Gesetzliche Erbfolge

Liebe Wissenden,

angenommen ein Ehepaar hat keine Kinder, einer stirbt.

1/4 des Erbes geht dann an die Geschweister, da keine Eltern mehr vorhanden.

Angenommen der verbleibende Ehegatte gibt beim Nachlassgericht an, dass die Eltern je nur einmal verheiratet waren und es keine weiteren als die genannten (leiblichen) Geschwister gibt.

Angenommen es gäbe aber noch Halbgeschwister und der Erbe wüsste davon und auch von vorherigen Ehen der Eltern des Verstorbenen.
Die Erbmasse würde sich also auf mehr Leute verteilen, als angegeben.

Muss der Erbe das dann dem Amtsgericht mitteilen? So quasi als Pflicht? Macht er sich strafbar, wenn er es nicht tut, weil er das Erbe eh ausschlägt?

Was passiert, wenn die potenziellen Erben sich irgendwann überlegen, da wäre ja doch was zu holen gewesen…können die dann den ganzen Vorgang anfechten oder nur ihren Pflichtteil bei der Haupterbin einfordern?

Vielen Dank für Aufklärung!

VG
Mela

Um ehrlich zu sein: Ich finde es schön, wenn die Fragenden hier im Ungewissen bleiben.

:wink:

Gruß!

Horst

Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers ist umfänglich geregelt. Sofern er hierbei zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert ist, wären wissentlich falsche Angaben natürlich strafbewehrt.
Erbansprüche verjähren erst 30 Jahre nach Kenntnis des Erbfalls.

Hi, auch bei der gesetzlichen Erbfolge sind Geschwister nicht erbberechtigt.
Geschwister erben nur wenn sie entweder testamentarisch dazu berufen werden oder wenn sie beim Tode des Erblassers in der gesetzlichen Erbfolge zu Erben 1. Ordnung werden.
Ob die Eltern des verstorbenen Ehepartners ein- oder mehrmals verheiratet waren, spielt demzufolge auch keine Rolle.
Das Erbe geht im geschilderten Fall komplett an den überlebenden Ehepartner, weil er Erbe 1. Ordnung ist.
Das würde nur anders aussehen wenn noch Großeltern des verstorbenen Ehepartners vorhanden wären.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
MfG ramses90

Geschwister erben nur … oder wenn sie beim Tode des Erblassers in der
gesetzlichen Erbfolge zu Erben 1. Ordnung werden.

nein, geschwister sind oder werden (kein „nachrücken“) niemals erben 1.ordnung.
sie bleiben stets erben 2.ordnung
http://dejure.org/gesetze/BGB/1925.html

Das Erbe geht im geschilderten Fall komplett an den
überlebenden Ehepartner, weil er Erbe 1. Ordnung ist.

interessant, dann ist ein ehegatte also der abkömmling des anderen…
http://dejure.org/gesetze/BGB/1924.html

du verwechselst die begrifflichkeiten und meinst wohl, dass jemand vorrangig erbt, http://dejure.org/gesetze/BGB/1930.html

1 „Gefällt mir“

für die Berichtigung.
MfG ramses90