Gesetzliche Erbfolge

Vor kurzem ist die Cousine meiner Mutter verstorben, sie hat kein Testament hinterlassen. Sie hatte keine Kinder, Geschwister und Eltern mehr. Die nächsten Verwandten sind also Cousinen und Cousins. Nun ist meine Mutter aber schon vor 10 Jahren verstorben. Meine Frage ist: Rücke ich als der Sohn meiner erbberechtigten Mutter nach oder endet die Erbfolge mit dem Tod meiner Mutter? Wenn nicht, wie muss ich meinen Erbanspruch geltend machen?

Sie rücken nach und treten an die Stelle der Mutter. Ihren Erbanspruch machen Sie wie folgt geltend: Stellen Sie beim Amtsgericht (Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers)fest, ob ein Erbschein vorliegt, der auch Sie als Miterbe ausweist. Wenn nein, dann können Sie entweder einen Teilerbschein auf Ihren Namen dort beantragen, oder (ist insges. billiger) Sie suchen die übrigen Miterben, um zu organisieren, dass ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt wird. Ferner muss Ziel sein, alle Miterben zur abschließenden Erbauseinandersetzung zu veranlassen. Dieses richtet sich nach der Zusammensetzung des Nachlasses. Erforderlichenfalls sollten Sie erneut fragen, wenn Probleme auftreten. Viel Erfolg.
MfG
H.G.