Hi zusammen,
vielleicht (wahrscheinlich) bin ich gerade blind.
Kann mir von Euch vielleicht jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen, dass bei einer Beschäftigung, die von vornherein auf weniger als 10 Wochen befristet ist, kein Krankengeldanspruch existiert?
Mir selbst kommt der Gedanke, dass in Verbindung mit dem § 3, Abs.3 EntgFG kein Krankengeld NACH der EFZ entstehen kann, aber eine meiner Stimmen im Kopf schimpft, da ja nicht nur NACH der EFZ im Krankheitsfall ein Krankengeldbezug entstehen kann…
Vielen Dank im voraus
VG
Guido