diesen Risiken sind Handwerkern prozentual gesehen um ein vielfaches mehr unterlegen, was alleine schon die Tatsache belegt, dass diese Begrufsgruppe in der Unfallversicherung einen höheren Risikobeitrag zu zahlen hat.

Und wenn der Handwerker nun mit 32 sich selbständig macht, mit 40 berufsunfähig wird und keine Absicherung hat, dann ist er ab dann einer, der dem Staat ziemlich sicher auf dem Geldbeutel liegt.
Und dies geschieht in deutlich geringerem Umfang, wenn eine Absicherung dafür besteht.

so long…

hoffe, dass ich es verständlich erklärt habe…

Marco

PS: Sonst wie gehabt einfach fragen :wink:

Danke erstmal für die Antworten.

ALso ich bin Fahrlehrer und zahle schon seit Beginn meiner Tätigkeit in diesem Beruf in eine freiwillige Rentenversicherung.Jetzt mache ich mich selbstständig und kriege einen Ohnmachtsanfall als ich von diesem Gesetz höre.
Sollte zumindestens jedem selber überlassen sein ob privat oder gesetzlich.So wie bei der KK.

Kann mich nicht damit anfreunden drei Jahre lang 430DM zu bezahlen und danach das doppelte.

Und einer mit nem PC-Laden kann genauso frühzeitig in Rente geschickt werden

Gruß

Ronnie

Hallo Ronnie,

als Arbeitnehmer, bzw. in der Fachsprache als Sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, musst du deine Pflichtbeiträge entrichten.

Das ist normal.

Aber z.B. ein PC-Händler, der kann sich befreien lassen.
Diesen Antrag kannst du dir bei der LVA oder BfA besorgen.

Als Fahrschullehrer gilt dies meines Erachtens nach auch.

Es gibt zwar jetzt diesen Passus Scheinselbständigkeit… aber das bezieht sich insbesondere nur auf die Mitarbeiter von Firmen, die als „Selbständiger“ laufen, weil sich die Firma die Sozialabgaben drücken will und gilt eigentlich nur für die Leute, die in einem abhängigen Verhältnis zu ihrem Auftraggeber stehen und dieser irgendeinen Prozentsatz vom Gesamtumsatz ausmacht.

Ich habe leider das neueste Gesetz dazu nicht vorliegen.
Das kam aber alles im letzten Jahr, wo die Scheinselbständigkeit so diskutiert wurde.

Ich würde dich hierbei also bitten, bei der LVA / BfA vorbeizugehen. Da die diese Auskunft besser und kompetenter geben können müssten :wink:

Sollten sie es nicht machen können, so mail mich bitte nochmal an… per e-Mail…

und dann werde ich mich drum bemühen, den genauen Wortlaut zu bekommen…

aber ich sehe keinen Grund, warum man als Fahrschullehrer diesem unterworfen sein sollte…

Ich weiß es bei dem PC-Händler, weil ich da schon einige befreit habe…

Es kommt natürlich drauf an, inwieweit dieser Beruf unter diesen Schutz kommt.

Habe ein SGB leider nicht hier… zumindest nicht in der neuesten ausgabe…

So long…

Marco