Wo sind die gestzlichen Bemessungsgrundlagen für Sonn und Nachtzuschlag zu finden.
Gilt eine einheitliche Grundlage?
Wenn ja,wie?
Nur für die Nachtarbeit gibt es einen gesetzlichen Grund in
§ 7 Abs.1 Nr.5 ArbZG
ansonsten ist es die Sache eines Tarifvertrages oder Betriebsabkommen oder des Arbeitsvertrages.
keine gesetzliche Grundlage für zulagen
hi,
es gibt gar keine gesetzliche Grundlagen für genannte Zulagen.
Dies ist Gegenstand von Tarivveträgen, sofern denn eine Tarifbindung vorliegt. Ansonsten Sache des Arbeitsvertrages. -Selten erlauben es Tarifveträge auch, entsprechende Vereinbarungen per Betriebsvereinbarung zu treffen.
Nur für die Nachtarbeit gibt es einen gesetzlichen Grund in
§ 7 Abs.1 Nr.5 ArbZG
Der zitierte Paragraph erlaubt lediglich den Tarifparteien die genaue Lage der Nachtarbeit zu definieren, er schreibt jedoch niemandem vor Nachtzuschläge zu zahlen.
Gruß
dan
Hallo,
doch die gibt es…
Arbeitszeitgesetz § 6 Nacht- und Schichtarbeit
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen,
hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der
Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl
bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das
ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Der Gesetzgeber läßt dem Arbeitgeber (sofern keine Tarifvertraglichen Regelungen bestehen) nur die **Wahl zwischen
-Freizeitausgleich
-Zuschlag zahlen**
Eines von beiden ist daher zwingend vom AG aufgrund des Gesetzes zu machen…
Herr wirf Hirn …
WEM willst du eigentlich ernsthaft erzählen, dass du auch nur einmal in deinem Leben einen Hörsaal besucht hast, in dem ein Prof irgendwas zum Thema Jura erzählt hat?
Der zitierte Paragraph erlaubt lediglich den Tarifparteien die
genaue Lage der Nachtarbeit zu definieren, er schreibt jedoch
niemandem vor Nachtzuschläge zu zahlen.
Ich gebe Frank Müller eigentlich nur ausgesprochen selten (um nicht zu sagen NIE) Recht, aber das, was du hier von Dir gibst ist ganz einfach nur vollkommener Blödsinn, und es steht auch eindeutig so im ArbZG.
Eindringliche Bitte: Wenn du doch so gar keine Ahnung hast - und das stellst du mit einfach nur jeder Antwort hier ganz eindeutig klar - dann antworte auch nicht!
Man man man
Gruß
Guido
P.S. An den UP: Nach gängiger Rechtsprechung ist ein Nachtarbeitszuschlag >=25% des Grundgehalts angemessen
Wo sind die gestzlichen Bemessungsgrundlagen für Sonn und
Nachtzuschlag zu finden.
Sonntag gibt es nicht, Nachtarbeit findest Du hier im Absatz 5
Gilt eine einheitliche Grundlage?
s.o.