ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Krankenkasse.Bestimmte Leistungen werden als Zusatzleistung angeboten. Diese muss man erst selbst bezahlen und bekommt sie dann von der KK erstattet.
Wenn ich jetzt im Januar meine KK kündige, dann ist dies ja erst zum 31.03.15 wirksam.
Ich würde nun beispielsweise im Februar eine solche (genehmigte) Behandlung in Anspruch nehmen. Die Rechnung kommt dann aber erst im April/Mai/Juni. Muss die KK die Kosten trotzdem erstatten. Ich bin zu diesem Zeitpunkt ja schon bei einer anderen KK.
Es ist doch stets der Zeitpunkt der Behandlung maßgebend, nicht wann die Rechnung kommt.
Und bis 31.3.15 ist man Mitglied dieser KK. Also zahlt sie auch alle Behandlungskosten bis einschließlich 31.3.15 .
siehe bitte unter: www.vz-nrw.de
Wenn die gesetzliche KK der Behandlung zugestimmt hat und die Rechnung danach kommt, erstattet sie diese auch.
Ich würde die neue KK aber von der Leistung Nachricht geben um die Kostenfrage verbindlich zu klären.
Alles Gute Schaddie_
Vielen Dank für deine Antwort!
Der Link funktioniert leider nicht. Aber es handelt sich auch nicht um eine Zusatzversicherung, sondern um eine Zusatzleistung der normalen gesetzlichen Versicherung.
Du hast Recht, ich werde dann bei der neuen Vers. mal nachfragen.
naja es geht um viel Geld und es ist nur eine Zusatzleistung der KK
und zu dem Zeitpunkt, wenn die Rechnung vermutlich kommt, bin ich dort nicht mal mehr versichert… daher meine Bedenken