vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Die Frage zu untenstehender Situation wäre: Was genau erbt dann das Kind?
Situation:
Vater lebt mit Partnerin in nichtehelicher Gemeinschaft. Der Vater ist verwitwet und hat 2 volljährige Kinder. Vater und neue Partnerin haben zusammen ein Haus gekauft.
Zu diesem Haus besteht ein gültiger Erbvertrag. Dieser sieht vor, dass der jeweils überlebende Partner den gesamten Miteigentumanteil am Haus des Verstorbenen Partner erhält.
Was genau erbt denn dann noch ein Kind, wenn der Vater stirbt?
a) wenn kein anderes Vermögen da ist
b) wenn noch anderes Vermögen ausser dem Haus besteht?
Hi, Erbvertrag hin oder her, die Kinder können dadurch keinesfalls enterbt werden. Sie sind zumindest pflichtteilsberechtigt.
Hier wäre fachanwaltliche Hilfe angeraten auch im Hinblick darauf wie die Erbabwicklung beim Tode der Mutter/Ehefrau abgelaufen ist.
MfG ramses90
danke schonmal für die Antwort. Aber was wäre denn dann zB ein Pflichtteil bei dieser Konstellation. Beträgt er 1/3 wenn nur Partnerin und 2 Kinder da sind? Und wenn die Partnerin das Haus gemäß Erbvertrag behält und es ist sonst nichts da, wovon erhält man denn dann dieses 1/3? Muss sie die anderen Erben dann auszahlen?
Die Erbabwicklung beim Tode der Mutter ist dann noch mal ein anderes (kompliziertes) Thema (-:
Ich kenne mich mit Erben nur überhaupt und garnicht aus und hab mich deswegen gefragt wie das wohl eines Tages dann mal laufen wird wenn es soweit ist…