wenn ein Ehepartner aus einer kinderlosen Ehe (in Zugewinngemeinschaft)verstirbt und bei einer verstorbenen Person ausser des Ehepartners noch eine Mutter und eine Schwester vorhanden wäre, beträgt der Erbteil des Ehepartners nach meinem Verständnis insgesamt
1/4 + 1/2 also insgesamt 3/4. Ist das so richtig?
Wenn jetzt Mutter und Schwester z.B. auf Ihr Erbrecht verzichten würden - der Witwer also alles erben soll - müssen dann Mutter und Schwester offiziell auf ihr Erbe verzichten? Wenn ja, wo und wie?
In dem angenommenen Fall habe der zuständige Beamte telefonisch mitgeteilt, er würde von sich hören lassen, wenn das Amt alle Daten habe und es müßten dann alle in Frage kommenden Erben persönlich erscheinen. Würde das dann in diesem Termin geklärt werden?
Wie sieht die Praxis konkret aus? Danke für Eure Hinweise und Erläuterungen.
die Erbberechtigten werden vom Nachlassgericht/Notar angeschrieben und aufgefordert, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen; wenn alle Erbberechtigten ihre Entscheidung dem Nachlassgericht/Notar mitgeteilt haben, wird dann der Erbschein ausgestellt. Die Erbausschlagung der Mutter ect. muß dem Nachlassgericht/Notar gegenüber schriftlich erklärt werden; das erfahren die Betroffenen in einem Schreiben mit Rechtshinweisen des Nachlassgerichtes/Notars.
wenn ein Ehepartner aus einer kinderlosen Ehe (in
Zugewinngemeinschaft)verstirbt und bei einer verstorbenen
Person ausser des Ehepartners noch eine Mutter und eine
Schwester vorhanden wäre, beträgt der Erbteil des Ehepartners
nach meinem Verständnis insgesamt
1/4 + 1/2 also insgesamt 3/4. Ist das so richtig?
Ja,das stimmt.
Wenn jetzt Mutter und Schwester z.B. auf Ihr Erbrecht
verzichten würden - der Witwer also alles erben soll - müssen
dann Mutter und Schwester offiziell auf ihr Erbe verzichten?
Wenn ja, wo und wie?
Nein,es erbt nur die Mutter von ihrem verstorbenen Kind,nicht dessen Schwester/Bruder. Sie bekämme 1/4.
In dem angenommenen Fall habe der zuständige Beamte
telefonisch mitgeteilt, er würde von sich hören lassen, wenn
das Amt alle Daten habe und es müßten dann alle in Frage
kommenden Erben persönlich erscheinen. Würde das dann in
diesem Termin geklärt werden?
So ein Termin finde i.d.R. OHNE die Erben statt ! Gemeint ist wohl die Testamentseröffnung. Und die findet auch nicht von allein statt. Die Erben müssen sich schon rühren,es sei denn Testament ist hinterlegt und Gericht bekommt vom Tode Kenntnis über das Standesamt.
Dann erfolgt ein Anschreiben an amtlich bekannte Erben/Angehörige des Verstorbenen. Darin werden sie aufgefordert,etwaige Testament vorzulegen und mögl. Miterben zu benennen.
Wie sieht die Praxis konkret aus? Danke für Eure Hinweise und
Erläuterungen.
Man müsste vor einem Urkundesbeamten(Rechtspfleger) eine Erklärung zum Erbverzicht abgeben,wenn man das Erbe aus welchen Gründen auch immer nicht antreten will. Dazu gibts eine kurze Frist n. Kentniss des Erbfalles.
Und es erbt dann noch lange nicht der andere Erbe alles ! Es tritt doch einer aus der nächsten Erbenreihe der gesetzlichen Reihenfolge an.