Da weiß ich leider auf Anhieb auch keine Antwort. Diese würde mich sogar auch selber interessieren.
Mich wundert aber nur die Antwort von dieser Rechtsanwältin. Die Gesetze sind ja wahrscheinlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Ich glaube deshalb nicht, daß es sein kann, daß eine Krankenkasse die koreanischen Eltern ablehnt und die andere Krankenkasse akzeptiert sie. Die Rechtsanwältin sollte natürlich eine Fachanwältin für Sozialrecht sein, ansonsten fehlen ihr zu dem Thema einfach die Kenntnisse.
Wenn ich noch was in Erfahrung bringe, melde ich mich nochmal.
das wird sehr schwierig. Die GKV braucht nach SGB V einen Aufenthaltstitel ab 12 Monaten und für diesen verlangt das Ausländeramt eine Krankenversicherung.
Eine Chance sehe ich nur, wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast und eine Familienzusammenführung betreibst. Du brauchst einen Fachmann für Ausländerrecht, der sich auch in der Sozialversicherung auskennt. Unter Anwälten sehr selten.