hallo,
folgender sachverhalt:
ich war vom 15.10.2010 bis 15.10.2011 vollzeit beschäftigt und in dieser zeit durchgehend bei der aok krankenversichert.
meine kündigung wurde mir zum 15.10.2011 ausgesprochen.
ich habe mich am 19.10.2011 arbeitslos gemeldet und förderung durch die arbeitsagentur für eine selbstständigkeitkeit beantragt. dieser wurde ab dem 01.12.2011 bewilligt.
die förderung beinhaltet ebenfalls einen zuschuss für die krankenversicherung.
bei der krankenversicherung wurde mir durch die agentur die aok empfohlen, da diese einen günstigen tarif für start-ups habe.
krankenversicherung bei der aok beantragt. nach mehreren persönlichen gesprächen waren alle unterlagen beisammen.die aok hat sich schwer getan mir alle benötigten unterlagen auf einmal zu benennen.
nach insgesamt 2,5 monaten habe ich von der aok eine absage erhalten, da ich 4 tage(15.10.11 bis 19.10.11/zeitraum zwischen kündigung und arbeitslosmeldung) nicht versichert war. tatsächlich sind es nur 2 tage, da 15.10.11 ein samstag war und am 16.10.11(sonntag) hätte ich mich schwer arbeitslos melden können. somit 2 tage.
eine pflichtversicherung kommt für die aok ebenfalls nicht in frage, da ich türk. staatsbürger bin und laut meiner aufenthaltserlaubnis für meine aufwendungen selbst aufkommen muss.
ist es tatsächlich so, dass ich wegen 2 tagen keine gesetzliche krankenversicherung erhalten kann? gibt es da keine härtefallregelungen?
PS: bin zu keinem zeitpunkt, weder von der agentur noch von der aok über diese problemsituation informiert bzw. aufgeklärt worden.
für infos wäre ich sehr dankbar.
gruß an alle.