Ich arbeite als Spielhallenaufsicht auf
Stundenlohnbasis.
Da Karfreitag die Halle laut Gesetz geschlossen
bleiben muss, meine Frage:
Bekomme ich diesen Tag trotzdem bezahlt??
Hallo Tina,
das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Die meisten Arbeitgeber zahlen bei einem auf Stunden basierenden Vertrag nichts. Es gibt aber Ausnahmen, wenn die besagte Aufsicht grundsätzlich an diesem Tag gearbeitet hätte. Chef also lieb anblinzeln und auf Großzügigkeit hoffen
Liebe Grüße
Klaus
Hallo Klaus,
vielen Dank für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Tine
Hallo,
sobald du eine regelmäßige Arbeit hast muss auch Urlaubs oder Krankengeld bezahlt werden.
Bei Feiertagen kommt es darauf an ob du an diesem Wochentag IMMER arbeitest oder ob du keine festen Tage hast. Ist normalerweise abhängig vom Arbeitsvertrag bzw. von der Art der Anstellung.
Beispiel:
Du arbeitest immer Fr, Sa, So - 20 Stunden regelmäßig pro Woche
Wenn jetzt Freitag geschlossen ist und du nur 14 Stunden in dieser Woche arbeiten kannst, dann müsste eigentlich auch der Feiertag bezahlt werden (6 Std)
Arbeitest du stattdessen am Do damit du auf 20 Stunden kommst, dann passt das wieder.
Für die Frage was regelmäßig ist, kann man die letzten 3 bis 6 Monate anschauen.
mfg
J.Winz
p.s. Nachtrag von mir persönlich:
ich gehe mal davon aus, dass du nur aushilfsweise in einer Spielhalle arbeitest und keinen Arbeitsvertrag hast. Allgemein ist das so: wenn man nach Stunden bezahlt wird, bekommt man auch nur die Stunden bezahlt die man arbeitet.