Wenn ich (im Anschluss an ALG I) bei einem AG für
401 Euro/Monat beschäftigt bin, bin ich voll in der gesetzlichen KV pflichtversichert. Dies ermöglicht mir die günstigste Beitragshöhe, sogar incl. Familienversicherung für meine Frau. Nun sage ich der AA, dass ich nach dem Ablauf des ALG I Ü-Geld beantrage.
Ich mache mich also neben dem 401 Euro Job selbstständig und kassiere 6 Monate lang über 2000 Euro Ü-Geld. Wie rechnet die Krankenkasse? Muss ich das Ü-Geld als Einkünfte der KV angeben. Dies wäre doch nur bei einer freiwilligen Versicherung meine Pflicht, oder? Oder berechnet die KV immer vom Mindesteinkommen, d.h. von 1207,50 Euro? Bekommt die KV eine Meldung der AA über die Bewilligung von Ü-Geld oder nur eine Meldung über die Beendigung von ALG I? In dem Fall reicht es ja aus, dass der AG den 401 Euro Job meldet und ich somit weiter in der gesetzlichen KV verbleibe?
Habt Ihr Tipps und Anmerkungen dazu!? MfG
Hallo
mit dem 401€ bist du versichert und gut. Soweit mein Kenntnisstand, der rest ist wohl zu vernachlässigen. Frag mal Günter Czauderna, der ist von einer KV
LG
Mikesch