Guten Tag, kann mir jemand sagen an welche Stelle sich wenden kann bzw. welcher Träger oder Versicherung zuständig ist für die Verletzungsfolgen eines Ersthelfers. In seiner Freizeit kommt man an eine Unfallstelle und hat erfolglos versucht den eingeklemmtn Autofahrer aus den bereits brennenden PKW rauszuholen. Er hat es nicht geschafft und der Faher verbrannte, vor seinen Augen. LKW Fahrer haben ihn von da weg geholt. Er hat sich dabei eine leichte Verbrennung, Obeschenkelzerrung zugezogen und einen Spätschock erlitten. Nun leidet der Mann seit längerer Zeit unter den Spätfolgen und hat Mühe durch die GKV, ausreichende Anzahl an Therapiesitzungen zu bekommen. Nun hat er gelesen das eigentlich nicht seine GKV für die Kosten aufkommen bräuchte, sondern die Versicherung (welche?) oder ein gesetzlicher Träger? Kann jemand uns weiterhelfen. An wenn kann Er sich wenden ? Wo muß er sich melden und was muß er dann machen? Mein Bekannter ist schon etwas verzweifelt und sieht sich alleine im
Regen stehen gelassen, obwohl er nur helfen wollte. Vielen Dank für Eure Anworten und Hinweise.
Hallo Postillion,
hier kann ich nur ganz bedingt weiterhelfen, da ich Experte für die gesetzliche Rentenversicherung bin.
Aus meiner Ausbildung weiß ich aber noch, dass in diesem Fall eine Absicherung der Unfallversicherung besteht.
Maßgebend ist hier § 2 Absatz 1 Nr. 13 a) SGB VII. Hiernach sind Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten unfallversichert. Zuständig ist gemäß § 128 Absatz 1 Nr. 7 und Absatz 2 der Gemeindeunfallversicherungsverband.
Ich würde vorschlagen, mal bei Google „Gemeindeunfallversicherungsverband“ einzugeben und nach dem zuständigen Träger zu suchen. Wenn Du mir den Wohnort Deines Bekannten mitteilst, kann ich dies auch gerne übernehmen.
Unabhängig davon: Liegt eine längerfristige Schädigung vor und kann Dein Bekannter aufgrund dessen nicht mehr arbeiten, kann auch eine Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dieser übernimmt aber keine Therapiesitzungen etc., sondern zahlt ggf. „nur“ eine Rente, wenn Dein Bekannter nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Kommt ggf. eine Rehabilitation in Frage, stimmt sich der RV-Träger mit dem UV-Träger ab.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Falls noch Fragen sind, bitte einfach schreiben. Sollte ich nicht helfen können - siehe einleitende Worte - teile ich Dir dies mit.
Ich wünsche Deinem Bekannten alles Gute!
Servus,
Robert
Hallo,
der Betroffene ist KRAFT GESETZES über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) bzw. eine Unfallkasse (§2 Abs. 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch VII)unfallversichert. Welcher GUV oder Unfallkasse zuständig ist hängt vom Wohnsitz oder dem Unfallort
(Bundesland) ab. Am besten Googeln…z. B. Unfallkasse
NRW (wenn der Wohnsitz in NRW) eingetreten ist oder bei
dem DGUV (www.dguv.de) anfragen.
Der UV-Träger übernimmt u. a. die therapeutischen Behandlungen. Allerdings nur so lange, wie das Unfallgeschehen auch die Ursache für die Behandlung darstellt. Merkwürdig ist das Verhalten der Krankenkasse. Die müsste sich eigentlich schon längst an den zuständigen UV-Träger gewandt haben (sie bekäme die verauslagten Kosten erstattet).
Notwendiges Vorgehen:
1)
Rausfinden welche Unfallkasse zuständig ist (DGUV).
Anfrage an Krankenkasse ob die sich schon an einen
UV-Träger gewandt hat/an welchen?
2)
Antrag auf Kostenübernahme der weiteren notwendigen
Heilbehandlung und Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung stellen (formlos).
Alle behandelnden Ärzte benennen, Unterlagen zum Unfall(wenn vorhanden) und Angaben über den Unfall (Strasse, Ort, Polizei, Tagebuchnummer, Zeugen) machen.
3)
4 Wochen warten, dann sollte sich der UV-Träger gemeldet haben.
4) Therapeuten informieren damit dieser von sich aus die med. Unterlagen an die Unfallkasse sendet!
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruss
Hi,
die gesetzliche Unfallversicherung ist Ansprechpartner. Und ja, als Ersthelfer ist man versichert.
http://www.dguv.de/inhalt/index.jsp
Auch unbedingt die Krankenkasse informieren.
Tschüs
Axel
Vielen Dank nachträglich, längere Zeit in
einer Klinik gewesen. Konnte nicht antworten
UV Kasse lässt sich viel Zeit. Alle beteiligten Ärzte angeschrieben worden und diese mich über Rückmeldungen informiert. GKV (BEK) hat meinen Fall als „Haftplichtschaden“ abgerechnet… und behaupten keine
Unterlagen mehr zu haben… habe noch ein paar
Kopien die auch die GUV Oldenburg bekommen hat und
der DRV Bund. Aber immer noch keine Reaktion.