Hallo,
falls FJ mit einem Mietwagen zu schnell gefahren ist, dann könnte doch der Vermieter die Mailadresse von FJ an die Bußgeldstelle weitergeben, die dann FJ online anschreibt und die Bankverbindung mit Zahlungsanforderung von 40 € angibt. Schließlich haben alle Behörden Internetzugang. Aber nein, Postboten wollen nicht arbeitslos werden. So kommen zu den 40 € noch 20 € Verfahrenskosten und für Auslagen über 5 € hinzu. Schließlich wird noch erläutert, dass eine Onlinezustellung nicht möglich ist. Wo sind die Grenzen der Unmöglichkeit? Soll FJ vielleicht auch schreiben, dass eine Überweisung nicht möglich ist?
Danke für eure Aufmerksamkeit
Sawyer
Soll FJ vielleicht auch
schreiben, dass eine Überweisung nicht möglich ist?
Ja, sollte er unbedingt machen.
Er kann das Geld gerne auch bar vorbeibringen.
Ich glaube bei den Amtsgerichten gibt es eine Kasse dafür.
Bin mir nicht ganz sicher.
Vielleicht zahlt FJ auch einfach gar nicht.
Wenn er das lange genug durchhält, dann
gibt es sogar den Service des Staates,
dass er das Geld direkt bei Dir abholen lässt.
Aber das kostet natürlich auch Gebühren.
Gruß, trobi
Aber das kostet natürlich auch Gebühren.
Gruß, trobi
FJ wird das berücksichtigen.
Hallo,
das Problem liegt darin, dass auch ein Bußgeldbescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben werden muß. Und dazu muß er dem Adressaten schriftlich in Papierform zugestellt werden. Zustellung per Email wäre keine ordnungsgemäße Bekanntgabe und der Bescheid würde keine Rechtswirkung entfalten, d. h. die Zahlung des Bußgeldes könnte dann zu Recht verweigert werden. (s. a. VwZG).
Gruß,
Markus