Guten Tag,
angenommen man konsultiert einen Anwalt für einen beliebigen Fall.
Der Anwalt wird nur informiert und erklärt sich bereit den Fall zu
übernehmen.
Der Klient unterschreibt die Vergütungsverinebarung und die VOllmacht
sendet diese dem Anwalt zu doch 2 Tage später hat sich alles geklärt.
Der Klient ruft den Anwalt an und stellt das gesamte Verfahren ein.
Der Anwalt sagt auch noch, dass er noch GAR NICHTS in die Wege
geleitet hatte, bzw. noch nicht einem einen Brief oder ähnliches
geschrieben hatte da er selbst anderes zu tun hatte.
Plötzlich erhält der Klient eine Rechnung von 310€.
Unter anderem aus 20€ Telekommunikationspauschale.
Diese Rechnung soll laut Gesetz vorgeschrieben sein, da es sich um
einen Streitwert von 5000€ handle, irgendwie wurde diese summe mit
0,8 berechnet und daraus ergebe sich eine Rechnung von 310€.
Laut Anwalt entstand die hohe Rechnung sobald der Klient die
Vollmacht unterschrieben hatte, dies sei vom Gesetz her vorgeschrieben!
Ist dies legitim und bezieht sich das Gesetz auch darauf wenn der
Anwalt noch gar nicht einmal annährend tätig geworden ist? Versteckt
sich der Anwalt da nicht hinter dem Gesetz und will das maximale an
Geld aus seinem Kurzzeitklienten herauskitzeln?+
Wie soll sich der Klient verhalten?