Gesetzliche Betreuung

Servus,

Kann mir jemand sagen was ich beachten muss, wenn ich mein freund als Betreuer einsetzen lassen möchte. Meine Betreuerin die ich bis her hatte geht in Rente, ich hätte jetzt gern mein Freud als Betreuer.

Lg sabse

Servus,

die bisherige Betreuerin kann das anregen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Bestellung eines Betreuers erfolgt durch das Amtsgericht. Auch der Betreute kann Vorschläge für die Person des Betreuers machen:

  • der Freund sollte körperlich und geistig in der Lage sein, die rechtliche Betreuung zu übernehmen

  • Betreuer haben regelmäßig beim Amtsgericht alle Ausgaben für den Betreuten zu belegen

  • Was passiert, wenn die Freundschaft enden sollte?

Gruß
RHW

Servus,

falls sich denn die Betreuung auf Vermögenssorge erstreckt. Im Gegensatz zur früheren „Entmündigung“, die immer noch in den Köpfen präsent ist, kann die gesetzliche Betreuung unterschiedliche Ausprägungen annehmen.

Wobei zugegeben sei, dass es nicht gar so häufig vorkommt, dass grade die Vermögenssorge nicht Gegenstand der geetzlichen Betreuung ist.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo Aprilfisch,

Danke für die Klarstellung. Zur Vereinfachung hatte ich die verschiedenen Arten der Betreuung weggelassen. Es war dann aber nicht mehr ganz korrekt.

Gruß
RHW