Gesetzliche Krankenkasse

hallo,
folgender sachverhalt:

ich war vom 15.10.2010 bis 15.10.2011 vollzeit beschäftigt und in dieser zeit durchgehend bei der aok krankenversichert.

meine kündigung wurde mir zum 15.10.2011 ausgesprochen.

ich habe mich am 19.10.2011 arbeitslos gemeldet und förderung durch die arbeitsagentur für eine selbstständigkeitkeit beantragt. dieser wurde ab dem 01.12.2011 bewilligt.

die förderung beinhaltet ebenfalls einen zuschuss für die krankenversicherung.

bei der krankenversicherung wurde mir durch die agentur die aok empfohlen, da diese einen günstigen tarif für start-ups habe.

krankenversicherung bei der aok beantragt. nach mehreren persönlichen gesprächen waren alle unterlagen beisammen.die aok hat sich schwer getan mir alle benötigten unterlagen auf einmal zu benennen.

nach insgesamt 2,5 monaten habe ich von der aok eine absage erhalten, da ich 4 tage(15.10.11 bis 19.10.11/zeitraum zwischen kündigung und arbeitslosmeldung) nicht versichert war. tatsächlich sind es nur 2 tage, da 15.10.11 ein samstag war und am 16.10.11(sonntag) hätte ich mich schwer arbeitslos melden können. somit 2 tage.

eine pflichtversicherung kommt für die aok ebenfalls nicht in frage, da ich türk. staatsbürger bin und laut meiner aufenthaltserlaubnis für meine aufwendungen selbst aufkommen muss.

ist es tatsächlich so, dass ich wegen 2 tagen keine gesetzliche krankenversicherung erhalten kann? gibt es da keine härtefallregelungen?

PS: bin zu keinem zeitpunkt, weder von der agentur noch von der aok über diese problemsituation informiert bzw. aufgeklärt worden.

für infos wäre ich sehr dankbar.

gruß an alle.

Hallo,

ich bin zwar nicht der KV-Spezialist, aber ich weiss aus beruflichen Gründen, dass hier ein großer Fehler vorliegt. Für die Übergangsregelung Job-Arbeitslosigkeit/Selbstständigkeit ist m.E. die ARGE zuständig. Für die AOK besteht nach meinem Wissen generell eine Versicherungspflicht für die freiwillige KV.
Ich würde mir umgehend einen Rechtsanwalt Sozialrecht (ist kostenfrei!) nehmen und dieser könnte das mit Sicherheit und einigen Telefonaten recht schnell klären.

Viel Erfolg!
HPS

irgendwie ist das nicht ganz richtig. da du bei der AOK versichert warst muss diese krankenkasse dir eine weiterversicherung anbieten. für die 4 tage als nicht erwerbstätiger mit eigenem beitrag (150eur durch 4 tage) und als Selbstständiger dann als Existenzgründer mit ca 220€ beitrag. warum die dich ablehnen weiß ich nicht!

Hallo nk2468

Das ist keine Rechtsberatung nur meine Meinung.
gegen den Bescheid widerspruch einlegen.
Bei der AOK die Pflicht zur Versicherung anzeigen, Nachweis des Wohnsitzes beibringen, gegebenenfalls eine RA einschalten.
Gruß

Hallo

tut mir leid - im Bereich Krankenversicherungen kenne ich mich leider nicht gut genug aus, um dir dazu etwas Hilfreiches sagen zu können.

Du kannst deine Frage aber ja vielleicht auch nochmal hier einstellen (Rubrik „Leser helfen Lesern“):http://hartz.info/index.php
Vor allem der Administrator und auch einige User sind auch in diesen Punkten sehr „fit“ und können dir sicher mehr an die Hand geben.

Alles Gute,

LG

Hallo nk2468,

ich kann leider nicht weiterhelfen.

Tut mir leid, bin zur Zeit in Urlaub, die Kollegen helfen Ihnen bestimmt gerne weiter.

Mf-Leo

Hallo, ich vermute Sie haben nur die türkische Staatsbürgerschaft und keine deutsche ? Bei der deutschen hätte Sie die AOK weiter versichern müssen und die Arbeitsvermittlung - Arbeitsamt hätte die Kosten der Krankenversicherung getragen. Sie können sich bei der AOK oder einer anderen Kasse freiwillig als Unternehmer versichern lassen. Oder man versichert Sie in der Türkei ( europäische Gemeinschaft )versuchen Sie über Landsleute , Konsulate - Botschft das ihnen geholfen wird.
Ich wünsche viel Glück
Willi Jänsch

Hallo,

einer der gesetzlichen Krankenversicherungen muss Dich nehmen. Wenn Du zwischen Beschäftigung und Arbeitslosmeldung eine Lücke hast, würde ich bei der Versicherung Deiner Wahl fragen, was es kostet, diese Lücke im Nachhinein zu schliessen durch eine „freiwillige gesetzliche Krankenversicherung“. Das sollte in Deinem Fall nicht allzu viel kosten.
Kann es sein, dass die AOK Dich aus einem anderen Grund eher nicht will (hohe Kosten verursacht?)? Ich würde mich nicht abwimmeln lassen. Gehe sonst zur Verbraucherzentrale und lass Dir gegebenenfalls einen Anwalt empfehlen.

Hallo,

ich würde nochmals bei der aok vorsprechen, die sollen dich für die zwei Tage versichern.
Ich gehe davon aus, dass dein wohnsitz in deutschland ist und jeder der sein Wohnsitz in deutschland hat muss krankenversichert sein.

Hallo nk2468,

verstehe ich das richtig ? du bist also ab dem 19.10. über das Arbeitsamt bei der AOK versichert ?
(denn es geht dir nur um den Zeitraum 15.10. - 18.10.)

Es ergeben sich aus deinen Schilderungen keine gegenteilige Gründe warum du nicht vom 15.10. - 18.10. eine freiwillige Weiterversicherung bei der AOK abschliessen kannst.

Also, schliesse eine freiwillige Versicherung für die fehenden 4 Tage ab und alles ist gut.

Aus meiner Sicht gilt dann :

Ab dem 01.12. kannst du sich auf alle Fälle als Selbstständiger freiwillig versichern.

Denn für eine freiwillige Versicherung ist die Vorausssetzung, dass du in den letzten 5 Jahren mindestens 12 Monate bei einer gesetzlichen Kasse krankenversichert sein musst. Dies ist bei Dir erfüllt.
(allein die Zeiträume 15.10.10 - 15.10.11 und dann der Zeitraum der Arbeitslosmeldung 19.10. - 30.11.11 ist länger als 12 Monate.)

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Vielen Dank für die Antwort. Es ist tatsächlich so, dass die AOK mich nachträglich aufgenommen hat. Sie hatten es versäumt mich über die Schließung der Versicherungslücken durch private Zahlungen aufzuklären.

Gruß an Alle

Vielen Dank für die Antwort. Es ist tatsächlich so, dass die AOK mich nachträglich aufgenommen hat. Sie hatten es versäumt mich über die Schließung der Versicherungslücken durch private Zahlungen aufzuklären.

Gruß an Alle.