Sehr komplexes Thema, deswegen sehr lang!
Hallo Christian!
Mit der Rentenberechnung hast Du Dir ausgerechnet das schwierigste Thema heraus gesucht, welches die Rentenversicherung zu bieten hat. Du wirst weltweit kein komplexeres System an Rentenberechnung finden als in Deutschland.
Um es vorweg zu nehmen:
So einfach ist das Ganze nicht darstellbar und man kann es eigentlich auch nur schwierig vereinfachen. Ich werde es dennoch mal versuchen, werde mich aber etwas anderer Beispiele bedienen:
Grundsätzlich kann man sagen, dass man den Durchschnitt seiner Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit angesetzt bekommt, wenn keine Lücken im Versicherungsleben seit dem 17. Lebensjahr sind. Und noch etwas: Man rechnet stets mit Monaten, was die Sache nicht einfacher macht. Ich rechne dennoch vorab mit Jahren um es nicht noch mehr zu komplizieren.
Beispiel:
Jemand fängt mit 17 an zu arbeiten und verdient immer den Durchschnitt aller Versicherten. Dann bekommt er je Beschäftigungsjahr einen Entgeltpunkt angesetzt. An seinem 30. Lebensjahr wird er nun voll erwerbsgemindert; er hat keine Lücken.
Er hat bis dahin 13 Entgeltpunkte erwirtschaftet und das in 13 Jahren. Je Jahr der Zurechnungszeit erhält er dann einen Entgeltpunkt, das ergibt dann 30 Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit, insgesamt also 43 Entgeltpunkte.
Schwieriger wird es, wenn er „erst“ mit 19 anfängt zu arbeiten. Wir gehen wieder davon aus, dass er jedes Jahr den Durchschnitt aller Versicherten verdient. Er wird an seinem 30 Lebensjahr voll erwerbsgemindert und hat bis dahin 11 Entgeltpunkte erwirtschaftet, eben wieder einen Entgeltpunkt je Jahr; von 19 bis 30 hat er keine Lücken.
Hier kommt nun zum Tragen, dass derjenige, der Lücken im Versicherungsleben hat, schlechter gestellt wird, als der ohne Lücken. Was soll das heißen?
Wir gehen davon aus er hat von 17 bis 19 nichts gemacht und das Leben genossen, d.h. er hat keine rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt. Dann wird er für die Zurechnungszeit einen geringeren Wert als einen Entgeltpunkt je Jahr angesetzt bekommen; die Jahre von 17 bis 19 wirken sich also negativ aus.
Hat er aber von 17 bis 19 die Schule besucht und er erhält dafür Anrechnungszeiten, so hat er keine Lücken im Versicherungsleben und die Anrechnungszeit bewirkt, dass er doch wieder einen Entgeltpunkt für jedes Jahr der Zurechnungszeit erhält.
Beispiel:
a) von 17 bis 19 keine rentenrechtlichen Zeiten:
- Lj. - 30. Lj.: 156 Monate
11 Entgeltpunkte : 156 Monate = 0,0705 Entgeltpunkte
Zurechnungszeit umfasst 30 Jahre = 360 Monate
=> Zurechnungszeit: 360 Monate x 0,0705 Entgeltpunkte = 25,38 Entgeltpunkte
b) von 17 bis 19 Schule (Anrechnungszeit):
- Lj. - 30. Lj.: 156 Monate abzgl. zwei Jahre Schule = 132 Monate
11 Entgeltpunkte : 132 Monate = 0,0833 Entgeltpunkte
=> Zurechnungszeit: 360 Monate x 0,0833 Entgeltpunkte = 29,988 Entgeltpunkte
Du siehst, im Beispiel b) wird die Zurechnunszeit mit 4,6 Entgeltpunkten mehr bewertet als in Beispiel a).
Alle Klarheiten beseitigt?
Um die die Komplexität zu zeigen, schau mal bitte in § 72 SGB VI, da ist geschildert, wie man so etwas macht. Und das ist nur ein Teil der Bewertung beitragsfreier Zeiten, zu denen auch die Zurechnungszeit gehört!!!
Es ist schlichtweg unmöglich eine allgemein gültige Formel zu erstellen, mit der man errechnen kann, wie viele Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit berücksichtigt werden können. Dafür ist - wie eingangs erwähnt - die deutsche Rentenberechnung zu komplex.
Vorschlag:
Es besteht immer die Möglichkeit sich eine Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger anzufordern. Dies würde ich auch empfehlen; dabei bitte den Hinweis anbringen, dass die Berechnungsanlagen bitte vollständig dabei sein sollten. Und wenn Du diese Rentenauskunft hast, wirst Du sehen, wie komplex die Rentenberechnung ist und dass eine Pauschalformel schlicht und einfach nicht möglich ist.
Aber diese Rentenauskunft macht Dir evtl. einiges klarer! 
Gruß,
Robert