Gesetzlich veranlasste Mehrkosten

Moin,

hier ein Auszug aus den AGB
„In den genannten Preisen sind Entgelte für die Messeinrichtung,
die Stromlieferung, die Netznutzung, die gesetzliche Strom und
Umsatzsteuer sowie für sonstige Abgaben und
gesetzlich veranlasste Mehrkosten enthalten. Unberührt von
dieser Preisgarantie bleiben Anpassungen, die durch
Änderungen oder Neueinführungen von Steuern, Abgaben
oder sonstigen gesetzlich veranlassten Mehrkosten
veranschlagt werden.
In diesem Fall kann der Lieferant hieraus entstehende
Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht,
soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres
Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar
waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der
Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die
Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der
gesetzlichen Regelung (z.B. nach Kopf oder nach Verbrauch)
dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden
können.“

Heißt das jetzt, dass alle Steuern, wie z. B. die „Brennelemetsteuer“, an die Kunden weitergereicht werden können?

ja. Auch neue Ökosteuern dürften damit umlagefähig sein.

Heißt das jetzt, dass alle Steuern, wie z. B. die
„Brennelemetsteuer“, an die Kunden weitergereicht werden
können?

Prinzipiell ja, im praktischen Ergebnis aber wohl eher nein, denn dem Lieferanten werden aufgrund der Brennelementsteuer wahrscheinlich gar keine Mehrkosten entstehen. Sofern die zitierte Regelung Teil eines Vertrags ist, der jetzt erst geschlossen wird, stellt sich außerdem die Frage, ob nicht - sollte es nichtsdestotrotz Mehrkosten geben - diese Mehrkosten bereits vorhersehbar waren.

Nein, vorhersehbar ist es erst, wenn ein Gesetz beschlossen ist, dass jetzt meinetwegen sagt, dass ab dem Sankt Nimmerleinstag diese Steuer eingeführt würde.
Außerdem sind mit den Steuern und Abgaben in diesen Klauseln, diejenigen für den Verkauf/Verbrauch von Strom gemeint. Also Stromsteuer, EEG- und KWK-Umlage usw., sowie natürlich als Sahnehäubchen obendrauf die Umsatzsteuer.
Die Brennelementesteuer wird aber nicht beim Verkauf fällig, sondern wohl eher beim Einkauf. Das ist also „normaler“ Kostenbestandteil, den die Verkäufer/Erzeuger ganz normal wie alles andere auch in ihre Preise einkalkulieren müssen. Wie sollte auch die Umlage der Brennelementesteuer gelingen? Wird dann jedesmal ausgerechnet, wieviel Atomstrom man gerade verbraucht hat, der zudem nur aus Deutschland kommen darf? Nein.
Wenn aber die Regierung einen Stromsolidaritätsbeitrag für von Armut bedrohte Kernkraftwerksbesitzer einführen würde, dann könnte dies natürlich an den Kunden weitergegeben werden. :o)

Grüße