Hallo,
können Sie mir sagen über welchen Zeitraum die gesetzliche Garantie bei Elektrogeräten (Laptop) geht?
Danke.
LG
Status Quo
Hallo,
können Sie mir sagen über welchen Zeitraum die gesetzliche Garantie bei Elektrogeräten (Laptop) geht?
Danke.
LG
Status Quo
Hallo
Wenn Sie Privatmann sind ist die Garantiezeit in der Regel 2 Jahre,benutzen Sie das Gerät Geschäftlich ist die Garantie 1 Jahr.
Gruß
fcbfan777
Also im Normalfall beträgt die Garantiezeit 2Jahre.
LG
Hallo,
können Sie mir sagen über welchen Zeitraum die gesetzliche
Garantie bei Elektrogeräten (Laptop) geht?
es gibt keine gesetzliche Garantie.
Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Hierbei muss man aber wiederum berücksichtigen, dass nicht jeder Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Auch Missbrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Vorsatz etc. können ursächlich sein. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist, trägt daher in jedem Fall der Käufer. Tritt nun also ein Defekt auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist und der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die übliche Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit einem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus nachvollziehbar.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie hinsichtlich des Umfangs und der Dauer frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.
Gruß
S.J.
Guten Tag,
grundsätzlich muss man zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden, was aber häufig von Privatkäufern verwechselt wird. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuwaren 2 Jahre, bei Gebrauchtwaren 1 Jahr. Die Garantie jedoch wird in der Regel nicht vom Verkäufer, sondern vom Hersteller eingeräumt und kann davon abweichen. Viele Geräte, die ich z. B. von meinem Hersteller für PC, Monitore, Laptops etc. anbiete, haben eine Garantie von 3 Jahren, obwohl die Gewährleistung für mich bei 2 Jahren liegt.
Bei weiteren Fragen zum Thema kann ich auch gerne direkt helfen. Telefon (07254) 985145 oder über Facebook unter http://www.facebook.com/mks.computer.internet.service
Viel Erfolg, Markus Scheurer (MKS Computer & Internet Service)
Hi Status Quo,
schau mal unter dem Link hier:
http://www.stromsparer.de/google/news/00035_garantie…
Lieben Gruss
mici
Eine Garantie gibt es nur vom Hersteller. Die Gewährleistung ist im Gesetz auf 24 Monate festgelegt, soweit ich noch weiß ist allerdings nach 12 Monaten dem Hersteller zu beweisen, dass es ein Herstellungsfehler ist.
Viel Glück