Gesetzl. Zuzahlung ohne vorherige Vereinbarung

Hallo,

Patient mit einem Bänderriss in der Notfallaufname (wg. Wochenende) im Krankenhaus (10 Euro Notfallgebühr bezahlt). Dort erhält er eine Schine

Nun kommt eine Rechnung von einem Orthopädiebedarfhandel über 10 Euro gesetzl. Zuzahlung ins Haus.

Nur: Als er die Schiene bekam, wurde nichts von einer Zuzahlung gesagt. Ist die Rechnung nun überhaupt berechtigt? Patient hatte ja nie die Möglichkeit, sich (theoretisch) gegen Schiene und damit verbundener Zuzahlung zu entscheiden.

Zahlung meines Erachtens nach trotzdem „richtig“. 1. Gute Behandlung/Ärzte 2. Patient hätte sich bei Wahl bestimmt nicht dagegen entschieden ->Warum also anderen Probleme machen, nur weil diese vergessen habe etwas zu sagen (und sich in der Behandlung auf das Wesentliche konzentrierten :smile: )

Deswegen frage ich nur aus Interesse (und nicht mit dem Hintergrund ob Patient bezahlen sollte): Ist so eine Rechnung berechtigt?

Vielen Dank

Hallo,

Deswegen frage ich nur aus Interesse (und nicht mit dem Hintergrund ob Patient bezahlen sollte): Ist so eine Rechnung berechtigt?

Ja. Ich behaupte einfach mal, dass das vom Behandlungsvertrag erfasst war, den der Patient da eingegangen ist. Dass die Versicherung des Patienten bestimmte Dinge nicht übernimmt oder eine Zuzahlung verlangt, ist dann eher das Problem des Patienten und der behandelnde Arzt darf wohl auch darauf vertrauen, dass solche Zuzahlung bekannt sind und er nicht bei jedem Patient schauen muss, wo genau der versichert ist und welche Leistung diese eine von Hundersten Krankenkassen genau was übernimmt. Der Örthopediehändler selbst treibt das Geld schließlich nur für die Krankenkasse und nicht für sich ein.

Grüße