Gesetzliche KK - Beitrag wenn teilw. selbständig

Hallo liebe Wissenden,

folgende Frage ist bei mir entstanden:
Mein Mann ist selbständig, eigentlich bin ich bei ihm angestellt, aber z.Zt. im Erziehungsurlaub. Nun möchte ich gern als Tagesmutter tätig werden. Wenn hier mein Verdienst unter 325€ liegt, kann ich weiter familienversichert bleiben.
Wie sieht das aus, wenn ich aber wieder halbtags bei meinem Mann angestellt bin und trotzdem Nebeneinkünfte habe - wie wird das dann gesehen mit der Krankenversicherung? Wie wird das berechnet? Denn ich zahle ja dann schon einen KK-Beitrag im Rahmen des Halbtagesjobs - wieviel muß ich zusätzlich zahlen - oder ist das von Kasse zu Kasse unterschiedlich?

Vielen Dank und nächtliche Grüße

Cea

Hallo,
wenn bei deiner Beschäftigung beim Ehemann Krankenversicherungspflicht
eintritt (über 400,00 Euro), dann handelt es sich bei der zweiten
Beschäftigung weiterhin um eine geringfügige Tätigkeit, für die der
Arbeitgeber Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung
an die Bundeskanppschaft abführen muss.
Ich gehe mal davon aus, dass die Tagesmuttertätigkeit regelmäßig
ist.
Wenn allerdings beide Tätigkeiten als geringfügig beurteilt werden,
also beide unter 400,00 Euro, dann muss deine Krankenkasse über die
Versicherungspflicht entscheiden - das könnte bedeuten, dass beide
Beschäftigungen gleichermassen versicherungspflichtig werden.
Du bist z.Zt. im erziehungsurlaub ???
Dann muesstest du eigentlich auch beitragsfrei bei einer Krankenkasse
versichert sein und nicht familienversichert.

Gruss

Günter Czauderna