Eine Waschmaschineabe geht nach ca 1 Jahr Gebrauch kaputt.
Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers! beträgt 2 Jahre. Allerdings, sollte der Fehler nach 6 Monate auftreten, muss der Käufer beweisen dass der Fehler zu Beginn schon bestanden hat. Wie soll der Käufer dies bei einer Waschmaschine beweisen.
Der Händler verweist an den Hersteller. Der Käufer möchte aber nicht die Herstellergarantie sonder die gesetzliche Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen.
Wie soll sich der Käufer weiter verhalten? Soll er weiter gegenüber dem Händler darauf bestehen dass dieser sich darum kümmert? Und wenn sich dieser auf die Beweislast beruft. Soll man dann trotzdem einen techniker vom Händler verlangen? Wäre es nicht denkbar dass ein Techniker vom Händler erst recht bescheinigt dass der Schaden nicht von Anfang an bestand? Und wenn dies geschieht, muss dann der Kunde die Kosten des Technikers selber tragen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten
Wenn eine Herstellergarantie besteht , dann immer die nutzen(nach > 6 Monaten) !
Nach 1 Jahr hätte der Kunde die großen(fast unüberwindlichen) Schwierigkeiten,den Beweis zu führen,dieser Fehler war versteckt am Kauftag bereits vorhanden,hat sich aber erst nach 1 Jahr verwirklicht.
Warum will man sich dem aussetzen ? Ich kann keinen einsichtigen Grund dafür erkennen !
Die Gewährleistung ist ja gerade nicht die Zusicherung auf Fehlerfreiheit über 2 Jahre.
Der Händler muss sich nicht rühren. Der kann abwarten,wie der Kunde den Beweis antreten will. Schickt Händler trotzdem auf Bitten hin einen Techniker und der kommt nach Begutachtung zum Schluss, es ist ein „normaler“ Zufallsfehler oder noch schlechter,ein Bedien-/Nutzungsfehler,dann wäre das kostenpflichtig !
Übrigens,wenn Händler auch einen Kundendienst hat,dann käme der doch auch im Rahmen der Garantie und wickelt die Kosten dann intern mit dem Hersteller ab.
Nur selten kommt dazu der Werkskundendienst.
wenn sie sich auf Gewährleistung berufen müssen sie nach 6 Monaten auf ihre Kosten einen Gutachter beauftragen. Kommt dieser zu dem Ergebnis, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war können sie sich weiter auf die Gewährleistung berufen.
Es dürfte allerdings günstiger sein sich auf die Herstellergarantie zu berufen wenn der Hersteller eine entsprechende Garantie auf den Schaden gibt, dazu müssten sie sich aber genau die Garantiebestimmungen durchlesen.
Ist der Schaden erst durch den Gebrauch entstanden könnten sie in beiden Fällen auf den Kosten sitzen bleiben.
Mein Rat:
beauftragen sie einen örtlichen Reparaturdienst vorerst nur mit der Fehlerdiagnose damit sie wissen was warum defekt ist und entscheiden sie danach über das weitere Vorgehen.
Hallo, bin hierzu kein Spezialist, die bisherigen Antworten finde ich aber gut.
Ich würde hierzu evtl. bei einer Verbraucherzentrale anfragen, aber die sind evtl. erst ab Dreikönig wieder besetzt. einfach mal tel. oder per mail probieren.
Gruß Marot