Gesetzliche Haftung zwischen Firmen

Hallo,

das Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung zwischen Hersteller und Endkunde.

Wie aber sieht es aus, wenn kein Endkunde im Spiel ist, sondern ein Hersteller einen Lieferanten für einen Sachmangen haftbar machen möchte?

Mir wurde schon des öfteren gesagt, daß in diesem Fall das Produkthaftungsgesetz nicht greift.

Wie sieht in diesem Fall die gesetzliche Grundlage aus und inwieweit können zwei Parteien (Firmen) dies mittels Vereinbarung beeinflussen?

hier greifen die einschlägigen Regelungen des BGB.

Unglaublich! (owt)

hier greifen die einschlägigen Regelungen des BGB.

wer hätte das nur gedacht…

ok, doofe aussage, zumal das Produkthaftungsgesetz meist in den BGB-Textausgaben mit abgedruckt ist.
Ich meinte, die Haftungsregelungen im schuldrechtlichen Teil des BGB dürften hier die gesuchten sein.
Oder irre ich mich bei der Fragestellung? ProdHaftG bestimmt die Haftung bei Personen- oder Sachschäden durch ein Produkt.
Bei normalen Sachmängeln greifen doch die „normalen“ Normen wie §434 etc

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Hallo,

man sollte auch mal an das HGB denken.

http://www.it-recht-kanzlei.de/beschraenkung-gewaehr…

VG
EK

das Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung zwischen
Hersteller und Endkunde.

das wäre mir neu und außerdem mit der entsprechenden eu-richtlinie unvereinbar.
wenn du dir § 1 I prodhaftg ansiehst, http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/1.html , dann wird bei der körper-/gesundheitsverletzung keine konkretisierung des personenkreises vorgenommen („jemand“).

dass also nur „endverbraucher“ (wer soll das sein?) geschützt sein sollen, stimmt nicht.

nur bei sachschäden wird eine beschränkung der anwendbarkeit vorgenommen, dass diese andere sache dem privaten gebrauch zu nutzen bestimmt sein muss, vgl. § 1 I 2 prodhaftg.
auch bei den ausschlussgründen nach § 1 II prodhaftg findet sich keine entsprechende vorschrift.

daher sollte man nicht auf solche leute hören, die so etwas erzählen…