Also die gesetzliche Gewährleistung geht ja 2 Jahre,
wobei nach 6 Monaten Beweisumkehr ist.
Folgendes Szenario:
Man kauft einen elektronischen Artikel zum
Einbau. Da aber das Gerät nicht vorhanden ist (späterer Kauf)
legt man den Artikel in den Schrank.
Nach einem Jahr ist das Gerät, in das man den Artikel einbauen
will vorhanden und stellt fest, dass der vor einem Jahr Artikel defekt ist (vorher keine Benutzung).
Wat nu? Kann man den elektronischen Artikel umtauschen
und auf Neuware? oder Reparatur bestehen, da der Artikel
ja augenscheinlich defekt war als er gekauft wurde?
Die Beweisumkehr sagt ja aus, dass man ab dem 7. Monat beweisen muss, dass der Defekt nicht auf eigenes Verschulden beruht.
In dem geschilderten Fall hat man ja sicher noch den Kaufbeleg für das Gerät in das der Artikel einbebaut werden sollte. Außerdem kann der Artikel, wenn er Originalverpackt im Schrank lag ja keine Gebrauchsspuren aufweisen. Ich würde versuchen beim Händler beides vorzeigen und entsprechende argumentieren (Kaufbeleg und keine Gebrauchsspuren). Aber ne Rechtssicherheit sehe ich nicht, es sei Dir fällt ein Weg ein zu beweisen, dass der Artikel unbenutzt im Schrank lag (mir aber nicht).
Gruß
STeffen
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Also die gesetzliche Gewährleistung geht ja 2 Jahre,
Nein. Man hat eine Frist von zwei Jahren, einen Mangel zu reklamieren, der zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.
wobei nach 6 Monaten Beweisumkehr ist.
Nein. Die Beweislastumkehr gilt (nur beim Verbrauchsgüterkauf) in den ersten 6Monaten und bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt des Mangels.
Nach einem Jahr ist das Gerät, in das man den Artikel einbauen
will vorhanden und stellt fest, dass der vor einem Jahr
Artikel defekt ist (vorher keine Benutzung).
Kann der Artikel beim Einbau kaputt gegangen sein? Zum Beispiel durch elektrostatische Aufladung oder durch einen Defekt des Gerätes, in das er eingebaut wurde? Ist der Artikel überhaupt defekt oder vielleicht das Gerät, in das er eingebaut wurde?
da der Artikel
ja augenscheinlich defekt war als er gekauft wurde?
Genau das musst der Käufer beweisen können, sonst wird das nichts.
vielleicht war ja zufällig jemand dabei, der bezeugen kann, dass der originalverpackte (eingeschweißte) Artikel nach einem Jahr aus der Verpackung genommen und eingebaut wurde.
Vielleicht macht aber der Verkäufer auch gar kein Aufhebens, schmeißt das Teil in die Ecke und rückt ein neues raus. Soll’s ja geben.