Grundsätzlich darf man im Eigenheim ab Sicherungskasten alles selber machen.
Anders verhält es sich bei gewerblichen Arbeiten oder fremden Eigentum.
Auch eine gemietete Wohnung ist kein Eigentum!
Sollten Sie also „nicht fachmännisch“ arbeiten, könnte der Wohnungsbesitzer gegen Sie vorgehn, bzw. es Ihnen in Rechnung stellen, wenn er die „Mängel“ Beseitigung durchführen lässt.
Im Übrigen entstehen ca. 50% der Brände im Wohnraum aufgrund von fehlerhafter Elektrik, was zeigen dürfte, dass hier oft Fehler gemacht werden.
Kann die Versicherung nachweisen, dass hier „Pfusch am Bau“ der Grund ist und der Eigentümer kann nachweisen, dass er hierfür nicht verantwortlich ist…na dann ist das sicher mit unangenehmen Folgen fur Sie…
Aber das ist im Leben doch immer so, reparieren Sie jemanden das Fahrzeug und dieser kommt nachweislich aufgrund Ihres Fehlers zu schaden, haften Sie ja auch!
Die Beweislast liegt aber erstmal nicht bei Ihnenm das müusste Ihnen nachgewiesen werden.
Wie versiert Sie sind, müssen Sie selbst entscheiden.
Handelt es sich um 3 Phasen Wechselspannung?
Wie groß müssen die Querschnitte der Leitungen sein z.B. bei Herd, Durchlauferhitzer oder Waschmaschine?
Liegt eine „klassische Nullung“ vor oder ist die Erdung Überall sauber verlegt?
Welche Betriebsmittel dürfen in Küche, Bad und Feuchträumen verlegt werden und in welchen Abständen und Höhen?
Was ist ein Feuchtraum?
Wenn das alles für Sie kein Thema ist und Sie wissen das alles, dann legen Sie los…