Gesetzlich vertreten durch Elternteil bei Vergleich

Hallo, habe da eine Frage, wäre gut eine Antwort mit evtl. Link zu bekommen.
Kind (16) hat Unfall mit verschuldet, vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen und gesetzlicher Vertreter ist die Mutter die dem Vergleich auch zu stimmte. Nach einiger Zeit können die Raten für diesen Vergleich nicht mehr aufgebracht werden und eine eidestattliche Versicherung muss abgegeben werden, aber vom Kind das nun Volljährig ist. Ist es rechtlich so das nicht der Elternteil der den Vergleich geschlossen hat auch für diesen gerade stehen musss oder muss das Kind nun bezahlen ? Ich bedanke mich für eine brauchbare Antwort.

Hallo!

Das Kind musste von Anfang an zahlen. Da minderjährig mussten die gesetzlichen Vertreter für das Kind entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen treffen.

Rechtlich hat stets das Kind die Raten bezahlt. Die Eltern hätten das nämlich gar nicht tun müssen.
Es ist nämlich nicht so, dass " Eltern haften für ihre Kinder" stimmt !

mfG
duck313