Hallo,
Patient mit einem Bänderriss in der Notfallaufname (wg. Wochenende) im Krankenhaus (10 Euro Notfallgebühr bezahlt). Dort erhält er eine Schine
Nun kommt eine Rechnung von einem Orthopädiebedarfhandel über 10 Euro gesetzl. Zuzahlung ins Haus.
Nur: Als er die Schiene bekam, wurde nichts von einer Zuzahlung gesagt. Ist die Rechnung nun überhaupt berechtigt? Patient hatte ja nie die Möglichkeit, sich (theoretisch) gegen Schiene und damit verbundener Zuzahlung zu entscheiden.
Zahlung meines Erachtens nach trotzdem „richtig“. 1. Gute Behandlung/Ärzte 2. Patient hätte sich bei Wahl bestimmt nicht dagegen entschieden ->Warum also anderen Probleme machen, nur weil diese vergessen habe etwas zu sagen (und sich in der Behandlung auf das Wesentliche konzentrierten
)
Deswegen frage ich nur aus Interesse (und nicht mit dem Hintergrund ob Patient bezahlen sollte): Ist so eine Rechnung berechtigt?
Vielen Dank