Wie sieht eigentlich die Erfolge in folgendem Fall aus:
G = Erblasser
K1 = Kind 1
K2 = Kind 2 (verstorben)
SK = Ehegatte von Kind 2
E1 = Enkel des Erblassers (Kind von Kind 1)
E2 = Enkel des Erblassers (Kind von Kind 1)
E3 = Enkel des Erblassers (Kind von Kind 2)
Gehe ich recht in der Annahme, dass (ohne das vorliegen eines Testamentes o.ä.) K1 und E3 jeweils 1/2 des Nachlasses erhalten? Gehen dementsprechend dann SK, E1 und E2 leer aus?
Und noch etwas zu der o.g. Konstellation, wie sieht es mit dem folgendem Fall aus:
G schenkt K2 und SK eine Immobilie jeweils zu gleichen Teilen, K1 und E2 verzichten auf einen Anspruch auf diese Immobilie. Wenn nun der Erblasser vor dem Ablauf der 10 Jahresfrist stirbt, haben dann E2 und E3 Anspruch auf einen Pflichtanteil an dieser Immobilie?
Gehe ich recht in der Annahme, dass (ohne das vorliegen eines
Testamentes o.ä.) K1 und E3 jeweils 1/2 des Nachlasses
erhalten?
Richtig
Gehen dementsprechend dann SK, E1 und E2 leer aus?
Auch richtig
Und noch etwas zu der o.g. Konstellation, wie sieht es mit dem
folgendem Fall aus:
G schenkt K2 und SK eine Immobilie jeweils zu gleichen Teilen,
K1 und E2 verzichten auf einen Anspruch auf diese Immobilie.
Wenn nun der Erblasser vor dem Ablauf der 10 Jahresfrist
stirbt, haben dann E2 und E3 Anspruch auf einen Pflichtanteil
an dieser Immobilie?
Wenn K1 und E2 notariell auf die Immobilie verzichtet haben, haben sie auch vor Ablauf der 10-Jahresfrist keinen Anspruch mehr darauf. Üblicherweise steht in den Verträgen, daß der Verzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden gilt. Liegt kein solcher Verzicht vor, wäre zumindest K1 mit dem Pflichtteil beteiligt. Wahrscheinlich stünde auch dem Kind des vorverstorbenen K2 einen Pflichtteil da er ja an die Stelle von K2 rücken würde.
Gruß
Tina
Gehe ich recht in der Annahme, dass (ohne das vorliegen eines
Testamentes o.ä.) K1 und E3 jeweils 1/2 des Nachlasses
erhalten?
Richtig
Gehen dementsprechend dann SK, E1 und E2 leer aus?
Auch richtig
Dann habe ich es ja verstanden, danke für die Info.
Und noch etwas zu der o.g. Konstellation, wie sieht es mit dem
folgendem Fall aus:
G schenkt K2 und SK eine Immobilie jeweils zu gleichen Teilen,
K1 und E2 verzichten auf einen Anspruch auf diese Immobilie.
Wenn nun der Erblasser vor dem Ablauf der 10 Jahresfrist
stirbt, haben dann E2 und E3 Anspruch auf einen Pflichtanteil
an dieser Immobilie?
Wenn K1 und E2 notariell auf die Immobilie verzichtet haben,
haben sie auch vor Ablauf der 10-Jahresfrist keinen Anspruch
mehr darauf. Üblicherweise steht in den Verträgen, daß der
Verzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden gilt.
Liegt kein solcher Verzicht vor, wäre zumindest K1 mit dem
Pflichtteil beteiligt. Wahrscheinlich stünde auch dem Kind des
vorverstorbenen K2 einen Pflichtteil da er ja an die Stelle
von K2 rücken würde.
Gruß
Tina
Ich habe mich leider verschrieben, K1 und E1 sollen verzichtet haben, also sollte E2 und E3 einen Anspruch auf ihr Pflichtteil haben?
Üblicherweise steht in den Verträgen, daß der
Verzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden gilt.
Eltern können also Verträge machen, die ihre Kinder um ihren Pflichteil bringt?
Wenn also in den Vertrag etwas stehen würde wie: K1, E1 und E2 verzichten auf ihre Ansprüche. Aber nur K1 und E1 unterschreiben ist der Pflichtanteil für E2 ebenfalls hinfällig?
Danke für die schnelle 1. Antwort
Ollersven
Die K verzichten auf ihr Pflichtteil, die E haben erstmal überhaupt nichts damit zu tun.
Immer noch können Eltern für sich Entscheidungen treffen ohne ihre Kinder vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.
Sei es der Verkauf des eigenen Hauses um mit dem Geld eine Weltreise zu machen oder der Verzicht auf irgendwelche Ansprüche.
Ich reg mich immer tierisch auf wenn meine Eltern glauben sich irgendwas nicht leisten zu wollen/können/müssen damit ihre Kinder mehr erben… Hallo???
meint Bröselchen
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G = Erblasser
K1 = Kind 1
K2 = Kind 2 (verstorben)
SK = Ehegatte von Kind 2
E1 = Enkel des Erblassers (Kind von Kind 1)
E2 = Enkel des Erblassers (Kind von Kind 1)
E3 = Enkel des Erblassers (Kind von Kind 2)
Ich habe mich leider verschrieben, K1 und E1 sollen verzichtet
haben, also sollte E2 und E3 einen Anspruch auf ihr
Pflichtteil haben?
Es gibt einen notariellen Pflichtteilsverzicht, dieser Verzicht schließt üblicherweise auch die Kinder des Verzichtenden mit ein. Wurde ein solcher Verzicht gemacht, hätten K1 sowie seine Abkömmlinge E1 und E2 keinen Anspruch auf einen Pflichtteil mehr. Erbe können sie aber trotzdem werden.
Üblicherweise steht in den Verträgen, daß der
Verzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden gilt.
Eltern können also Verträge machen, die ihre Kinder um ihren
Pflichteil bringt?
Jain. Wenn K1 zum Zeitpunkt des Erbfalles noch lebt, schließt er ja automatisch seine Kinder E1 und E2 von der Erbfolge aus, es sei denn es ist testamentarisch etwas anderes geregelt. Ein Pflichtteilsverzicht setzt aber das gegenseitige Einverständnis beider Vertragsparteien voraus, schließlich kann ja der Pflichtteilsberechtigte sich weigern diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Wenn also in den Vertrag etwas stehen würde wie: K1, E1 und E2
verzichten auf ihre Ansprüche. Aber nur K1 und E1
unterschreiben ist der Pflichtanteil für E2 ebenfalls
hinfällig?
Nein, denn Weder E1 noch E2 müssen diesen Verzicht unterschreiben, da sie ja solange K1 lebt, sowieso nicht pflichtteilsberechtigt sind. Die Vereinbarung muß von G und K1 unterzeichnet werden, die Kinder von K1 sind außen vor.
Es gibt im übrigen auch noch einen Erbverzicht.
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/muster/muster-pflic…
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de/vorwegerbfo…
Gruß
Tina
Ich reg mich immer tierisch auf wenn meine Eltern glauben sich
irgendwas nicht leisten zu wollen/können/müssen damit ihre
Kinder mehr erben… Hallo???
meint Bröselchen
Hallo Bröselchen,
dafür hast Du Dir ein * verdient! Es gäbe viel weniger Streit, wenn mehr Leute so denken würden wie Du!
Gruß
Tina
Ich reg mich immer tierisch auf wenn meine Eltern glauben sich
irgendwas nicht leisten zu wollen/können/müssen damit ihre
Kinder mehr erben… Hallo???
meint Bröselchen
hallo Bröselchen, auch ich stimme dem voll zu !!! Der leider weit verbreiteten Einstellung müsste durch „Aufklärung“ entgegen gewirkt werden, da bei dieser Denkweise viel Leid vor allem bei älteren Eltern entstehen kann.