Gesetzl. Unfallversicherungsschutz in der Freizeit

Habe in Ausübung von Zivilcourage junge Leute nachts daran hindern wollen, Bauzäune mit Beleuchtung zu beschädigen (Zuruf!). Im Weitergehen wurde ich von diesen plötzlich von hinten angegriffen. Als Brillenträger war ich zusätzlich verunsichert und erhielt so Schläge ins Gesicht und auf die Nasenpartie. Blutüberströmt ließ mich die herbeigerufene Polizei ins Krankenhaus bringen. Die Täter wären über alle Bergee. Keine Zeugen, außer der später dazugestoßenen Polizei. Die Unfallkasse lehnt nun die Anerkennung eines gesetzl. versicherten Unfalles ab. Unkosten entstanden mir in Höhe von ca. 1000,00 EUR. Als ehem. Gastwirt war ich um 3.00 Uhr morgens allein nachhause unterwegs. Meine private Krankenversicherung hatte eine EB von 1000,00 EUR. Die entstandene Streitigkeit hat mich entmutigt, noch einmal Zivilcourage zu üben. Wer kann mir weiterhelfen und evtl. Hinweise parat!?

Hallo,

wende dich mal an den Weissen Ring.

https://www.weisser-ring.de/internet/verwaltung/news…

LG Petra

Hallo,

das könnte ein Fall für das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html

&Tschüß
Wolfgang

Hoi.

Da dürfte die Entscheidung der Unfallkasse korrekt gewesen sein, denn ein gesetzlicher UV-Schutz, eben von einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse, käme nur bei einer Straftat in Frage.

„§2 Abs.1 Nr.13c SGB VII:
Personen, die
c) sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen,“

Daher dürfte keine Ansprüche entstanden sein. Ich denke auch, dass hier das OEG zum Tragen kommt.
Am besten Mal beim Rathaus anfragen, ob die Anträge haben bzw. dort nachfragen.
Hier noch ein Info-Link: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementb…
Familie-Ges-Jug-Vers/Referat_609/OEG/Antr__ge/Hinweisblatt_OEG_201001.pdf

Ciao
Garrett