Gesetzliche Grundlage Krankengeldanspruch

Hi zusammen,

vielleicht (wahrscheinlich) bin ich gerade blind.

Kann mir von Euch vielleicht jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen, dass bei einer Beschäftigung, die von vornherein auf weniger als 10 Wochen befristet ist, kein Krankengeldanspruch existiert?

Mir selbst kommt der Gedanke, dass in Verbindung mit dem § 3, Abs.3 EntgFG kein Krankengeld NACH der EFZ entstehen kann, aber eine meiner Stimmen im Kopf schimpft, da ja nicht nur NACH der EFZ im Krankheitsfall ein Krankengeldbezug entstehen kann…

Vielen Dank im voraus

VG
Guido

Hallo Guido,
ich bin zu Hause, deshalb kann ich nicht nachschauen, aber im Gesetz ist von unständig und kurzfristig Beschäftigten die Rede, die keinen
Anspruch auch Entgeltfortzahlung haben und demzufolge auch keinen Krankengeldanspruch. Die zahlen den gekürzten KV-Satz, können aber den Krankengeldanspruch wählen, dann zahlen sie eben mehr.
Gruss
Guenter

Hallo Guenter,

ich bin zu Hause, deshalb kann ich nicht nachschauen, aber im
Gesetz ist von unständig und kurzfristig Beschäftigten die
Rede, die keinen
Anspruch auch Entgeltfortzahlung haben

Naja, beide Personenkreise haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Die zahlen den gekürzten KV-Satz,
können aber den Krankengeldanspruch wählen, dann zahlen sie
eben mehr.

Danke für Dein Feedback.

VG
Guido

Hallo Guido,
ich meinte „keinen Anspruch auf mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung“ im Krankheitsfall.
Gruß
Guenter

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Danke
Hi!

ich meinte „keinen Anspruch auf mindestens 6 Wochen
Entgeltfortzahlung“ im Krankheitsfall.

Achso - danke!

Dann muss ich vermutlich noch mal intensiver lesen :smile:

VG und schönes Wochenende
Guido

VIELEN DANK!!!
Hi nochmal!

Mit der Einschränkung konnte ich vernünftig suchen und bin unter §44 Abs.3 SGB V tatsächlich fündig geworden.

Vielen lieben Dank, das hilft mir irre weiter!!!

Schönes Restwochenende

Guido