es besteht ein Arbeitsvertrag:
6-Tage Arbeitswoche
10 Std. täglich Nachtschichten
laut AN heißt es alle 4 Wochen steht mir ein verlängertes Wochenende zu!, nur das verlängerte Wochenende heißt in Wirklichkeit einen Samstag im Monat frei
ich habe versucht mich schlau zu machen, ob das gesetzlich ist, aber finde nur allgemeine Aussagen
es besteht ein Arbeitsvertrag:
6-Tage Arbeitswoche
10 Std. täglich Nachtschichten
In welcher Branche?
Ist Arbeitsbereitschaft enthalten?
Rein „theoretisch“ nicht gestattet…allerdings gibt es eben Ausnahmen…
laut AN heißt es alle 4 Wochen steht mir ein verlängertes
Wochenende zu!, nur das verlängerte Wochenende heißt in
Wirklichkeit einen Samstag im Monat frei
ich habe versucht mich schlau zu machen, ob das gesetzlich
ist, aber finde nur allgemeine Aussagen
Soetwas kann z. B. im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verankert sein…
Vielleicht kann mir jemand helfen
Schau einfach mal in das Arbeitszeitgesetz…z. B. hier:http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Besonders in die §§ 6 (Nachtarbeitnehmer) und 7 (abweichende Regelungen)