Gesetzlich bestimmter Betreuer

Hallo,
Seit Dezember ist mein Vater im Krankenhaus, und seit ein paar Tagen auch wieder soweit klar im Kopf. Mein Bruder hat die vorübergehende Betreuung für Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung per Gerichtsbeschluss übernommen.
Mein Vater ist damit jedoch nicht einverstanden. Der Beschluss gilt bis Juni.
Kann man da was machen ? Und wer übernimmt derzeit die anderen rechtlichen Dinge? Eine Vollmacht kann er nicht unterschreiben auf Grund einer Lähmung. Im Kopf ist aber alles wieder normal.

Servus,

bei geänderten Verhältnissen (hier: Stabilisierung des Zustands) kann eine Einschränkung des Umfangs der Betreuung (hier: Wegfall des Aufenthaltsbestimmungsrechts) von den nächsten Angehörigen (u.a. Nachkommen) jederzeit angeregt werden.

Schöne Grüße

MM

Ja, davon gehe ich auch aus, dass das geht. Aber wie und wo muss man das zur Sprache bringen? Bzw. wer entscheidet sowas?

Bzw. wie kann das geändert werden? Eine Vollmacht schreiben bzw. unterschreiben geht ja nicht.

Mit Hilfe eines Notars, kommt bei Bedarf ins Haus. Er erklärt auch, wie weiter vorzugehen ist.

Gruß
Otto

Servus,

die Entscheidung über den Umfang der Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht (am Amtsgericht), das auch über die Betreuung beschlossen hat. Die Anregung zur Änderung / hier Einschränkung der Betreuung ist an das Betreuungsgericht zu richten, formlos aber mit Begründung, sinnvoll unter Nennung des Vorgangs, mit dem die Betreuung angeordnet wurde.

Schöne Grüße

MM

Dann müsste eben ein Notar zum Patienten kommen und die mündlich vorgetragene Vollmacht zu Papier bringen.