Gesetzlich krankenversichern - hier wie?

Folgender Fall:

Meine Schwester bezieht (bezog) Sozialhilfe, erwartet in den nächsten Tagen ihr Kind. Sie lebt und wohnt jetzt mit ihrem Freund und Kindesvater zusammen - so daß das Sozialamt seine Zahlungen einstellen will.
Soweit die Fakten, und auch alles okay.

Wie sollte sich meine Schwester jetzt (gesetzl.) krankenversichern?
Ich sehe erst mal zwei Möglichkeiten:

Sie meldet sich als freiwilliges Mitglied an, bezahlt auf dieses pauschal angesetzte Mindesteinkommen (waren es 600 Euro?) ihren KV-Beitrag, aus dem Einkommen ihres Freundes. Klingt machbar, aber irgendwie nicht so optimal, oder?

Mein Vater ist pflegebedürftig, Stufe 2. Warum nicht meine Schwester ganz offiziell als Pflegehilfe oder Haushaltshilfe im Haushalt meiner Eltern einstellen - im Rahmen dieser 400Euro Arbeitsverträge?
(Sie also für Hilfe bezahlen, die sie bis jetzt schon in Ansätzen sowieso „privat“ geleistet hat…)
Diese Renten- und KV-Pauschale zahlt ja der AG (in diesem Fall meine Eltern) - und meine Schwester wäre auf diese Weise elegant (und wahrscheinlich sogar preiswerter) krankenversichert.
Oder übersehe ich was?

Könnte mal einer von den SV-Experten ein Rechenbeispiel (Vergleich) geben, wie sich das dann bei sagen wir 300 Euro Lohn auswirkt.

Und könnte es sein, daß sich das dann auch bei meinen Eltern steuerlich günstig auswirkt (nur am Rande…)?

Oder habe ich bzgl. der KV eine einfachere Möglichkeit übersehen?

Gruesse,
Ralf

Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine Schwester auch über das Sozialamt
nicht in einer Kasse versichert war !!
Wenn dem so ist,
hat sie keine Möglichkeit sich freillig bei einer gesetzlichen
Kasse zu versichern - auch über einen 400 Euro Job geht das nicht,#
da dieses Arbeitsverhältnis keine Krankenversicherungspflicht auslöst, sondern nur eine Beitragspflicht des Arbeitgebers.
Sie hat also nur zwei Möglichkeiten um in eine gesetzliche Kasse
zu kommen.

  1. Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Einkommen über 400 Euro

  2. Heirat und Mitversicherung beim Ehemann, sofern der in einer
    gesetzlichen Kasse ist.

Gruss

Günter Czauderna (Krankenkassenmitarbeiter)

Hallo Ralf!

Wenn Deine Schwester mit dem Kindesvater zusammenzieht, gehe ich davon aus, dass der Kindesvater einer Arbeit nachgeht. Ist dies der Fall, ist er in der Regel in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn dem so ist, dann Mutter und Kind in die sogenannte Familienversicherung mit aufnehmen, dass kostet nichts und kann ohne weiteres beantragt werden. Wenn die beiden nicht verheiratet sind, kann dies schwieriger werden. Aber ein Versuch ist es wert.

Für den Fall, dass der Kindesvater kein eigenes Einkommen bezieht und eventuell Arbeitlosengeld, ~hilfe oder andere Sozialleistungen bezieht, müssen alle zwei (drei) beim Sozialamt vorstellig werden. Der Anspruch wird neu geprüft und berechnet.

Der Mindestbeitrag bei der gesetzlichen liegt, wenn mich nicht alles täuscht bei ca. 140 € im Monat, falls eine freiwillige Versicherung notwendig werden sollte.

Bei der KV- und RV-pauschale bei den 400 € Jobs besteht im übrigen grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen aus den gesetzlichen Kassen, sondern nur unter bestimmten voraussetzungen, z.B. wenn eigene Beiträge gezahlt werden. Rechnet sich unterm Strich nicht und mit dem Finanzamt kann es unter Umständen auch noch Schwierigkeiten geben…

Die beste und eleganteste Lösung wäre die Familienversicherung über den Kindesvater!

Besten Gruß
Christian

Als Antwort auf beide Beiträge:

Hätte gar nicht gedacht, daß das so schwierig zu werden droht…
Wie eigentlich schon angedeutet (Stichwort: „Freund“) - nein, sie ist nicht mit dem Kindesvater verheiratet - so daß eine Familienversicherung für sie über ihn schwierig werden wird, kenne das aus eigener Erfahrung.

Bin ja kein Meckerer, aber das finde ich schon merkwürdig:
Frau bezieht bisher Sozialhilfe, zieht mit ihrem Freund zusammen, Sozialhilfe-Anspruch entfällt nun (soweit okay…) - aber wenn sie jetzt mit ihrem Neugeborenen zu Hause bleibt, wird ihr wohl der Einstieg in eine ges. Kasse verwehrt, obwohl
a) sich ihr finanzieller Status nicht grundlegend geändert hat
b) ihr Freund ja selber ges. krankenversichert ist.
Crazy.

Ralf