Guten Morgen 
vielen Dank auch für die ausführliche Antwort,
keine Ursache…
So, als Student ist man ja nun eigentlich eh gesetzlich
versichert, ich habe mich aber von der Versicherungspflicht
befreien lassen und kann schon deswegen nicht zurück in die
gesetzliche Kasse, die Befreiung ist an diese Bedingung
gekoppelt.
Richtig. Einmal freigestellt heißt daß Du nicht in die Gesetzliche kannst solange das Studium läuft und Du nicht nebenher verdienst, wobei Verdienst sich nicht auf die 325 EUR bezieht, sondern auf finanziell „höherwertige“ Jobs (also mehr Einkommen als die 325 EUR).
Derzeit arbeite ich auf 325-Euro-Basis nebenbei,
demnächst werde ich dann mehr arbeiten. Ab diesem Moment kann
ich in die gesetzliche Kasse. Oder muß ich sogar, keine
Ahnung.
Müßtest Du nicht. Theoretisch kannst Du dich auch gar nicht versichern und das finanzielle Risiko einer Erkrankung selber tragen.
So machen es z. B. manche Selbstständige, die über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Versicherungspflicht verdienen, aber aufgrund horrender Kosten, die sie in der Gesetzlichen und auf Grund ihres Alters oder andere ungünstiger Faktoren in der privaten Versicherung zahlen müßten, lieber gleich gar nicht krankenversichert sind und das Risiko selber übernehmen.
Sie gehen dann davon aus daß monatliche Rücklagen, die sie selber bilden, ausreichen und sie so billiger davonkommen als bei einer Krankenkasse - in der Hoffnung daß sie nicht umfangreich erkranken.
Ob man dieses Risiko eingehen sollte sei dahingestellt, möglich ist es aber.
Es wäre aber so oder so nicht schlecht, da die Kasse,
in der ich jetzt bin, bestimmte Dinge nicht zahlt, von der ich
weiß, daß die gesetzliche Kasse sie zahlen muß.
OK… Andererseits bist Du als privat Versicherter doch der „bessere“ Patient, irgendwie. Manche Leistungen werden dem Privatpatienten geboten, der gesetzlich Versicherte bekommt sie nicht. Hat also Vor- und Nachteile.
Ich sehe es wohl richtig, daß eine Ruhemitgliedschaft für mich
nicht möglich ist. Ich bin ja wie gesagt nicht selbst
versichert. Andererseits werde ich später u.U. sowieso in eine
private Kasse müssen, nämlich als Beamter oder Richter oder
Selbständiger. Das ist völlig offen (wahrscheinlicher ist, daß
ich angestellter Anwalt sein werde, zumindest vorerst)
Doch, dann wäre es sogar sehr sinnvoll nicht völlig aus der privaten Kasse auszutreten. Als Richter oder Anwalt hast Du ja eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit später mal mehr zu verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze (das ist die Summe, die Du verdienen mußt um Dich nicht gesetzlich versichern zu MÜSSEN sondern auch privat versichert sein zu dürfen).
Kommst Du also irgendwann auf den Trichter Dich privat versichern zu wollen/müssen/können würdest Du, wenn Du jetzt austrittst, als Neukunde bei der privaten Versicherung vorsprechen - und das ist ungünstig (weil teuer).
Besser ist es wenn Du dich jetzt zwar gesetzlich versicherst, aber die Private nicht komplett kündigst. Wenn Du da als „Schläfer“ drin bleibst kannst Du diese private Versicherung später ggf wieder aktivieren wenn Du der Gesetzlichen den Rücken kehrst. Die Private behandelt Dich dann später nicht wie einen Neukunden, sondern Du bist ja bereits länger zugehörig, auch wenn die Mitgliedschaft geruht hat. In der Ruhezeit fällt nur ein gewisser, aber relativ geringer Kostenbeitrag an.
Auch die Aufrechterhaltung von Zusatzversicherungen dürfte für
mich wohl nicht so ohne weiteres möglich sein. Oder…?
Doch, ist auch möglich. Du kannst damit Leistungen absichern, die Dir die gesetzliche Kasse nicht bietet, die Du aber gerne weiterhin haben möchtest (Beispiel: Chefarztbehandlung, …)
Was ich nicht verstehe:
Das heißt, wenn man nur genügend krank ist, nimmt einen
vielleicht KEINE Krankenkasse? Alle haben das Recht, den
Patienten abzulehnen?
Ja, genau, so sieht’s aus…
Es ist ausserdem auch nicht so daß „die Privaten teuer, die Gesetzlichen billig“ sind. Hat man ein relativ hohes Einkommen kann es sogar in der Tat besser sein sich privat zu versichern weil einem die Gesetzlichen dann mehr abknöpfen würden als eine Privatversicherung.
Letztlich mußt Du Dir jetzt überlegen ob Du der privaten Versicherung den Rücken kehren möchtest, was ich Dir aber nicht raten würde. Denn dann kommst Du später nur teurer wieder rein - und die Wahrscheinlichkeit, daß Du dich später wieder privat versicherst ist bei Dir ja relativ hoch.
Wenn Du also jetzt in die gesetzliche Kasse gehst läßt Du die private Versicherung ruhen und kannst sie später bei Bedarf wieder aktivieren.
Das „Spiel“ läuft also in gewisser Weise auch anders herum: als Student kommst Du aus der Privaten nicht zurück in die Gesetzliche, als Arbeitnehmenr ist es andersherum schwierig (wie gesagt, je nach Einkommen, Eintrittsalter, Gesundheitszustand) zu preiswerten Konditionen inne Private zu gehen. Deswegen: gut überlegen ob Du jetzt die private kündigst oder lieber nicht ganz rausgehst.
Schöne Grüße,
MecFleih