Gesetzl. vorgeschriebene Versicherungen?

Hallo Leute!

Habe im Internet nach gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gesucht. Leider habe ich dort auch widersprüchliche Angaben gefunden, so dass ich Euch hier mal fragen möchte.

Bei welchen Versicherungen besteht denn nun eine gesetzliche Versicherungspflicht?

Im voraus vielen Dank für die Beantwortung

Stefanie

wenige

Bei welchen Versicherungen besteht denn nun eine gesetzliche
Versicherungspflicht?

  • KFZ-Haftpflicht wg. des Gefährdungspotentials des KFZ

  • ALG-Versicherung, weil im Falle der Arbeitslosigkeit sowieso die Sozialsysteme aufkommen würden, dann „darf“ man auch schon mal prophylaktisch in die ALG-Versicherung einzahlen

  • KV für abhängig Beschäftigte, damit eine Krankheit keinen Sozialfall produziert und der Allgemeinheit zur Last fällt

  • RV wg. dito (kam früher öfters vor, dass Rentenmärkchen nicht „geklebt“, sondern verzockt wurden), im Alter sprang dann die Sozialhilfe ein.

Gruß

Stefan

Hallo Stefanie,
für Halter eines zugelassenen Kraftfahrtzeuges ist die KFZ-Haftpflicht
vorgeschrieben, gleiches gilt grundsätzlich auch für KFZ-Anhänger.
Für Jäger ist eine Jagdhaftpflicht vorgeschrieben.
Die Pflegepflichtversicherung ist Pflicht für alle.
Für Arbeitnehmer ist die gesetzliche Arbeitslosen-, Renten,-
und Unfallversicherung verpflichtend, ferner, bis zur Versicherungspflichtgrenze, die gesetzliche Krankenversicherung.
In diese Pflicht eingeschlossen sind weitere Berufsgruppen wie z.B. grundsätzlich auch Künstler und Landwirte.
Das alles ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Grüße

Ergänzend fällt mir noch die Wohngebäudefeuerversicherung für Eigentümergemeinschaften ein.

Ergänzend fällt mir noch die Wohngebäudefeuerversicherung für
Eigentümergemeinschaften ein.

Ooops,… das ist mir neu.
Haste mal nen Link oder so ?
Vielen Dank !

Haftpflicht- und Hausratversicherung?
Hallo nochmal!

Wie ist es denn bei der Haftpflichtversicherung und der Hausratversicherung? Bin ich hier verpflichtet, eine dieser Versicherungen abzuschließen?

Gruß

Stefanie

Hallo nochmal!

Wie ist es denn bei der Haftpflichtversicherung und der
Hausratversicherung? Bin ich hier verpflichtet, eine dieser
Versicherungen abzuschließen?

Nein
Die Privathaftpflichtversicherung gehört aber zu den dringend
empfehlenswerten Versicherungen, darauf solltest Du, auch
ohne Pflicht, nicht verzichten; zumal ein Basisschutz
bereits für wenige Euro im Monat erhältlich ist.
Grüße

Hallo nochmal!

Wie ist es denn bei der Haftpflichtversicherung und der
Hausratversicherung? Bin ich hier verpflichtet, eine dieser
Versicherungen abzuschließen?

Nein, Ausnahme KFZ-Haftpflicht bzw. Haftpflicht bei bestimmten Berufen, wie erwähnt.

für Halter eines zugelassenen Kraftfahrtzeuges ist die
KFZ-Haftpflicht
vorgeschrieben, gleiches gilt grundsätzlich auch für
KFZ-Anhänger.

Nein, m.E. nur für schwarze Kennzeichen und für Firmen und Bürger!

Für Jäger ist eine Jagdhaftpflicht vorgeschrieben.

Nein, m.E. nur für die Erteilung eines Jagdscheins!

Die Pflegepflichtversicherung ist Pflicht für alle.

Ja, aber wird nicht durchgesetzt, weil der Staat es gar nicht prüfen kann!

Für Arbeitnehmer ist die gesetzliche Arbeitslosen-, Renten,-
und Unfallversicherung verpflichtend, ferner, bis zur
Versicherungspflichtgrenze, die gesetzliche
Krankenversicherung.
In diese Pflicht eingeschlossen sind weitere Berufsgruppen wie
z.B. grundsätzlich auch Künstler und Landwirte.
Das alles ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Bitte nur als Ergänzung!

Ergänzend fällt mir noch die Wohngebäudefeuerversicherung für
Eigentümergemeinschaften ein.

Das wäre mir neu.

Das Feuerversicherungsmonopol und der Zwang zur Feuerversicherung wurde aufgehoben!

§ 21 Abs. 5 Ziffer 3 Wohnungseigentumsgesetz

War eine BWV-Frage, über die ich mich damals schon wunderte!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was für einen Blödsinn man Euch beigebracht hat
§ 21 WEG (5)

Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:

  1. die Aufstellung einer Hausordnung;
  2. die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums;
  3. die Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht;
  4. die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung;
  5. die Aufstellung eines Wirtschaftsplans (§ 28);
  6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.

Die Aussage ist falsch - es steht doch wortwörtlich im Gesetz um was es geht. Nicht Pflicht!

Thorulf Müller

Ich hab aber nix besseres an Quelle gefunden :wink:

Ich bleib dabei, dass zumindest das BWV meint, es sei eine Pflichtversicherung. Ich finde aber keine anderen Rechtsquelle!

keine Pflicht bei WEG - Basta!

Ich hab aber nix besseres an Quelle gefunden :wink:

Ich bleib dabei, dass zumindest das BWV meint, es sei eine
Pflichtversicherung. Ich finde aber keine anderen
Rechtsquelle!

Es gibt keine Rechtsquelle, die etwas anderes sagt.

Ja, es gehört sich für die Verwaltung einer WEG eine Feuerversicherung abzuschließen und zu unterhalten.

Die Satzung der WEG könnte sogar den Verwalter dazu verpflichten und ihn damit bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig zu machen.

Aber eine Pflicht besteht nicht - und wenn das BWV das sagt, dann irrt der BWV!

Thorulf Müller