"gesetzliche Betreuung" reicht nicht aus - was tun?

Hallo,
angenommen der eigene Bruder ist aufgrund seines „geistig eher minderbemittelten Zustands“ seit Jahren in gesetzlicher Betreuung, hat eine Privatinsolvenz laufen und stürzt immer weiter ab - welche Möglichkeiten gibt es noch?
Es werden Wohnungen angemietet, verwüstet verlassen, neu angemietet… Autos gekauft, nicht angemeldet und versichert, in der Wildnis zurückgelassen… weitere Schulden angehäuft durch zig Handyverträge (irgendwie scheint sich da keiner für die Schufa-Auskunft zu interessieren!)… alles läuft total aus dem Ruder und der gesetztliche Betreuer scheint den Überblick total verloren zu haben.
Wer ist für die Schulden haftbar? Muss die Familie hierfür einstehen?
Welche intensivere Form der Betreuung wäre möglich, ohne dass diese von der Zustimmung des zu Betreuenden abhängig ist (der ist natürlich glücklich mit seinem wilden, freien, finanzierten Leben)?
HILFEEEEE!!!

Danke + Gruß,
S.

Niemand aus der Familie ist für die Schulden verantwortlich.
Keine Sorge !

Selbst im Todesfall, wenn Familienmitglieder erben würden, können sie ja jederzeit das Erbe ausschlagen und haften dann auch nicht für Schulden.

Wenn der amtliche Betreuer auch für Finanzen zuständig ist, muss der sich kümmern.
Wenn der unfähig sein sollte, würde ich das dem zuständigen Amtsgericht mitteilen. Die sind ja zur Prüfung verpflichtet, was der Betreuer so macht.

MfG
duck313

Hallo Duck313,
vielen Dank! Was könnten dann die Konsequenzen sein, wenn die Familie finanziell nicht haftet und der Betreuer vielleicht gar nicht für Finanzen zuständig wäre?
Könnte dem Schuldenverursacher auch Freiheitsstrafe drohen?
Oder sind Schuldenverursacher und die Familie „in jeder Hinsicht frei von Haftung“? Einem „erwachsenen Mann Mitte 30“ wird ja nicht ohne Grund ein Betreuer beigestellt…

Danke + Gruß,
S.

Servus,

versuche doch mal in einem ersten Schritt von den vielen „scheint“ und „vielleicht“ wegzukommen.

In der gerichtlichen Anordnung der Betreuung steht drin, worauf sich die Betreuung erstreckt, und da steht auch drin, ob im Zuge des Verfahrens Geschäftsunfähigkeit festgestellt wurde (das ist wichtig, um zu wissen, welche der abgeschlossenen Verträge nichtig sind und insofern nicht zu irgendwelchen Schulden führen können.

Schöne Grüße

MM.

Die Familie haftet in keinem denkbaren Fall !

Ja, der Schuldenverursacher kann sehr wohl auch zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Wenn Betrug im Spiel wäre.
Und Betrug kann schon dann vorliegen, wenn man Verträge abschließt von denen man weiß, man kann sie gar nicht bezahlen.

MfG
duck313

Servus,

Geschäftsunfähigkeit und Betrug schließen sich weitgehend gegenseitig aus.

Schöne Grüße

MM

Anscheinend wurde er ja aber nicht für geschäftsunfähig erklärt. - Allerdings ist er ja offensichtlich geschäftsunfähig, und beim Strafrecht dürfte wohl hoffentlich die Tatsache und nicht der bürokratische Akt ausschlaggebend sein.

Ich finde diesen Wikipedia-Artikel sehr aufschlussreich für den Fragesteller:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einwilligungsvorbehalt#Voraussetzungen_des_Einwilligungsvorbehaltes

Viele Grüße

Ja, da hast Du wohl recht.
Und wenn der Bruder „geschäftsunfähig“ wäre, dann sollten gar keine Schulden da sein, denn er kann ja rechtlich keine Verträge abschließen.

Heißt, die Vertragspartner gucken in die Röhre.

Servus,

das ist jetzt nochmal ein „anscheinend“. Von „vielleicht“ und „scheinbar“ gibt es in diesem Thread schon mehr, als gesund wäre.

Im Gegensatz zur früheren Entmündigung kann die Anordnung der Betreuung viele unterschiedliche Ausprägungen haben. Solange nicht bekannt ist, was im vorliegenden Fall Sache ist, bleibt das alles pure Spekulation.

Schöne Grüße

MM

Es scheint so, als könntest du vielleicht dem Anschein nach recht haben.

Hallo zusammen,
das ist alles nicht so einfach… daber danke für die Antworten.
Die schwammigen Formulieren kommen daher, dass man hier doch nur fiktive Fälle einstellen darf, oder nicht?
Weiteres Problem wäre, dass der betreute Bruder in einem anderen Bundesland lebt und wir hier kaum Einblick haben - wir werden nur informiert, wenn mal wieder was total in die Hose gegangen ist. Problem ist auch, dass der Betreuer nicht informiert ist, weil diese Dinge immer ohne sein Wissen passieren und er hinterher genauso überrascht wird wie die Familie…
Was in der Betreuungsanordnung steht, wissen wir auch nicht genau… einfach so und ohne Zustimmung des Betreuten, der ja lieber seine Ruhe hat als von anderen angeleitet zu werden gibt es kaum Informationen!

Uns stehen die Haare zu Berge, wir sind machtlos, ahnungslos und leben ständig in der Angst, was wohl als nächstes kommt :frowning:

Grüße,
S.

Moin Sonja,

es ist tatsächlich manchmal schwierig als Betroffener an Informationen zu kommen. Dies betrifft sogar die unmittelbar Betreuten, die nichts über Telefonverträge erfahren, die nicht funktionieren, keinen Kontostand mitgeteilt bekommen usw.

Mein Rat, wende Dich an Beratungseinrichtungen der AWO, Diakonie oder VdK. Bei letzterem habe ich innerhalb kurzer Zeit sehr kompetente Beratung erhalten. Man muss allerdings Mitglied sein, der Monatsbeitrag ist mit 6,50 moderat.

Versuche alles aufzuschreiben und dann gehst Du in eine Außenstelle und gibt es ab oder Du schickst alles per Post, damit sich der Berater vorbereiten kann.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Simsy_Mone,
dieser Hinweis ist super, vielen Dank! Ich habe den ganzen Wiki-Artikel durchgelesen und finde den Betreuten in den Beschreibungen total wieder! Wir sind uns nicht 100% sicher, meinen aber, dass zu Beginn des Betreuungsverhältnisses vor 6 Jahren (es gab mal einen Betreuerwechsel vor etwa 4 Jahren) dem Bruder sämtliche Rechtgeschäfte in Eigenregie nicht möglich waren… Da wurde mit dem Betreuer zusammen Geld am Automaten gezogen, gemeinsam Lebensmittel eingekauft… Es gab Taschengeld… Er kam gut klar. Seit 4 Jahren ist das anders, seit dann gehts steil bergab mit immer neuen haarsträubenden Aktionen. Wir werden versuchen an den Betreuungsbeschluss (oder wie ist die korrekte Bezeichnung für das „Dokument“, in welchem alle wichtigen, die Betreuung stehenden Fakten stehen) heranzukommen und dann mit dem Betreuer oder auch vor Gericht die passende Form der Betreuung anzustreben. So geht es definitiv nicht weiter! Sollte er schon mal unter Einwilligungsvorbehalt gestanden haben und das durch den Wechsel versemmelt worden sein, müsste sich das doch „positiv“ auf seine „negative“ Lage auswirken, hoffe ich…

Danke nochmals für alle Antworten!

LG
Sonja

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