Gesetzliche BU-Versicherung

Hallo,

Vorweg: ich bin nicht sicher, ob die Bezeichnung im Titel richtig ist. Mir ist gesagt worden, daß ich spätestens zum 10. Geburtstag meines jüngsten Kindes wieder in die Rentenkasse (BfA) einzahlen sollte, weil ansonsten meine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen BU verloren gingen bzw. die fünfjährige (?) Wartezeit wieder neu gerechnet würde. Welche Vorteile bietet mir die gesetzliche BU? Wofür bzw. in welchen Fällen zahlt sie?

Vielen Dank für eure Hilfe -
Sams

Hallo Sams,

gemeint ist damals die Berücksichtigungszeit für Mütter die 10 Jahre nach Kindgeburt besteht.

Wenn du vorher wenig eingelassen hast wird wenig in der Gesetzlichen Rentenversicherung für deine BU gezahlt.
Vorteile sehe ich nicht.Zahlen täte sie wenn du Berufsunfähig wirst solange Voraussetzungen besteht und im Alter bei Rentenbeginn eine Altersrente.

Ich denke es wäre beseser wenn du auf BU Wert legst eine Private abzuschließen.

Gruß Anno

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Hallo, Anno!

Vielen Dank für deine Antwort. Ich muß da nochmal nachhaken: ich habe knapp 7 Jahre Vollzeit gearbeitet, dann mein erstes Kind bekommen, Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit (mit ALG, also keine Fehlzeit), zweites Kind. Ist das nun deiner Definition nach „wenig“? Oder ausreichend? Und zur BU generell: Woran bemißt sich ein eventueller Anspruch? Ich habe keinen Beruf gelernt, sondern mich über „learning by doing“ bis zur Chefsekretärin im Rektorat einer Uni (ÖD) hochgearbeitet (vorher ein Studium nach dem 5. Semester abgebrochen). Hab ich da überhaupt Anspruch auf eine BU?

(…) und im Alter bei
Rentenbeginn eine Altersrente. (…)

Heißt das, die Ansprüche an eine Altersrente verliere ich ggf. auch, wenn ich nicht rechtzeitig wieder beginne, einzuzahlen? Ich müßte demnach auf jeden Fall eine private Rentenversicherung abschließen, oder?

Danke für nochmalige Aufklärung -
Sams

siehe E Mail owT

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