Gesetzliche krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe da etwas auf dem Herzen, das mich in die schlaflosen Nächte treibt…

Ich bin seit 2006 arbeitslos gemeldet und habe als „Arbeitslose“ 2007 geheiratet.
Wir waren und sind weitrhin beide arbeitslos gemeldet.
Gleich nach der Heirat fing mein Mann im Sept.2007 einen Deutschkurs an , der bis Nov. 2008 dauerte ( A1 + B1 Prüfung insges. 14 Mo.) Während der Sprachenchule vom Juni 2008 bis November 2009 hatte mein Mann ein Nebengewerbe angemeldet gehabt für allg. Haumeistertätigkeiten etc. - bzw. das Gewerbe hat er immer noch, denn wir melden es erst zu Ende Oktober 2009 ab.
Dann fangen wir beide eine Vollzeitbeschäftigung an, was uns sehr erfreut.

Nun zum Problem:

Vor einigen Wochen habe ich ein Fragenergänzungsbogen von meiner ges. Versicherung bekommem.
Dort haben wir eingetragen, dass sich in meiner ges.Situation nichts geändert hat, dass mein Mann aber ein kleines Nebengewerbe nach Kleinunternehmergesetz betätigt. Wir haben gleich auch die Gewinnermittlung für die ersten 6 Monate(Gewerbeeröffnug Juni 2008 bis Dez. 2008 )als Anhang und Beweis an die Vericherung versandt.

Also war mein Mann in dem Zeitraum:

  • 2007, nachdem Beitritt zu der Vers. - Schüler und bezog Leistungen vom Jobcenter.

  • 2008, war er Schüler + selbständiger, nebenberuflicher Kleinunternehmer + hauptberuflich arbeitssuchend

  • 2009 selbständiger, nebenberuflicher Kleinunternehmer + hauptberuflich arbeitsuchend

Und nun kann ich nicht schlafen, denn wir müssen vielleicht mit Nachzahlungen rechnen laut der Gespräche, die ich mit meiner Vers. geführt habe, denn

  1. Ich bin die Haupversicherte. Mein Mann war und ist seit unserer Heirat bei mir kostenlos mitversichert.
    Dass es so ist, ist eigentlich des Jobcenters Schuld, denn dadurch werden Kosten für die alleinige Versicherung meines Mannes gespart - null Komma nichts Beitrag…

  2. Laut meiner Versicherung wären Bruttogewinne bis 355 E pro Monat aus einer Tätigkeit akzeptabel - alles was darüber liegt jedoch nicht.

3.Mein Mann hatte jedoch Bruttogewinne in etwa 500 - 1300 E, auch wenn es Netto nur sehr wenig war. Nun ist nur das Bruttogewinn interessant für die Versicherung.

  1. Seitdem habe ich furchtbare Angst, dass wir all die Monate vom Juni 2008 bis Oktober 2009 Nachzahlen müssen, bzw. dass die Vers. meinen Mann nachträglich rausschmeisst und eine schöne Rechnung ausstellen wird.

Ist soetwas überhaupt möglich?
Im Jobcenter hat man auf uns einen sehr großen Druck ausgeübt, dass wir auf jeden Fall anfangen - etwas in Richtung Arbeit zu tun.
So hat sich mein Mann entschlossen nach dem Kleinunternehmergesetz etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu unternehmen und ein Nebengewerbe zu eröffnen,
was eigentlich sehr positive Auswirkung hatte.
In 4 Wochen fangen wir beide eine Vollzeitstelle an :smile:))
Ich habe meiner Vers. bereits gemeldet, dass ich und Mein Mann seit dem 1. Nov 2009 eine Vollzeitbeschäftigung anfngen und nun jeder von uns allein versichert sein muss.

Liebe Experten, kennen Sie sich mit solchem Fall aus???
Müssen wir wirklich Geld nachzahlen? Oder ist es vom Fall zu Fall unterschiedlich?

Muss ich wirklich mit einer satten Nachzahlung rechnen?
Was soll ich jetzt am besten unternehmen?
An wen kann ich mich wenden?
Wie hoch würde die Nachzahlung sein?
Wie komme ich aus der Situation raus?

Man hat uns niergendswo informiert, dass wir dadurch Ärger bekommen würden, schon gar nicht im Jobcenter!

Es wäre toll, wenn Sie mir in diesem Fall antworten und somit helfen könnten!

Vielen Dank im Voraus,

neue Mitgliederin -

Talala82

Hallo!

Das ist eine schwierige Frage, die du da hast. Generell - und das ist traurig - kann man sich nicht auf das verlassen, was das Jobcenter einem sagt, insbesondere zum Thema Versicherung.

Also ich wiederhole kurz die Situation, damit wir vom gleichen Fall ausgehen:

Nach der Heirat habt ihr beide ALG II bezogen und wurdet als „Bedarfsgemeinschaft“ zusammengeführt.

Dein Mann war in der Zeit familienversichert, hat dann ab Juni 2008 eine Selbständige Tätigkeit aufgenommen, in der er monatlich über 355 Euro verdient hat. Ist das richtig?

Aber in der Zeit ab Juni 2008 habt ihr weiter ALG II bekommen, oder? Davon gehe ich jetzt aus.

Also…

Fest steht, dein Mann erfüllte nicht mehr die Kriterien, um über dich familienversichert zu sein.

Wie es erstmal ablaufen wird: Deine Krankenkasse wird deinen Mann nachträglich als freiwillig Versicherten einstufen und dann die Monate von Juni 2008 bis Oktober 2009 nachberechnen. Und ja, es wird viel Geld sein.

Jedoch stellt sich für mich folgende Frage: Die Familienversicherung für deinen Mann war nicht möglich. Hätte das Jobcenter nicht deinen Mann als „Hauptversicherten“ anmelden müssen? Ich bin der Meinung ja. Damit würde auch das Jobcenter die Beiträge tragen und ihr wärt aus dem Schneider.

Leider ist das nicht mein Fachgebiet, deswegen rate ich dir folgendes:

Ruf bei deiner Krankenkasse an. Mache sie explizit drauf aufmerksam, dass ihr in der Zeit beide ALG II bezogen habt und frag konkret nach, ob denn die Versicherung über das Jobcenter nicht vorrang hätte (GANZ WICHTIG: Nur dann, wenn ihr ALG II bezogen habt.)

Wenn die Versicherung über ALG II vorrang hat, dann müsstet ihr zum Jobcenter gehen, denen klar machen, dass dein Mann in der Zeit nicht versichert war und sie ihn rückwirkend anmelden müssen.

Soweit klar?

Wenn du noch Fragen hast, schieß los.

Tschüs
Axel

  1. Ich bin die Haupversicherte. Mein Mann war und ist seit
    unserer Heirat bei mir kostenlos mitversichert.
    Dass es so ist, ist eigentlich des Jobcenters Schuld, denn
    dadurch werden Kosten für die alleinige Versicherung meines
    Mannes gespart - null Komma nichts Beitrag…

  2. Laut meiner Versicherung wären Bruttogewinne bis 355 E pro
    Monat aus einer Tätigkeit akzeptabel - alles was darüber liegt
    jedoch nicht.

3.Mein Mann hatte jedoch Bruttogewinne in etwa 500 - 1300 E,
auch wenn es Netto nur sehr wenig war. Nun ist nur das
Bruttogewinn interessant für die Versicherung.

  1. Seitdem habe ich furchtbare Angst, dass wir all die Monate
    vom Juni 2008 bis Oktober 2009 Nachzahlen müssen, bzw. dass
    die Vers. meinen Mann nachträglich rausschmeisst und eine
    schöne Rechnung ausstellen wird.

Ist soetwas überhaupt möglich?
Im Jobcenter hat man auf uns einen sehr großen Druck ausgeübt,
dass wir auf jeden Fall anfangen - etwas in Richtung Arbeit zu
tun.
So hat sich mein Mann entschlossen nach dem
Kleinunternehmergesetz etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu
unternehmen und ein Nebengewerbe zu eröffnen,
was eigentlich sehr positive Auswirkung hatte.
In 4 Wochen fangen wir beide eine Vollzeitstelle an :smile:))
Ich habe meiner Vers. bereits gemeldet, dass ich und Mein
Mann seit dem 1. Nov 2009 eine Vollzeitbeschäftigung anfngen
und nun jeder von uns allein versichert sein muss.

Liebe Experten, kennen Sie sich mit solchem Fall aus???
Müssen wir wirklich Geld nachzahlen? Oder ist es vom Fall zu
Fall unterschiedlich?

Muss ich wirklich mit einer satten Nachzahlung rechnen?
Was soll ich jetzt am besten unternehmen?
An wen kann ich mich wenden?
Wie hoch würde die Nachzahlung sein?
Wie komme ich aus der Situation raus?

Man hat uns niergendswo informiert, dass wir dadurch Ärger
bekommen würden, schon gar nicht im Jobcenter!

Es wäre toll, wenn Sie mir in diesem Fall antworten und somit
helfen könnten!

Vielen Dank im Voraus,

neue Mitgliederin -

Talala82

Hallo!

A: HALLO AXEL! VIELEN DANK FÜR DIE RASCHE ANTWORT! DU GLAUBST NICHT; WIE SEHR MICH DAS PROBLEM BESCHÄFTIGT UND WIE GROßE ANGST ICH HABE…

Das ist eine schwierige Frage, die du da hast. Generell - und
das ist traurig - kann man sich nicht auf das verlassen, was
das Jobcenter einem sagt, insbesondere zum Thema Versicherung.

A: JA DAS IST WIRKLICH WAHR, MAN KANN SICH AUF ÄMTER WIRKLICH NICHT VERLASSEN…

Also ich wiederhole kurz die Situation, damit wir vom gleichen
Fall ausgehen:

Nach der Heirat habt ihr beide ALG II bezogen und wurdet als
„Bedarfsgemeinschaft“ zusammengeführt.

A: JA! GENAU SO WAR ES!

Dein Mann war in der Zeit familienversichert, hat dann ab Juni
2008 eine Selbständige Tätigkeit aufgenommen, in der er
monatlich über 355 Euro verdient hat. Ist das richtig?

A: JA! SEIT DER HEIRAT JUNI - 2007 WAREN WIR ZUSAMMEN EMPFÄNGER DER SOZIALLEISTUNGEN VOM JOBCENTER.
ER WAR ÜBER MICH FAMILIENVERSICHERT UND LERNTE DEUTSCH
JA! MEIN MANN HATTE DANN DAS DAS NEBENGEWERBE ERÖFFNET IM JUNI 2008, DAS BIS JETZT NOCH BESTEHT UND NOCH 4 WEITERE WOCHEN BESTEHEN WIRD.

JA, DIE BRUTTOGEWINNE SIND ÜBER 355 E BRUTTO

BIS JETZT IST ER IMMER NOCH ÜBER MICH FAMILIENVERSICHERT ZUM NULL-TARIF UND ICH DIE HAUPTVERSICHERTE BIN. WIR HABEN DEN SPIESS NICHT UMGEDREHT DA UNS GESAGT WURDE,DASS DIE KOSTEN FÜR DIE VERSICHERUNG SOWIESO VOM AMT ÜBERNOMMEN WERDEN. DA HABEN WIR UNS NICHTS DABEI GEDACHT, DASS WIR EINMAL PROBLEME HIERMIT BEKOMMEN WÜRDEN: JETZT HAT SICH DAS JA ANDERS HERAUSGESTELLT…

Aber in der Zeit ab Juni 2008 habt ihr weiter ALG II bekommen,
oder? Davon gehe ich jetzt aus.

A: JA WIR HABEN DIE GANZE ZEIT LAUFEND LEISTUNGEN BEKOMMEN, DA NATÜRLICH DIE NETTOGEWINNE KLEINER WAREN MINUS 100 E FEIBETRAG IM MONAT, DIE JEDEM ZUSTEHEN
NACH EINEM HALBEN JAHR WIRD DAS DURCHNITT VOM BRUTTO-NETTO-GEWINN ERMITTELT UND BEIM JOBCENTER NACHGEREICHT UND VERRECHNET.

Also…

Fest steht, dein Mann erfüllte nicht mehr die Kriterien, um
über dich familienversichert zu sein.

A: JA! JA MIT DER GEWERBEERÖFFNUNG JUNI 2008 - WOHL ZU UNSERER UNWISSENHEIT NICHT MEHR!!!

Wie es erstmal ablaufen wird: Deine Krankenkasse wird deinen
Mann nachträglich als freiwillig Versicherten einstufen und
dann die Monate von Juni 2008 bis Oktober 2009 nachberechnen.
Und ja, es wird viel Geld sein.

A: OH GOTT, OH GOTT, OH GOTT! DIESER GEDANKE BRINGT MICH AUS DER RUHE! ZUMAL DAS WIR ERST JETZT MIT DER ARBEIT ANFANGEN WERDEN - NIX HABEN - UND WAHRCHEINLICH SCHON ZUM START DER BESCHÄFTIGUNG GLEICH IRGENDWELCHE SCHULDEN ABZAHLEN WERDEN…

Jedoch stellt sich für mich folgende Frage: Die
Familienversicherung für deinen Mann war nicht möglich. Hätte
das Jobcenter nicht deinen Mann als „Hauptversicherten“
anmelden müssen? Ich bin der Meinung ja. Damit würde auch das
Jobcenter die Beiträge tragen und ihr wärt aus dem Schneider.

A: DAS WÄRE JA NAHE ZU SCHÖN UND WüRDE AN FAST AN WUDER GRENZEN:

AXEL:MEINST DU, DASS DAS JOBCENTER; BZW: DEREN ABRECHNUNG VERPFLICHET WÄRE, EINE VERÄNDERUNGSMITTEILUNG AN UNSERE KRANKENVERSICHERUNG ZU MELDEN? ODER SOLLTEN WIR UNS DARUM KÜMMERN?
WIR HABEN MIT DEN BEITRÄGEN ZU UNSERER KRANKENVERSICHERUNG NIE DIREKT WAS ZU TUN GEHABT, DENN DAS JOBCENTER ALLES ÜBERNOMMEN HAT.

AUSSERDEM WURDE UNS GESAGT, DASS ALLES FÜR UNS VOM JOBCENTER ÜBERNOMMEN WIRD BZW. FÜR UNS SO LANGE BEZAHLT WIRD, BIS DER NETTOVERDIENST AUS DEM GEWERBE MINES MANNES MEHR ALS 1020 E BETRÄGT; DANN SIND WIR ALLE LEISTUNGEN LOS. DAS WAR JA NIE DER FALL.

BIS ES SOWEIT IST ÜBERNIMMT DAS JOBCENTER DIE KOSTEN FÜR UNS.

Leider ist das nicht mein Fachgebiet, deswegen rate ich dir
folgendes:

Ruf bei deiner Krankenkasse an. Mache sie explizit drauf
aufmerksam, dass ihr in der Zeit beide ALG II bezogen habt und
frag konkret nach, ob denn die Versicherung über das Jobcenter
nicht vorrang hätte (GANZ WICHTIG: Nur dann, wenn ihr ALG II
bezogen habt.)

A: JA WIR HABEN BEZOGEN!!!
ABER WAS MEINST DU MIT VORRANG???

Wenn die Versicherung über ALG II vorrang hat, dann müsstet
ihr zum Jobcenter gehen, denen klar machen, dass dein Mann in
der Zeit nicht versichert war und sie ihn rückwirkend anmelden
müssen.

Soweit klar?

Wenn du noch Fragen hast, schieß los.

Tschüs
Axel

A: VIELEN LIEBEN DANK AXEL!!!
DAS WAR SEHR, SEHR INFORMATIV!
HIER MEINE ANTWORTEN IN DER GROßEN SCHRIFT

VIELLEICHT MAGST DU NOCH WEITER ANTWORTEN

DANKE, DANKE, DANKE AXEL!!!

  1. Ich bin die Haupversicherte. Mein Mann war und ist seit
    unserer Heirat bei mir kostenlos mitversichert.
    Dass es so ist, ist eigentlich des Jobcenters Schuld, denn
    dadurch werden Kosten für die alleinige Versicherung meines
    Mannes gespart - null Komma nichts Beitrag…

  2. Laut meiner Versicherung wären Bruttogewinne bis 355 E pro
    Monat aus einer Tätigkeit akzeptabel - alles was darüber liegt
    jedoch nicht.

3.Mein Mann hatte jedoch Bruttogewinne in etwa 500 - 1300 E,
auch wenn es Netto nur sehr wenig war. Nun ist nur das
Bruttogewinn interessant für die Versicherung.

  1. Seitdem habe ich furchtbare Angst, dass wir all die Monate
    vom Juni 2008 bis Oktober 2009 Nachzahlen müssen, bzw. dass
    die Vers. meinen Mann nachträglich rausschmeisst und eine
    schöne Rechnung ausstellen wird.

Ist soetwas überhaupt möglich?
Im Jobcenter hat man auf uns einen sehr großen Druck ausgeübt,
dass wir auf jeden Fall anfangen - etwas in Richtung Arbeit zu
tun.
So hat sich mein Mann entschlossen nach dem
Kleinunternehmergesetz etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu
unternehmen und ein Nebengewerbe zu eröffnen,
was eigentlich sehr positive Auswirkung hatte.
In 4 Wochen fangen wir beide eine Vollzeitstelle an :smile:))
Ich habe meiner Vers. bereits gemeldet, dass ich und Mein
Mann seit dem 1. Nov 2009 eine Vollzeitbeschäftigung anfngen
und nun jeder von uns allein versichert sein muss.

Liebe Experten, kennen Sie sich mit solchem Fall aus???
Müssen wir wirklich Geld nachzahlen? Oder ist es vom Fall zu
Fall unterschiedlich?

Muss ich wirklich mit einer satten Nachzahlung rechnen?
Was soll ich jetzt am besten unternehmen?
An wen kann ich mich wenden?
Wie hoch würde die Nachzahlung sein?
Wie komme ich aus der Situation raus?

Man hat uns niergendswo informiert, dass wir dadurch Ärger
bekommen würden, schon gar nicht im Jobcenter!

Es wäre toll, wenn Sie mir in diesem Fall antworten und somit
helfen könnten!

Vielen Dank im Voraus,

neue Mitgliederin -

Talala82

Hallo Talala,

leider ist es richtig, dass die Familienversicherung nur bis zu einem Einkommen von 355 EUR möglich ist. Bei der Antragstellung wird auch darauf hingewiesen, dass Veränderungen in den Einkommenssituationen jederzeit mitgeteilt werden müssen.

Die Familienversicherung Ihres Mannes wird sicherlich von Ihrer Krankenkasse rückwirkend beendet werden. Da Ihr Mann vermutlich auch Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben wird, sollte er dann rückwirkend eine freiwillige Versicherung abschliessen. Die Beiträge werden aus dem Bruttoeinkommen aus der nebenberuflichen Tätigkeit berechnet und betragen aber mindestens ca. 140 EUR im Monat. Daraus ergibt sich dann tatsächlich eine Nachzahlung. Die Krankenkassen sind da aber in der Regel mit einer angemessenen Ratenzahlung einverstanden. Sollte Ihr Mann keine Leistungen in Anspruch genommen haben, sind Sie nicht verpflichtet die freiwillige Versicherung abzuschliessen und Ihr Mann hätte dann zwar eine Versicherungslücke von 2008-2009, wäre aber ab 01.11. ja wieder aufgrund der Beschäftigung versichert. Dies wäre noch zu überlegen…

Noch Fragen? Melden Sie sich einfach…

Freundliche Grüße
Tabea Porada

Hallo Talala,

A: SEHR GEEHRTE FRAU PORADA!
VIELEN LIEBEN DANK FÜR DIE ANTWORT!

leider ist es richtig, dass die Familienversicherung nur bis
zu einem Einkommen von 355 EUR möglich ist.

Bei der

Antragstellung wird auch darauf hingewiesen, dass
Veränderungen in den EinkommenssituationEn jederzeit
mitgeteilt werden müssen.

A: ABER UNSERE SITUATION HAT SICH NICHT WIRKLICH VIEL VERÄNDERT! MEIN MANN HATTE NUN NUR EIN KLEINES NETTOGEWINN AUS SEINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT, NATÜRLICH MINUS 100 E FREIBETRAG; JEDER SOZIALLEISTUNGENEMPFÄNGER HAT ANSPRUCH AUF DIESEN FREIBETRAG. NETTOGEWINN WIRD DADURCH UM SO WENIGER, WAS FÜR DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG UNINTERESSANT IST, DENN DIESE INTERESSIERT SICH JA FÜR DIE BRUTTOEINNAHMEN, DIE BEI MEINEM MANN NATÜRLICH VIEL HÖHER WAREN, ALS 355 E!
ALLERDINGS TROTZ ALLEDEM WAREN WIR UND SIND NOCH NÄCHSTEN MONAT EIN SOZIALFALL, D.H. DER STAAT TRÄGT DIE LEITUNGEN FÜR UNS:
UND HIER STELLT SICH DIE FRAGE:

IST DENN NICHT DAS JOBCENTER - , DAS DIE BEITRÄGE FÜR UNS ZAHLT UND WUSSTE, DASS MEIN MANN ÜBER MICH VERSICHERT IST UND WUSSTE, DASS ER AUCH NACH 1 JAHR NEBENGEWERBE GEÖFFNET HAT UND ALLE NÖTIGEN DOKUMENTE UND KOPIEN EINGEREICHT HAT, SCHUL?

ICH MEINE IST DIE ABRECHUNGSABTEILUNG/LEISTUNGSABTEILUNG NICHT SCHULD DARAN? DIREKT MIT DER VERSICHERUNG HATTEN WIR NIE WAS ZU TUN GEHABT. ALLES LIEF ÜBER DAS JOBCENTER, DEN TRÄGER DER BEITRÄGE, DER AUCH GENAU WUSSTE WIE UNSER FALL AUSSAH…
UNS WÜRDE NÄMLICH GESAGT; DASS WIR UNS UM DIE GES. kRANKENVERSICHERUNG NICHT KÜMMERN MÜSSEN, DENN DIESE WIRD WEITERHIN BEZAHLT; ES SEI DER NETTOGEWINN MEINES MANNES WÜRDE IN ETWA MEHR ALS 1000 E BETRAGEN; DANN WÄREN WIR DAS JOBCENTER LOS UND HÄTTEN KEINE ANSPRÜCHE MEHR: DAS WAR JEDOCH NIE DER FALL; DA MIEN MANN NIE GROßE NETTOERTRÄGE HATTE.

Die Familienversicherung Ihres Mannes wird sicherlich von
Ihrer Krankenkasse rückwirkend beendet werden. Da Ihr Mann
vermutlich auch Leistungen der Krankenkasse in Anspruch
genommen haben wird, sollte er dann rückwirkend eine
freiwillige Versicherung abschliessen. Die Beiträge werden aus
dem Bruttoeinkommen aus der nebenberuflichen Tätigkeit
berechnet und betragen aber mindestens ca. 140 EUR im Monat.
Daraus ergibt sich dann tatsächlich eine Nachzahlung. Die
Krankenkassen sind da aber in der Regel mit einer angemessenen
Ratenzahlung einverstanden. Sollte Ihr Mann keine Leistungen
in Anspruch genommen haben, sind Sie nicht verpflichtet die
freiwillige Versicherung abzuschliessen und Ihr Mann hätte
dann zwar eine Versicherungslücke von 2008-2009, wäre aber ab

A: WAS FÜR EIN PECH! ODER DOCH NICHT?
ALSO JETZT SAGE ICH IHNEN WAS!
MEIN MANN WAR SEIT UNSERER HEIRAT JUNI 2007 BEI MIR FAMILIENVERSICHERT UND HAT DEUTSCH GELERNT:

2008 JUNI FOLGTE DIE GEWERBEANMELUNG BIS JETZT UND NOCH DIE NÄCHSTEN 4 WOCHEN, DANACH FANGEN WIR EINE BESCHÄFTIGUNG AN:
MEIN MANN IST IN DEM GESAMTEN ZEITRAUM 2007 - 2009 NIE BEIM ARZT GEWESEN - BIS AUF DEN EINEN EINZIGEN KURZEN HAUTARZTBESUCH VOR GENAU 2 WOCHEN!
MEINEN SIE DA KÖNNTE MAN WAS MACHEN? VIELLEICH SOLLTEN WIR DIESE RECHNUNG DOCH PRIVAT BEZAHLEN?
DANN HÄTTE MEIN MANN IN DER GES. ZEIT 2007 - 2009 NIE WAS MIT DEN LEISTUNGEN ZU TUN GEHABT.
WAS MEINEN SIE??? WIE KÖNNTE ICH DAS PROBLEM VIELLEICHT LÖSEN?
sTELLEN SIE SICH VOR; WIR HATTEN NIX - WIR HABEN NIX - HABEN DOCH BEIDE ARBEIT GEFUNDEN - UND FANGEN GLEICH WIEDERAN; IRGENDWELCHE SCHILDEN ABZUZAHLEN … :frowning:((

01.11. ja wieder aufgrund der Beschäftigung versichert. Dies
wäre noch zu überlegen…

Noch Fragen? Melden Sie sich einfach…

A: NOCHMAL VIELEN LIEBEN DANK FÜR DIE ANTWORT!
VIELLEICHT MÖGEN SIE NOCH EINMAL ZU ANTWORTEN…

Freundliche Grüße
Tabea Porada

L.G. TALALA

Liebe Talala82

Ich habe da etwas auf dem Herzen, das mich in die schlaflosen Nächte treibt…

um Gotteswillen Schlaflose Nächte ist nicht gut:
Eins Vorweg die Kasse hat leider Recht. Die Familienversicherung entsteht Kraft Gesetz wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind und Sie erlischt wenn diese Vorraussetzungen nicht mehr zu treffen.
In Ihrem Fall erlischt die Familienversicherung wenn Ihr Mann über 355 Euro verdient. Geregelt ist das im SGB V § 10.
Da es weiterhin eine Pflichtversicherung seit dem 01.02.2007 gibt hat Ihr Mann jedoch eine Krankenversicherung Kraft Gesetz diese muss er nun nur noch bezahlen. Der Beitrag hierfür beläuft vom Einkommen abhängig zwischen 140-280 Euro.
Zwecks klärung setzen Sie sich bitte mit Ihrer Kasse in Verbindung und vereinbaren eine Tatenzahlung.
MfG
R.Maaß

Ich bin seit 2006 arbeitslos gemeldet und habe als
„Arbeitslose“ 2007 geheiratet.
Wir waren und sind weitrhin beide arbeitslos gemeldet.
Gleich nach der Heirat fing mein Mann im Sept.2007 einen
Deutschkurs an , der bis Nov. 2008 dauerte ( A1 + B1 Prüfung
insges. 14 Mo.) Während der Sprachenchule vom Juni 2008 bis
November 2009 hatte mein Mann ein Nebengewerbe angemeldet
gehabt für allg. Haumeistertätigkeiten etc. - bzw. das
Gewerbe hat er immer noch, denn wir melden es erst zu Ende
Oktober 2009 ab.
Dann fangen wir beide eine Vollzeitbeschäftigung an, was uns
sehr erfreut.

Nun zum Problem:

Vor einigen Wochen habe ich ein Fragenergänzungsbogen von
meiner ges. Versicherung bekommem.
Dort haben wir eingetragen, dass sich in meiner ges.Situation
nichts geändert hat, dass mein Mann aber ein kleines
Nebengewerbe nach Kleinunternehmergesetz betätigt. Wir haben
gleich auch die Gewinnermittlung für die ersten 6
Monate(Gewerbeeröffnug Juni 2008 bis Dez. 2008 )als Anhang und
Beweis an die Vericherung versandt.

Also war mein Mann in dem Zeitraum:

  • 2007, nachdem Beitritt zu der Vers. - Schüler und bezog
    Leistungen vom Jobcenter.

  • 2008, war er Schüler + selbständiger, nebenberuflicher
    Kleinunternehmer + hauptberuflich arbeitssuchend

  • 2009 selbständiger, nebenberuflicher Kleinunternehmer +
    hauptberuflich arbeitsuchend

Und nun kann ich nicht schlafen, denn wir müssen vielleicht
mit Nachzahlungen rechnen laut der Gespräche, die ich mit
meiner Vers. geführt habe, denn

  1. Ich bin die Haupversicherte. Mein Mann war und ist seit
    unserer Heirat bei mir kostenlos mitversichert.
    Dass es so ist, ist eigentlich des Jobcenters Schuld, denn
    dadurch werden Kosten für die alleinige Versicherung meines
    Mannes gespart - null Komma nichts Beitrag…

  2. Laut meiner Versicherung wären Bruttogewinne bis 355 E pro
    Monat aus einer Tätigkeit akzeptabel - alles was darüber liegt
    jedoch nicht.

3.Mein Mann hatte jedoch Bruttogewinne in etwa 500 - 1300 E,
auch wenn es Netto nur sehr wenig war. Nun ist nur das
Bruttogewinn interessant für die Versicherung.

  1. Seitdem habe ich furchtbare Angst, dass wir all die Monate
    vom Juni 2008 bis Oktober 2009 Nachzahlen müssen, bzw. dass
    die Vers. meinen Mann nachträglich rausschmeisst und eine
    schöne Rechnung ausstellen wird.

Ist soetwas überhaupt möglich?
Im Jobcenter hat man auf uns einen sehr großen Druck ausgeübt,
dass wir auf jeden Fall anfangen - etwas in Richtung Arbeit zu
tun.
So hat sich mein Mann entschlossen nach dem
Kleinunternehmergesetz etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu
unternehmen und ein Nebengewerbe zu eröffnen,
was eigentlich sehr positive Auswirkung hatte.
In 4 Wochen fangen wir beide eine Vollzeitstelle an :smile:))
Ich habe meiner Vers. bereits gemeldet, dass ich und Mein
Mann seit dem 1. Nov 2009 eine Vollzeitbeschäftigung anfngen
und nun jeder von uns allein versichert sein muss.

Liebe Experten, kennen Sie sich mit solchem Fall aus???
Müssen wir wirklich Geld nachzahlen? Oder ist es vom Fall zu
Fall unterschiedlich?

Muss ich wirklich mit einer satten Nachzahlung rechnen?
Was soll ich jetzt am besten unternehmen?
An wen kann ich mich wenden?
Wie hoch würde die Nachzahlung sein?
Wie komme ich aus der Situation raus?

Man hat uns niergendswo informiert, dass wir dadurch Ärger
bekommen würden, schon gar nicht im Jobcenter!

Es wäre toll, wenn Sie mir in diesem Fall antworten und somit
helfen könnten!

Vielen Dank im Voraus,

neue Mitgliederin -

Talala82

Hallo,
ich habe die Antworten direkt unter die Fragen geschrieben.
Gruß
Jogie

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe da etwas auf dem Herzen, das mich in die schlaflosen
Nächte treibt…

Ich bin seit 2006 arbeitslos gemeldet und habe als
„Arbeitslose“ 2007 geheiratet.
Wir waren und sind weitrhin beide arbeitslos gemeldet.
Gleich nach der Heirat fing mein Mann im Sept.2007 einen
Deutschkurs an , der bis Nov. 2008 dauerte ( A1 + B1 Prüfung
insges. 14 Mo.) Während der Sprachenchule vom Juni 2008 bis
November 2009 hatte mein Mann ein Nebengewerbe angemeldet
gehabt für allg. Haumeistertätigkeiten etc. - bzw. das
Gewerbe hat er immer noch, denn wir melden es erst zu Ende
Oktober 2009 ab.
Dann fangen wir beide eine Vollzeitbeschäftigung an, was uns
sehr erfreut.

Nun zum Problem:

Vor einigen Wochen habe ich ein Fragenergänzungsbogen von
meiner ges. Versicherung bekommem.
Dort haben wir eingetragen, dass sich in meiner ges.Situation
nichts geändert hat, dass mein Mann aber ein kleines
Nebengewerbe nach Kleinunternehmergesetz betätigt. Wir haben
gleich auch die Gewinnermittlung für die ersten 6
Monate(Gewerbeeröffnug Juni 2008 bis Dez. 2008 )als Anhang und
Beweis an die Vericherung versandt.

Also war mein Mann in dem Zeitraum:

  • 2007, nachdem Beitritt zu der Vers. - Schüler und bezog
    Leistungen vom Jobcenter.

Wurde auch Arbeitslosengeld bezogen? Wenn ja, besteht Versicherungspflicht als Arbeitsloser und die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge.

  • 2008, war er Schüler + selbständiger, nebenberuflicher
    Kleinunternehmer + hauptberuflich arbeitssuchend

Hauptberuflich Arbeitssuchend gibt es nicht!

  • 2009 selbständiger, nebenberuflicher Kleinunternehmer +
    hauptberuflich arbeitsuchend

Und nun kann ich nicht schlafen, denn wir müssen vielleicht
mit Nachzahlungen rechnen laut der Gespräche, die ich mit
meiner Vers. geführt habe, denn

  1. Ich bin die Haupversicherte. Mein Mann war und ist seit
    unserer Heirat bei mir kostenlos mitversichert.
    Dass es so ist, ist eigentlich des Jobcenters Schuld, denn
    dadurch werden Kosten für die alleinige Versicherung meines
    Mannes gespart - null Komma nichts Beitrag…

Wurde auch Arbeitslosengeld bezogen? Wenn ja, besteht Versicherungspflicht als Arbeitsloser und die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge.

  1. Laut meiner Versicherung wären Bruttogewinne bis 355 E pro
    Monat aus einer Tätigkeit akzeptabel - alles was darüber liegt
    jedoch nicht.

3.Mein Mann hatte jedoch Bruttogewinne in etwa 500 - 1300 E,
auch wenn es Netto nur sehr wenig war. Nun ist nur das
Bruttogewinn interessant für die Versicherung.

Kennen Sie den Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz? Gewinn ist der Umsatz abzüglich Kosten. Weshalb ist Ihr „netto-Gewinn“ so viel niedriger? Steuern? Oder doch Betriebskosten?

  1. Seitdem habe ich furchtbare Angst, dass wir all die Monate
    vom Juni 2008 bis Oktober 2009 Nachzahlen müssen, bzw. dass
    die Vers. meinen Mann nachträglich rausschmeisst und eine
    schöne Rechnung ausstellen wird.

Ist soetwas überhaupt möglich?
Im Jobcenter hat man auf uns einen sehr großen Druck ausgeübt,
dass wir auf jeden Fall anfangen - etwas in Richtung Arbeit zu
tun.
So hat sich mein Mann entschlossen nach dem
Kleinunternehmergesetz etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu
unternehmen und ein Nebengewerbe zu eröffnen,
was eigentlich sehr positive Auswirkung hatte.
In 4 Wochen fangen wir beide eine Vollzeitstelle an :smile:))
Ich habe meiner Vers. bereits gemeldet, dass ich und Mein
Mann seit dem 1. Nov 2009 eine Vollzeitbeschäftigung anfngen
und nun jeder von uns allein versichert sein muss.

Liebe Experten, kennen Sie sich mit solchem Fall aus???
Müssen wir wirklich Geld nachzahlen? Oder ist es vom Fall zu
Fall unterschiedlich?

Sofern Ihr Mann über 355 Euro mit seiner Selbständigkeit verdient hat müssen Beiträge nachgezahlt werden. Eine Kulanz gibt es hier nicht. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Rechnen Sie mal das Einkommen mit 14,9% Krankenversicherung plus 1,95% Pflegeversicherung, dann haben Sie den Wert des monatlichen Beitrags.

Muss ich wirklich mit einer satten Nachzahlung rechnen?
Was soll ich jetzt am besten unternehmen?
An wen kann ich mich wenden?

Sprechen Sie mit JobCenter und Krankenkassen. Aussitzen funktioniert hier nicht.

Wie hoch würde die Nachzahlung sein?
Wie komme ich aus der Situation raus?

Man hat uns niergendswo informiert, dass wir dadurch Ärger
bekommen würden, schon gar nicht im Jobcenter!

Es wäre toll, wenn Sie mir in diesem Fall antworten und somit
helfen könnten!

Vielen Dank im Voraus,

neue Mitgliederin -

Talala82

Hallo,

zu 1.) Das Jobcenter hat nichts falsch gemacht, deine gestzl. Krankenversicherung auch nicht.

zu 2.+ 3.) Die Aussage ist FALSCH! Für die Beurteilung der Höhe Einnahmen zum Lebensunterhalt bei Gewerbetreibenden ( d.h. zur Prüfung der Familienversicherung) wird der GEWINN lt.STEUERBESCHEID zugrunde gelegt.

4.) Wenn dein Mann keine weiteren Einnahmen hatte, dann passiert gar nichts!

Die Frage ist nur, ob die gewerbl. Tätigkeit vom Arbeitsamt abgesegnet war! Denn wenn nicht, kann es höchstens von dort Ärger und Rückforderung geben.

MfG

Friedrich

Hallo Talala,

das Jobcenter hat mit der Familienversicherung nichts zu tun, nur mit Ihrer Mitgliedschaft. Sie haben irgendwann mal einen Antrag auf Familienversicherung unterschrieben und hier auch bestätigt, dass Sie Veränderungen im Einkommen unverzüglich mitteilen, vielleicht hat man Ihnen das nicht vernünftig erklärt ;-( Wenn Ihr Mann nur einmal beim Arzt war, sagen Sie der Krankenkasse Sie möchten die Kosten für diese Behandlung selbst übernehmen und nehmen sie die Versicherungslücke von 2008-2009 in Kauf. Zu der rückwirkenden freiwilligen Versicherung kann Sie niemand zwingen. Ab 01.11. ist Ihr Mann dann ja wieder versichert.

Freundliche Grüße
Tabea Porada

Hallo,

eine Familienversicherung Ihres Mannes ist nicht möglich, wenn er einen Gewinn erzielt, welcher im Monat regelmäßig 360 Euro überschreitet. Ist dies der Fall, muß er sich selbst versichern. Hat Ihr Mann Leistungen vom Arbeitsamt bezogen, ist er an und für sich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit hätte ihn das Arbeitsamt bei der Krankenkasse als eigenständiges Mitglied anmelden müssen. Beitragsschuldner ist das Arbeitsamt. Mit Nachzahlungen hätten Sie nicht zu rechnen.

Hat Ihr Mann keine Zahlungen vom Arbeitsamt erhalten, wäre die Familienversicherung gerechtfertigt - allerdings wäre die Einkommensgrenze von monatlich 360 Euro zu beachten. Waren die durchschnittlichen Einnahmen (Gewinn) höher als 360 Euro, hätte Ihr Mann als freiwilliges Mitglied versichert werden müssen. Bemessungsgröße sind für Ihren Mann mindestens 1260 Euro im Monat. Bei einem Beitragssatz von 14,3 % wären somit 180 Euro im Monat an Beiträgen fällig.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lorenz

Hallo!

A: JA DAS IST WIRKLICH WAHR, MAN KANN SICH AUF ÄMTER WIRKLICH
NICHT VERLASSEN…

Naja, das Problem ist, dass gerade beim Jobcenter welche sitzen, die von Regelungen, die mit ihren viel zu tun haben, nicht kennen.

Aber in der Zeit ab Juni 2008 habt ihr weiter ALG II bekommen,
oder? Davon gehe ich jetzt aus.

A: JA WIR HABEN DIE GANZE ZEIT LAUFEND LEISTUNGEN BEKOMMEN, DA
NATÜRLICH DIE NETTOGEWINNE KLEINER WAREN MINUS 100 E FEIBETRAG
IM MONAT, DIE JEDEM ZUSTEHEN
NACH EINEM HALBEN JAHR WIRD DAS DURCHNITT VOM
BRUTTO-NETTO-GEWINN ERMITTELT UND BEIM JOBCENTER NACHGEREICHT
UND VERRECHNET.

Also…

Fest steht, dein Mann erfüllte nicht mehr die Kriterien, um
über dich familienversichert zu sein.

A: JA! JA MIT DER GEWERBEERÖFFNUNG JUNI 2008 - WOHL ZU UNSERER
UNWISSENHEIT NICHT MEHR!!!

Wie es erstmal ablaufen wird: Deine Krankenkasse wird deinen
Mann nachträglich als freiwillig Versicherten einstufen und
dann die Monate von Juni 2008 bis Oktober 2009 nachberechnen.
Und ja, es wird viel Geld sein.

A: OH GOTT, OH GOTT, OH GOTT! DIESER GEDANKE BRINGT MICH AUS
DER RUHE! ZUMAL DAS WIR ERST JETZT MIT DER ARBEIT ANFANGEN
WERDEN - NIX HABEN - UND WAHRCHEINLICH SCHON ZUM START DER
BESCHÄFTIGUNG GLEICH IRGENDWELCHE SCHULDEN ABZAHLEN WERDEN…

Jedoch stellt sich für mich folgende Frage: Die
Familienversicherung für deinen Mann war nicht möglich. Hätte
das Jobcenter nicht deinen Mann als „Hauptversicherten“
anmelden müssen? Ich bin der Meinung ja. Damit würde auch das
Jobcenter die Beiträge tragen und ihr wärt aus dem Schneider.

A: DAS WÄRE JA NAHE ZU SCHÖN UND WüRDE AN FAST AN WUDER
GRENZEN:

AXEL:MEINST DU, DASS DAS JOBCENTER; BZW: DEREN ABRECHNUNG
VERPFLICHET WÄRE, EINE VERÄNDERUNGSMITTEILUNG AN UNSERE
KRANKENVERSICHERUNG ZU MELDEN? ODER SOLLTEN WIR UNS DARUM
KÜMMERN?
WIR HABEN MIT DEN BEITRÄGEN ZU UNSERER KRANKENVERSICHERUNG NIE
DIREKT WAS ZU TUN GEHABT, DENN DAS JOBCENTER ALLES ÜBERNOMMEN
HAT.

AUSSERDEM WURDE UNS GESAGT, DASS ALLES FÜR UNS VOM JOBCENTER
ÜBERNOMMEN WIRD BZW. FÜR UNS SO LANGE BEZAHLT WIRD, BIS DER
NETTOVERDIENST AUS DEM GEWERBE MINES MANNES MEHR ALS 1020 E
BETRÄGT; DANN SIND WIR ALLE LEISTUNGEN LOS. DAS WAR JA NIE DER
FALL.

BIS ES SOWEIT IST ÜBERNIMMT DAS JOBCENTER DIE KOSTEN FÜR UNS.

Leider ist das nicht mein Fachgebiet, deswegen rate ich dir
folgendes:

Ruf bei deiner Krankenkasse an. Mache sie explizit drauf
aufmerksam, dass ihr in der Zeit beide ALG II bezogen habt und
frag konkret nach, ob denn die Versicherung über das Jobcenter
nicht vorrang hätte (GANZ WICHTIG: Nur dann, wenn ihr ALG II
bezogen habt.)

A: JA WIR HABEN BEZOGEN!!!
ABER WAS MEINST DU MIT VORRANG???

Mit Vorrang meine ich folgendes: Es gibt sogenannte Vorrangversicherungen. Wenn man die Möglichkeit hat, sich familienversichern zu lassen oder sich pflicht versichern zu lassen, hat die Pflichtversicherung vorrang vor der Familienversicherung.

A: VIELEN LIEBEN DANK AXEL!!!
DAS WAR SEHR, SEHR INFORMATIV!
HIER MEINE ANTWORTEN IN DER GROßEN SCHRIFT

VIELLEICHT MAGST DU NOCH WEITER ANTWORTEN

DANKE, DANKE, DANKE AXEL!!!

Gern geschehen. Wie gesagt, direkt mit der Krankenkasse reden, dann mit dem Jobcenter.

Tschüs
Axel

Hallo Talala,

das Jobcenter hat mit der Familienversicherung nichts zu tun,
nur mit Ihrer Mitgliedschaft. Sie haben irgendwann mal einen
Antrag auf Familienversicherung unterschrieben und hier auch
bestätigt, dass Sie Veränderungen im Einkommen unverzüglich
mitteilen, vielleicht hat man Ihnen das nicht vernünftig
erklärt ;-(

A: JA DAS HAT MAN NICHT - ABER TROTZDEM HAT SICH BEI UNS JA NICHTS GEÄNDERT, DENN UM DIE MONATSGEWINNE, DIE MEIN MANN ERBRACHT HAT, - HAT SICH AUCH DIE LEISTUNG ZUM LEBENSUNTERHALT GEKÜRZT ALSO DAS WAR JA IMMER DER GLEICHE GELDBETRAG, DEN WIR IM MONAT ZUR VERFÜGUNG HATTEN.
MITTLERWEILE HABE ICH AUCH MITBEKOMMEN, DASS SO LANGE WIR AUCH NUR EINEN CENT VOM AMT BEKOMMEN - ÜBERNIMMT DIESER DIE KOSTEN FÜR DIE VERSICHERUNG:

LIEBE FRAU PORADA!
ICH MÖCHTE MICH HIERMIT NOCH MAL BEI IHNEN HERZLICH BEDANKEN!!!
DANKE, DANKE, DANKE!!!

Wenn Ihr Mann nur einmal beim Arzt war, sagen Sie

der Krankenkasse Sie möchten die Kosten für diese Behandlung
selbst übernehmen und nehmen sie die Versicherungslücke von
2008-2009 in Kauf. Zu der rückwirkenden freiwilligen
Versicherung kann Sie niemand zwingen. Ab 01.11. ist Ihr Mann
dann ja wieder versichert.

Freundliche Grüße
Tabea Porada

Hallo,

ich bin zwar eher Expertin für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, aber zu Deienr Frage möchte ich Dir zumindest einen evtl wichtigen Hinweis geben: Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der Fam-angehörige hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Das angemeldete Gewerbe kann ein Hinweis auf eine Hauptberufliche Selbstständigkeit sein, muss aber nicht. Es kommt auch darauf an, wie viele Stunden tatsächlich die Selbstständigkeit ausgeübt wird. Es gibt da eine Stundengrenze von 18 h wöchentlich. Ich hatte z.B. mal einen Ehemann, der selbstständig einen Anhängerverleih betrieben hat, der aber damit weniger als 18 h die Woche beschäftigt war und unter 325 EUR im Monat verdiente, er konnte trotzdem Fami-vers. sein. Dies so als Beispiel! Egentlich gilt doch der Gewinn laut Einkommenssteuerbescheid!

Außerdem kann man aus der GKV gar nicht mehr rausgeschmissen werden, es kann nur ein Ruhen der Leistungen verhängt werden. Aber die Beitragsschuld bleibt natürlich!

Ich weiß nicht, ob ich Dir damit so helfen konnte, aber evtl, gibt Dir ja ein anderer Experte noch einen guten Rat, der sich mit Beiträgen noch besser auskennt! Ich drücke euch die Daumen!
Viele Grüße,
Andrea

Hallo,

A: GUTEN ABEND FRAU RUBUESH!
VIELEN LIBEN DANK FÜR DIE ANTWORT!
JEDE VON DEN ANTWORTEN IST WICHTIG FÜR MICH.
WIR HABEN NOCH KEINE STEUERBESCHEID 200( BEKOMMEN, MÜSSTE ABER BALD SO WEIT SEIN:
DIE VERSICHERUNG HAT MICH DARAUF AUFMERKSAM GEMACHT,
DASS SIE AUF JEDEN FALL DEN BESCHEID BRAUCHT.
pROBLEM IST, DASS ES SCHWIERIG IST, ZU SAGEN WIEVIELE STUNDEN MEIN MANN DIE WOCHE ARBEITET.
MAL IST ES NE 1 - 2 STD: DIE WOCHE, MAL 3-4 TAGE AM STÜCK:
ES IST UNTERSCHIEDLICH,ES SEI WIR SOLLTEN DARAUS EINEN DURCHNITT MACHEN. AUSSERDEM ZÄHLT DIE BESCHÄFTIGUNG BEI SELBSTÄNDIGEN NICHT NACH STUNDEN, SONDERN NACH ERBRACHTER LEISTUNG - JE SCHELLER MAN IST - UM SO BESSER.

ich bin zwar eher Expertin für Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung, aber zu Deienr Frage möchte ich Dir
zumindest einen evtl wichtigen Hinweis geben:
Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der
Fam-angehörige hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.

A: DAS IST WIEDER DIE FRAGE MIT DEM HAUPTBERUFLICH.
MIR WURDE GESAGT; DASS WIR BEIDE HAUPTBERUFLICH ARBEITSUCHEND SIND UND SO UND SO VIELE BEWERBUNGEN IM MONAT NACHWEISEN MÜSSEN.
UND DANN HAT MEIN MANN EINE NEBENBESCHÄFTIGUNG DIE AUF TEILZEIT GEMELDET IST.

Das angemeldete Gewerbe kann ein Hinweis auf eine
Hauptberufliche Selbstständigkeit sein, muss aber nicht.

A: JA! DA HABEN SIE ES!

Es

kommt auch darauf an, wie viele Stunden tatsächlich die
Selbstständigkeit ausgeübt wird. Es gibt da eine Stundengrenze
von 18 h wöchentlich. Ich hatte z.B. mal einen Ehemann, der

A: DAS IST SCHWIERIG ZU SAGEN, ES IST NICHTS, WAS MEIN MANN REGELMÄßIG MACHT.

selbstständig einen Anhängerverleih betrieben hat, der aber
damit weniger als 18 h die Woche beschäftigt war und unter 325
EUR im Monat verdiente, er konnte trotzdem Fami-vers. sein.
Dies so als Beispiel! Egentlich gilt doch der Gewinn laut
Einkommenssteuerbescheid!

A: JA DAS WERDEN WIR JETZT NACHREICHEN.

Außerdem kann man aus der GKV gar nicht mehr rausgeschmissen
werden, es kann nur ein Ruhen der Leistungen verhängt werden.
Aber die Beitragsschuld bleibt natürlich!

Ich weiß nicht, ob ich Dir damit so helfen konnte, aber evtl,
gibt Dir ja ein anderer Experte noch einen guten Rat, der sich
mit Beiträgen noch besser auskennt! Ich drücke euch die
Daumen!

Viele Grüße,
Andrea

VIELEN LIEBEN DANK, ANDREA!!!
L.G. TALALA82

Hallo,
sorry habe die anfrage total vergessen.

Kann leider nicht helfen, ist zu umfangreich.

gruss