Gesetzliche Erbfolge

Hallo,

wahrscheinlich ist diese Frage schon mehrfach hier beantwortet worden. Aber die Suchfunktion wirft leider so viele Fundstellen aus, dass sie nicht mehr hilfreich ist.

Daher hier die Bitte um eine kurze Stellungnahme, die den Kennern der Materie bestimmt leicht fällt.

Mal angenommen, eine Person verstirbt. Es existiert kein Testament.
Weiterhin ist die Person verwitwet. Also keine Ehefrau mehr.

Außerdem hat die Person zwei leibliche Töchter, die jeweils ein Kind haben (also Enkel des angenommenen Verstorbenen).

Welcher Anteil an einem Erbe steht den einzelnen Beteiligten in diesem „Spiel“ zu? Sind ja alles Verwandte 1.Ordnung, oder? Schauen die beiden Enkel trotzdem in die Röhre und wenn ja, weshalb?

Bitte keine Verweise auf Hausaufgaben, referate, usw. Für Hausaufgaben bin ich zu alt! In diesem angenommenen Szenario wäre ich schon eher der Verstorbene!

Danke im Voraus für eure Antworten und enien schönen Tag noch.
Voithian

Die Kinder erben zu je einer Hälfte. Enkelkinder also die Kinder der Kinder des Verstorbenen erben nur, wenn deren Eltern also die Kinder des Verstorbenen nicht mehr leben oder das Erbe ausschlagen.

Hi, was Thomas schreibt ist richtig.
Nähere Erläuterung zur Frage:
Gesetzliche Erbfolge = Erbfolge ohne Testament.
So, die beiden Töchter erhalten dann je 1/2.
Die Kinder der Töchter erben wenn ihre Mutter verstorben ist.
Und das hat mit „in die Röhre kucken“ überhaupt nichts zu tun!
Geerbt wird immer erst nach dem Tod und nicht vorher.
MfG ramses90

Gesetzliche Erbfolge = Erbfolge ohne Testament.
So, die beiden Töchter erhalten dann je 1/2.
Die Kinder der Töchter erben wenn ihre Mutter verstorben ist.
Und das hat mit „in die Röhre kucken“ überhaupt nichts zu tun!
Geerbt wird immer erst nach dem Tod und nicht vorher.

OK, hätte ja sein können, dass die Enkel sich schon freuen könnten, wenn Opa in den Himmel kommt. So müssen sie erst abwarten, bis die Mama den Opa da oben besuchen kommt (…und Mama nicht vorher alles verjubelt hat).

Danke für die Antworten
Voithian