Gesetzliche garantie elektrogeräte

mir wird die garantie für meinen Pc verweigert, weil ich die garantiekarte nicht finden kann. Die Orginalrechnung sowie die zahlungsbestätigung habe ich jedoch.
Ist das rechtens ?
Waere schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Grueße Brigitte

Hallo,

du hast eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf ein Neugerät, ob Bügeleisen oder PC. Wenn du einen Kaufbeleg hast, der weniger als zwei Jahre alt ist, darf man dir diese nicht verweigern.
Eine Garantie ist dagegene eine Zusatzleistung, die du mitgekauft hast. Darüber kann der Verkäufer einen Beleg, die Garantiekarte, verlangen.

LG Culles

Hallo,

du hast eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf
ein Neugerät, ob Bügeleisen oder PC.

die aber nur für Defekte gilt, die nachweislich auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Sachmangel beruhen.

Es ist bekanntermaßen immer etwas schwierig zu beweisen, dass ein Gerät, welches Monate problemlos lief, eigentlich von Anfang an kaputt war.

Soviel zur Gewährleistung, die in der Realität eher ein „stumpfes Schwert“ ist.

Gruß

S.J.

Hallo,

in den ersten 6 Monaten gilt die Beweisumkehr. Da hat der Händler zu beweisen, dass seine Ware einwandfrei war.

Danach sieht es für den Käufer (mit Recht) schlechter aus.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

LG Culles

Hallo,

in den ersten 6 Monaten gilt die Beweisumkehr. Da hat der
Händler zu beweisen, dass seine Ware einwandfrei war.

wieder mal jemand, der die Beweislastumkehr gründlich missversteht.

Diese setzt einen Sachmangel voraus. Nicht jeder Defekt beruht aber auf einem Sachmangel. Dass der Defekt auf einem Sachmangel, und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß etc. zurückzuführen ist, muss in jedem Fall der Käufer beweisen. Kann er das, ist die Beweislastumkehr erst anwendbar.

Gruß

S.J.