Gesetzliche Anwaltsgebühren -oder doch Betrug?

Guten Tag,

angenommen man konsultiert einen Anwalt für einen beliebigen Fall.
Der Anwalt wird nur informiert und erklärt sich bereit den Fall zu
übernehmen.

Der Klient unterschreibt die Vergütungsverinebarung und die VOllmacht
sendet diese dem Anwalt zu doch 2 Tage später hat sich alles geklärt.

Der Klient ruft den Anwalt an und stellt das gesamte Verfahren ein.
Der Anwalt sagt auch noch, dass er noch GAR NICHTS in die Wege
geleitet hatte, bzw. noch nicht einem einen Brief oder ähnliches
geschrieben hatte da er selbst anderes zu tun hatte.

Plötzlich erhält der Klient eine Rechnung von 310€.
Unter anderem aus 20€ Telekommunikationspauschale.

Diese Rechnung soll laut Gesetz vorgeschrieben sein, da es sich um
einen Streitwert von 5000€ handle, irgendwie wurde diese summe mit
0,8 berechnet und daraus ergebe sich eine Rechnung von 310€.

Laut Anwalt entstand die hohe Rechnung sobald der Klient die
Vollmacht unterschrieben hatte, dies sei vom Gesetz her vorgeschrieben!
Ist dies legitim und bezieht sich das Gesetz auch darauf wenn der
Anwalt noch gar nicht einmal annährend tätig geworden ist? Versteckt
sich der Anwalt da nicht hinter dem Gesetz und will das maximale an
Geld aus seinem Kurzzeitklienten herauskitzeln?+

Wie soll sich der Klient verhalten?

Hallo!

Der Klient unterschreibt die Vergütungsverinebarung und die
VOllmacht
sendet diese dem Anwalt zu

Damit ist der Auftrag erteilt.

doch 2 Tage später hat sich alles
geklärt.

Schön!

Der Klient ruft den Anwalt an und stellt das gesamte Verfahren
ein.
Der Anwalt sagt auch noch, dass er noch GAR NICHTS in die Wege
geleitet hatte, bzw. noch nicht einem einen Brief oder
ähnliches
geschrieben hatte da er selbst anderes zu tun hatte.

Aber er hat sich mit dem Fall befasst.

Plötzlich erhält der Klient eine Rechnung von 310€.
Unter anderem aus 20€ Telekommunikationspauschale.

Diese Rechnung soll laut Gesetz vorgeschrieben sein, da es
sich um
einen Streitwert von 5000€ handle, irgendwie wurde diese summe
mit
0,8 berechnet und daraus ergebe sich eine Rechnung von 310€.

Nicht irgendwie, sondern möglicherweise nach Nr. 3101 VV RVG.

Laut Anwalt entstand die hohe Rechnung sobald der Klient die
Vollmacht unterschrieben hatte, dies sei vom Gesetz her
vorgeschrieben!

So isses.

Ist dies legitim und bezieht sich das Gesetz auch darauf wenn
der
Anwalt noch gar nicht einmal annährend tätig geworden ist?

Nährend tätig ist der Anwalt immer für sich und seine Familie. Und nähernd tätig geworden ist er, indem er sich mit dem Mandanten und seinem Fall beschäftigt hatte. Er hätte die Zeit ja auch mit eihnem guten Buch auf dem Sofa verbringen können.

Versteckt
sich der Anwalt da nicht hinter dem Gesetz und will das
maximale an
Geld aus seinem Kurzzeitklienten herauskitzeln?+

Interessant sind zwei Fragen: Erstens, was hat es mit der Vergütungsvereinbarung auf sich? Sind hier höhere als die gesetzlichen Sätze vereinbart worden, kann der Mandant sich freuen, sind niedrigere Sätze vereinbart worden, ist die Vereinbarung unwirksam.

Die Pauschale für POst und Telekommunikation aber darf nur geltend gemacht werden, wenn auch wirklcih Kosten angefallen sind, dh der Anwalt müsste mijndestens einmal selbst telefoniert oder einen Brief geschrieben haben. Wenn nicht, kann man diese Position aus der Rechnung rauskürzen.

Wie soll sich der Klient verhalten?

Zahlen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Nunja der ANwalt in diesem Fallbeispiel hatte mit dem Klienten insgesamt 5 Minuten telefoniert auf Kosten des Klienten (beim erstgespräch).

Meine Frage ist jetzt, da der Anwalt ja selber sagt er habe nichts getan und bisher auch keine Arbeit investiert, hat der Anwalt eine Möglichkeit von sich aus dem Klienten entgegen zu kommen? Oder würde er sich damit strafbar machen indem er die vom Gesetz vorgeschriebene Pauschale umgehen würde?