Gesetzliche Erbfolge - deutsches und türkisches Recht

Hallo zusammen,

folgende Situation:

In Deutschland lebt ein türkisches Ehepaar Herr M und Frau F. Sie haben die türkische Staatsangehörigkeit und sind nach türkischem Recht verheiratet. Es gibt Immobilien in Deutschland und in der Türkei, welche (die berühmten „steuerlichen Gründe“) irgendwann – vor mehr als 10 Jahren – in das Alleineigentum der Frau übergegangen sind.

Kinder sind auch da. Es gibt ein gemeinsames Kind KG. Beide waren verwitwet und haben Kinder in die Ehe gebracht, die Frau eine Tochter KF und der Mann einen Sohn KM.

Jetzt ist die Frau verstorben, es gibt kein Testament, somit tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wer erbt nun was? Nach deutschem Recht würde M die Hälfte und KF und KG die andere Hälfte erben. KM wäre raus.

Trifft deutsches Recht auf die Immobilie in Deutschland zu? Welches Recht gilt für die Immobilie in der Türkei und wer erbt dort zu welchen Teilen?

Hallo,

für Erbmasse außerhalb der EU findet idR - insbesondere bei Immobilien - eine „Nachlassspaltung“ statt. das heißt, daß bei Immobilien außerhalb der EU jeweils das nationale Erbrecht gilt.
Innerhalb der EU gilt die EU-„Erbrechtsverordnung“, wonach idR das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet wird.

Im geschilderten Fall gilt für die Immobilie in der TR das türkische Erbrecht, für die Immobilien in D deutsches Erbrecht.

&tschüß
Wolfgang