eine Freundin und deren Mutter haben eine Betreuerin vom Amtsgericht beantragt und auch zugesichert bekommen.Die beiden, Mutter demenz,Tochter völlig überfodert kommen mit ihrem gemeinsamen Leben nicht zurecht.Nun folgendes,ist die Frau vom Amtsgericht berechtigt,wenn sie merkt,das Geld vom Konto für unnütze Dinge ausgegeben wird,die EC-Karte einzuziehen?
Nun folgendes,ist die
Frau vom Amtsgericht berechtigt,wenn sie merkt,das Geld vom
Konto für unnütze Dinge ausgegeben wird,die EC-Karte
einzuziehen?
Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Im Gegensatz zur früheren Vormundschaft ist die Betreuung in Aufgabenkreise aufgeteilt, die jeweils einzeln nach konkretem Bedarf einem Betreuer zugewiesen werden können. D.h. der Betreuer übernimmt nur, was der Betreute nicht mehr selbst regeln kann. Einer dieser Aufgabenkreise ist die finanzielle Sorge. Nur wenn diese zugewiesen ist, darf der Betreuer in die finanziellen Angelegenheiten eingreifen, was aber nicht bedeutet, dass er allein über jedes Geschäft die Entscheidungsgewalt hätte. D.h. selbst bei finanzieller Sorge wäre die Wegnahme der EC-Karte nicht gedeckt. Schärfstes Schwert bei Verschwendungssucht wäre dann der so genannte Einwilligungsvorbehalt, der gesondert richterlich anzuordnen wäre. Hierbei muss dann der Betreuer tatsächlich in alle finanziellen Transaktionen einwilligen und dabei wäre der Entzug der EC-Karte dann sicher auch ein probates und angemessenes Mittel. Wir haben es hier aber dann wirklich mit den ganz üblen Fällen zu tun, der Einwilligungsvorbehalt ist an sehr enge Anforderungen geknüpft.
ich darf mich den Ausführungen vom Wiz anschließen. Wenn es der freie Wille der Betreuten ist, dann kann sie das Konto bis zum Geht-Nicht-Mehr überziehen, Sparbücher kündigen usw. Nur bei Einwilligungsvorbehalt kann dem entgegengesteuert werden.
In der Praxis hat es so etwas schon gegeben. Alkoholiker, die irgendwie gemerkt haben, dass es bergab geht, und die es vor dem finanziellen Ende nochmal richtig haben krachen lassen. Jede Kreditquelle ausgenutzt, im Hintergrund „drohte“ schon die Betreuung, und dann durfte der Betreuer sich um alles kümmern, der Betreute war durch damit. Gar nicht so selten.