Gesetzliche Frist Rechnungsstellung/Abbuchung

Hallo gibt es eine gesetzliche Frist zwischen Rechnungstellung und Abbuchung ?

Ich habe seit neustem ein Problem mit Debitel Talkline, das ich die Rechnung erst Tage später erhalte als Debitel abbucht. Bis ende letztes Jahr klappte das noch relativ gut. Aber mittlerweilen hat Debitel auf einen anderen Postdienstleister umgestellt und ich erhalte die Rechnung ca 5 - 6 Tage nach Rechnungsdatum. n dieser Zeit hat Debitel bereits abgebucht. Ich habe ein kleines Unternehmen und kann es zwecks der Buchhaltung nicht gebrauchen wenn die Rechnung erst in der nächsten Woche kommt.Nun habe ich die Einzugsermächtigung wiederrufen. Jetzt will Debitel 2,50 Euro + Mehrwertsteuer für das das ich überweise. Aber das sehe ich nicht ein. Meines Erachtens liegt ein Fehler von Debitel vor, das Sie abbuchen bevor die Rechnung zugestellt wurde. Weiß irgendwer ob es da gesetzliche Vorschriften gibt ?

Hallo!

Eine gesetzliche Frist zur Rechnungstellung gibt es nicht, § 14 II UStG gilt auch nur bei einigen Leistungen.
In Ihrem Fall dürfte sich aus Ihrem Vertrag ergeben wann die Beträge fällig sind - unabhängig von der Rechnungserstellung. Dieser Zeitpunkt zählt, danach sind Sie in Verzug und müssen daraus resultierende Kosten tragen!

Bei Dauerleistungen ist steuerlich die Rechnung nicht wirklich wichtig wenn sich aus dem Vertrag die Zahlungspflicht und der Zeitpunkt ergibt.
Im Zweifelsfall hilft Ihnen deine Rücksprache mit dem Geschäftspartner und / oder dem FA weiter.

Viel Erfolg!

Hallo ich bin mir jetzt leider nicht sicher , kann mir aber durchaus vorstellen das erst die Rechnung zugestellt werden muss um evtl. unstimmigkeiten zu reklamieren aber wie gesagt leider kann ich dir da nicht weiter helfen , hoffe du findest hier trotzdem Hilfe. Gruß Kai

Leider gibt es für diese Anfrage, keine mir bekannte gesetzliche Regelung.
Hallo gibt es eine gesetzliche Frist zwischen Rechnungstellung
und Abbuchung ?

Ich habe seit neustem ein Problem mit Debitel Talkline, das
ich die Rechnung erst Tage später erhalte als Debitel abbucht.
Bis ende letztes Jahr klappte das noch relativ gut. Aber
mittlerweilen hat Debitel auf einen anderen Postdienstleister
umgestellt und ich erhalte die Rechnung ca 5 - 6 Tage nach
Rechnungsdatum. n dieser Zeit hat Debitel bereits abgebucht.
Ich habe ein kleines Unternehmen und kann es zwecks der
Buchhaltung nicht gebrauchen wenn die Rechnung erst in der
nächsten Woche kommt.Nun habe ich die Einzugsermächtigung
wiederrufen. Jetzt will Debitel 2,50 Euro + Mehrwertsteuer für
das das ich überweise. Aber das sehe ich nicht ein. Meines
Erachtens liegt ein Fehler von Debitel vor, das Sie abbuchen
bevor die Rechnung zugestellt wurde. Weiß irgendwer ob es da
gesetzliche Vorschriften gibt ?

Hallo,
leider kann ich darauf nicht antworten, da ich kein Experte auf diesem Gebiet bin.
Mit freundlichen Grüßen
D.Meyer

Hallo,
zuerst hatte ich auch an eine manuelle Überweisung gedacht, um der Abzocke zu entgehen. Dass Debitel aber nun dem mit Gebühren begegnet, empfinde ich als Krönung der Frechheit und Unverfrorenheit. Ehrlich gestanden kenne ich keine gesetzlich Regelung, welche dem entgegensteht.
Aber, ich würde den Vorfall an „WISO“ schicken, und an eine Verbraucherberatung (www.vzhh.de, Kirchenallee 22,20099 Hamburg
040 24832-0 genauer: Thema:Telekommunikation Telefonische Beratung zu Rundfunkgebühren und GEZ, Tel.040-24 832-270, Mo bis Do 10 bis 11 Uhr -unentgeltlich !)Probieren. Ich weiß dass heutzutage alles möglich etwas kostet, häufig mehr als der eigentliche finanzielle Schaden, es wert ist. Darauf aber spekulieren die Gauner.

Es grüsst freundlich
Horst

Danke erstmal an euch alle
Also ich gehe mal auf Konfrontation mit Debitel. Bin mal gespannt, wie weit Sie gehen. Als Firma habe ich Ihnen eine Rechnung über 25 Euro zukommen lassen über die mir entstandenen Unkosten, da die Buchhaltung nicht wöchentlich gemacht werden konnte. Ferner habe ich Ihnen mitgeteilt das sollte ich nochmals eine Rechnung mit den 2,50 bekommen ich zusätzlich 5 Euro Bearbeitungsgebühr von der Rechnung abziehe.
Debitel hat sich in soweit bisher entschuldigt das Sie eingestanden haben das Sie derzeit ( seit 5 Monaten !!! ) Probleme im IT Bereich haben und daran arbeiten, ich aber trotz Probleme Ihrerseits alles zahlen muss.
Danke für die Idee mit der Verbraucherberatung.
Werd euch auf jedenfall auf dem laufenden halten wie es weiter geht.
Viele Grüße
Bernd

Hallo
ich möchte zu Deinen Ausführungen noch ein paar Anmerkungen geben:
„Probleme im IT-Bereich“ sind 1) nicht Dein Problem, geschweige durch Dich verursacht. 2)ein übel Ausrede, weil Debitel kein kleiner Laden ist, und bei wirklichen IT-Problemen - vor allem über 5 Monate hinweg - enorm viele Kunden „so abgespeist“ werden müssten. Das wäre realistisch betrachtet, imagemäßig wie finanziell wie fiskalisch, völlig unhaltbar und würde sicher irgendwo in Medien hochkochen. Der Laden müsste eigentlich vor der Insolvenz stehen. Steht der Laden wirklich vor der Insolvenz ! -und das ist gar nicht so unrealistisch heutzutage vor allem in dieser Sparte- dann solltest Du aber auch sehr ! aufpassen was Du an Geld und wieviel an Geld Du „investierst“. Du wärst nämlich ein nachrangiger Gläubiger, und -so schätze ich es ein- kannst dann Deinen Ausgaben wahrscheinlich nur noch hinterhertrauern.
Übrigens habe ich das schon ein paar mal gehört, dass IT-Probleme (die ja jeder Privatmensch seeehr gut kennt und folglich dafür sicher Verständnis aufbringen wird) als Entschuldigung vorgehalten werden. Wie weit das Strategie ist, um taktischerweise „den Kunden“ auf einfache Weise abzuspeisen, stelle ich hiermit zur Diskussion.
Ich denke, dass der „einfache Verbraucher“ sehr oft irgendwie abgespeist, übervorteilt oder schlicht betrogen wird. Merken tut man es sehr häufig erst zu spät.
Verbraucherschutz ist in diesem unserem Land :smile: leider nur noch ein spärliches Relikt was der Sparwut unserer Politikerkaste noch nicht zum Opfer gefallen ist.
Dennoch ist er ganz sicher wichtiger und nötiger als jemals zuvor.
Vorsicht:
Will man sich bei manch einer Verbraucherberatungsstelle telefonisch beraten, muß man möglicherweise (je nach Fachbereich) mit einer teuren ! 0900-er Nummer das bewerkstelligen
(Verbraucherberatung und Tel-Provider machen Halbe-Halbe und verdienen so beide). Das finde ich irgendwie ein Stück weit pervers, da dem selbsternannten Ziel „Verbraucher zuberaten“ nun dies plötzlich als „Dienstleistung gegen Gebühr“ aufgefasst wird. Aber nun - so ist die Zeit…
Es grüsst freundlich
Horst

Kommt mir auch komisch vor,
hast du es schon telefonisch oder schriftlich versucht!
Mit gesetzlichen Vorschriften kenne ich mich leider auch nicht aus!
Sorry und Gruß papsch

Hallo,
natürlich nur alles schriftlich. Erst darauf hingewiesen, dann mitgeteilt das ich beim nächsten mal falls es nochmals vorkommt Geld abziehen werden. Alles was ich gemacht habe haben Sie vorher schriftlich bekommen. Hier etwas telefonisch zu machen hat keinen Sinn das kann man nachher nicht nachwesen. Halte euch auf dem laufendem.
Danke

Hallo
ich habe gefunden was ich suche.
Also es gibt dazu ein Urteil des BGH III ZR 54/02 vom 2003-01-23; wobei der Telefonanbieter zwischen zugestellter Rechnung und Abbuchung mindestens 5 Werktage liegen müssen. und nicht wie bei mir zwischen Abbuchung und Zustellung 5 Tage liegen.
Urteil unter:
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/bgh-urt…

Orginalauszug :

Eine AGB-Klausel eines Mobilfunkdienstleisters, nach der ein bestimmter Tarif an die Teilnahme am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) geknüpft ist, ist wirksam, wenn dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen, und dies in der Klausel aufgeführt wird.

Vielleicht braucht es mal wer.

Mal sehen wie Talkline Debitel nun weitermacht. Mittlerweilen drohen Sie mir das gerichtliche Mahnverfahren an, über den von mir einbehaltenen Betrag.
Aber da sehe ich jetzt mal gelassen entgegen

Viele Grüße

Bernd

Hallo, ich habe das selbe Problem mit Debitel. Die buchen
am Selben tag ab wie die Rechnung zugestellt wird. Leider
stellen die sich quer dies zu korrigieren.

Bei euch schon irgendwas neues??

Hallo,
also du bist auf der rechtlich richtigen Seite. Dies dürfen sie normalerweise nicht, siehe auch obiges Gerichtsurteil.
Also ich habe alles im allem 60 Euro aus Kulanz !! von Talkline Debitel bekommen ( habe aber Firma !!! )
Erst hatte ich die Abbuchungsermächtigung gekündigt, die 3 Euro was Sie dann berechnen für Überweisung zahle ich allerdings nicht. Ferner lasse ich mir jetzt als Kompromiss die Rechnung online zusenden.
Naja. Hätte auch weiter machen können allerdings dann keine Lust mehr gehabt. Ist ja auch zeitraubend und mein Ziel habe ich erreicht. Das Problem Debitel verschickt nicht mehr mit der Post sondern mit alternativen Versender und da dann den billigsten. und der braucht 3-4 Tage bei mir waren es sogar 5-6 Tage nach Rechnungsstellung.

Hoffe es hat dir einigermaßen geholfen

Viele Glück

Naja bei mir streuben die sich noch…haben jetzt sogar mein Handy gesperrt weil ich die Rücklastschriftkosten nicht bezahlt habe…lassen sich auch auf keine Einigung ein.Habe nun erstmal unter Vorbehalt die RLS Kosten Überweisen damit mein Handy heut noch frei wird und naja die reklamationen laufen immer noch…ich werd mich wohl auch mal an eine Verbraucher zentrale wenden denn Debitel wird es bei mir nicht einsehen das die unrecht haben…scheiss ey alles nur Ärger mit dem Verein…

ich würde Ihnen mal drohen das du zum Anwalt gehst und sende Ihnen den entsprechenden abschnitt des Gerichtsurteiles mit. Mir hatten Sie auch 2 Tage das Telefon gesperrt, aber das hatte ich Ihnen dann auch angedroht dies zu berechnen.
Verbraucherzentrale ist gut ja. Kontaktier diese mal kostet zwar auch aber die helfen dir und das kannst du Debitel nachher in Rechnung stellen.
Urteil BGH:

Eine AGB-Klausel eines Mobilfunkdienstleisters, nach der ein bestimmter Tarif an die Teilnahme am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) geknüpft ist, ist wirksam, wenn dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen, und dies in der Klausel aufgeführt wird.

Hehe was glaubst du was ich seit ca. 3 Monaten mache :-p
Den Gesetzes Text haben die schon mehr als 5 mal da aber sie verpochen auf ihre AGB und ihr recht…

Also wenn du das schriftlich von Debitel hast, kann ich dir nur empfehlen zum Anwalt bzw. Verbraucherschutz zu gehen. Dies ist eine Steilvorlage für jeden Anwalt und jedes Gericht. Ich glaube nicht das ein Gericht glücklich ist das jemand meint das seine AGBs über gerichtlichen Beschlüssen stehen.
Schreib Debitel nochmal das du genug von Ihren unsachgemäßen Ausführungen hast und du dies gerichtlich klären wirst. Schreib aber Debitel am besten gleich eine Rechnung für den Aufwand den du bisher mit Ihnen gehabt hast. Auserdem umgehend Abbuchungsermächttigung entziehen !!!Ach und frag gleich mal in deinem Schreiben wo in den AGBs steht das diese über gerichtliche Entscheidungen stehen.

Dann geh zur Verbraucherschutzzentrale. Kostet zwar etwas aber die helfen dir bestimmt weiter. Das kannst du dir nicht gefallen lassen. und wenn du gewinnst bekommst du eh alles bezahlt.
Unterrichte hier wie es weitergeht.
Viele Glück weiterhin

Ich hab von denen jetz ne mail bekommen auf meine
erneute Reklamation.

In der Schreiben die folgendes:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie teilen uns mit, dass lt. BGH Urteil zwischen
Rechnungseingang und Lastschrift des Rechnungsbetrages
mindestens 5 Werktage liegen müssen.

Die in der aktuellen Entscheidung des BGH beurteilte
Lastschriftklausel wendet sich nicht gegen die
Vereinbarung eines Lastschrifteinzuges als solche. Die
Vereinbarung eines Lastschrifteinzuges ist vielmehr
grundsätzlich zulässig.

In der vom BGH beanstandeten Klausel ist jedoch
gleichzeitig der sofortige Einzug der Forderung bei
Fälligkeit und auch der Ausschluß anderer
Zahlungsmittel ausdrücklich geregelt worden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten
solche Regelungen jedoch nicht, so dass eine Parallele
zur beurteilten Klausel nicht zu ziehen ist.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit Ihre
Rechnung per Überweisung zu zahlen. Beachten Sie bitte,
dass für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
eine monatliche Gebühr von 2,48 Euro zzgl. MwSt.
berechnet wird. Sollten Sie die Änderung der
Zahlungsweise wünschen, bitten wir um entsprechende
Mitteilung.

Im Interesse einer kundenfreundlichen Lösung erstatten
wir Ihnen aus Kulanz in der nächsten Rechnung einmalig
5,00 €.

Eine Kulanzgutschrift ist weder eine Entgelt-Korrektur
einer fehlerhaft erbrachten Leistung, noch eine
Entgelt-Minderung durch Zahlungsabzug durch den
Leistungsempfänger. Beides wären Änderungen der
Bemessungsgrundlage für die MwSt. nach § 17 UStG.

Eine Kulanzgutschrift ist eine freiwillige
Zahlung/Verrechnung, der jeglicher Bezug zu den
erbrachten Leistungen fehlt. Beispiel für Kulanzen sind

  • langes Warten in Warteschleifen
  • frühes, aber korrektes Freischalten am Monatsende mit
    voller Grundgebühr, ohne dass der Kunde noch viel
    telefonieren konnte

Kulanzen haben Schadensersatzcharakter und sind nicht
steuerbar nach § 1 UStG.

Sie haben noch Fragen oder wünschen aktuelle
Informationen zum Mobilfunk?
Rufen Sie uns an, besuchen Sie uns im Internet unter
http://www.debitel.de/ oder schreiben Sie uns eine E-
Mail über das Kontaktformular auf unserer Website.

Freundliche Grüße
Ihr mobilcom-debitel Kundenservice

oh man ey…

Sorry das ich mich erst heute melde.

sind alles Schwe…
Dann würd ich jetzt einfach die Kündigung reinsenden und vielleicht reinschreiben das du keine Möglichkeit mehr siehst mit Ihnen zusammen zu arbeiten und sie sollen dich vorzeitig aus dem Vertrag lassen, da Sie sich ja nicht an gesetzliche Vorgaben halten, musst du dies auch nicht an irgendwelche Abmachungen halten.
Viele Glück

Hallo
Leider kann ich dir da keine Auskunft geben weiss ich nicht,kurzer Anruf beim Rechtsanwalt müsste Klarheit schaffen.
Gruß Gabi