Wir haben ein Haus gekauft und im Kaufvertrag steht, das wir das Haus „mit allen gesetzlichen Bestandteilen“ gekauft haben.
Wer kann mir sagen, was das genau bedeutet?
am besten den Notar fragen, dafür bekommt er sein nicht weniges Geld
Wir haben ein Haus gekauft und im Kaufvertrag steht, das wir
das Haus „mit allen gesetzlichen Bestandteilen“ gekauft
haben.
Wer kann mir sagen, was das genau bedeutet?
Türen, Fenster, Steckdosen, etc. werden mitverkauft, Lampen, Teppiche, Möbel, etc. nicht.
MfG
Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de
Wir haben ein Haus gekauft und im Kaufvertrag steht, das wir
das Haus „mit allen gesetzlichen Bestandteilen“ gekauft
haben.
Wer kann mir sagen, was das genau bedeutet?
Ich kann leider nicht helfen… Entschuldigung
Das sind alle die Bestandteile, die fest mit dem Haus verbunden sind. Dazu gehören bspw. die Heizungsanlage (auch ggf. ein Öltank mit Inhalt, soweit nichts anderes vereinbart ist), Türen und Fenster, etc. Nicht dazu gehört alles, was ohne Werkzeug und leicht abnehmbar und heraustragbar ist (Stühle, Tische, etc.)
Gruß
svasta
Sie haben tatsächlich das Grundstück mit allen gesetzlichen Bestandteilen gekauft. Dazu gehören alle mit dem Grundstück fest verbundenen Auf- und Einbauten wie z.B. das Haus selber. Im Haus gehören dazu alle mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile wie Heizung, Leitungen, Fenster, Türen etc. Pflanzungen wie Bäume , Büsche oder Einbauten wie Terrassen, Wege etc. gelten ebenfalls als wesentliche Bestanteile eines Grundstückes.
Wir haben ein Haus gekauft und im Kaufvertrag steht, das wir
das Haus „mit allen gesetzlichen Bestandteilen“ gekauft
haben.
Wer kann mir sagen, was das genau bedeutet?
ich würde sagen, das bedeutet alles und nichts. Konkret formulieren lassen!
Leider keine Erfahrungen in diesem Bereich.
Alles Gute, Stefan
ein Kaufvertrag muss doch notariell beglaubigt werden!
Frage doch den Notar, was hat das zu bedeuten! Er muss Dir den Bestand des Vertrags erklären können! Oder mal im Net „rumgoogeln“, das steht manchmal Infos auch was darüber!
Viel Erfolg
ein Kaufvertrag muss doch notariell beglaubigt werden!
Frage doch den Notar, was hat das zu bedeuten! Er muss Dir den
Bestand des Vertrags erklären können! Oder mal im Net
„rumgoogeln“, das steht manchmal Infos auch was darüber!
Viel Erfolg
Hallo,
also ich habe mit dem Notar gesprochen und er erklärte mir, das zu dem Hauskauf alles gehört was mit dem Haus, der Garage und dem Garten fest verbunden bzw. verbaut ist, das heißt Küche, an der Wand verschraubte Möbelstücke, verklebte Teppichböden usw.
LG
rallymelli
Hallo rallymelli,
soweit ich weiß, gehört die Küche aber nicht zum gesetzlichen Zubehör. Die könnte ja auch beim Verkäufer verbleiben, wenn er diese ausbaut. Solltet ihr aber tatsächlich die Küche mitkaufen und sollte diese im Kaufpreis enthalten sein, dann achtet darauf, dass der Wert der Küche im Kaufvertrag ausgewiesen wird. Das hat den Vorteil, dass ihr dann „nur“ auf den Restkaufpreis (Kaufpreis abzüglich Wert der Küche) Grunderwerbsteuer zahlen müsst.