Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe da etwas auf dem Herzen, das mich in die schlaflosen Nächte treibt…
Ich bin seit 2006 arbeitslos gemeldet und habe als „Arbeitslose“ 2007 geheiratet.
Wir waren und sind weitrhin beide arbeitslos gemeldet.
Gleich nach der Heirat fing mein Mann im Sept.2007 einen Deutschkurs an , der bis Nov. 2008 dauerte ( A1 + B1 Prüfung insges. 14 Mo.) Während der Sprachenchule vom Juni 2008 bis November 2009 hatte mein Mann ein Nebengewerbe angemeldet gehabt für allg. Haumeistertätigkeiten etc. - bzw. das Gewerbe hat er immer noch, denn wir melden es erst zu Ende Oktober 2009 ab.
Dann fangen wir beide eine Vollzeitbeschäftigung an, was uns sehr erfreut.
Nun zum Problem:
Vor einigen Wochen habe ich ein Fragenergänzungsbogen von meiner ges. Versicherung bekommem.
Dort haben wir eingetragen, dass sich in meiner ges.Situation nichts geändert hat, dass mein Mann aber ein kleines Nebengewerbe nach Kleinunternehmergesetz betätigt. Wir haben gleich auch die Gewinnermittlung für die ersten 6 Monate(Gewerbeeröffnug Juni 2008 bis Dez. 2008 )als Anhang und Beweis an die Vericherung versandt.
Also war mein Mann in dem Zeitraum:
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2007, nachdem Beitritt zu der Vers. - Schüler und bezog Leistungen vom Jobcenter.
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2008, war er Schüler + selbständiger, nebenberuflicher Kleinunternehmer + hauptberuflich arbeitssuchend
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2009 selbständiger, nebenberuflicher Kleinunternehmer + hauptberuflich arbeitsuchend
Und nun kann ich nicht schlafen, denn wir müssen vielleicht mit Nachzahlungen rechnen laut der Gespräche, die ich mit meiner Vers. geführt habe, denn
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Ich bin die Haupversicherte. Mein Mann war und ist seit unserer Heirat bei mir kostenlos mitversichert.
Dass es so ist, ist eigentlich des Jobcenters Schuld, denn dadurch werden Kosten für die alleinige Versicherung meines Mannes gespart - null Komma nichts Beitrag… -
Laut meiner Versicherung wären Bruttogewinne bis 355 E pro Monat aus einer Tätigkeit akzeptabel - alles was darüber liegt jedoch nicht.
3.Mein Mann hatte jedoch Bruttogewinne in etwa 500 - 1300 E, auch wenn es Netto nur sehr wenig war. Nun ist nur das Bruttogewinn interessant für die Versicherung.
- Seitdem habe ich furchtbare Angst, dass wir all die Monate vom Juni 2008 bis Oktober 2009 Nachzahlen müssen, bzw. dass die Vers. meinen Mann nachträglich rausschmeisst und eine schöne Rechnung ausstellen wird.
Ist soetwas überhaupt möglich?
Im Jobcenter hat man auf uns einen sehr großen Druck ausgeübt, dass wir auf jeden Fall anfangen - etwas in Richtung Arbeit zu tun.
So hat sich mein Mann entschlossen nach dem Kleinunternehmergesetz etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu unternehmen und ein Nebengewerbe zu eröffnen,
was eigentlich sehr positive Auswirkung hatte.
In 4 Wochen fangen wir beide eine Vollzeitstelle an ))
Ich habe meiner Vers. bereits gemeldet, dass ich und Mein Mann seit dem 1. Nov 2009 eine Vollzeitbeschäftigung anfngen und nun jeder von uns allein versichert sein muss.
Liebe Experten, kennen Sie sich mit solchem Fall aus???
Müssen wir wirklich Geld nachzahlen? Oder ist es vom Fall zu Fall unterschiedlich?
Muss ich wirklich mit einer satten Nachzahlung rechnen?
Was soll ich jetzt am besten unternehmen?
An wen kann ich mich wenden?
Wie hoch würde die Nachzahlung sein?
Wie komme ich aus der Situation raus?
Man hat uns niergendswo informiert, dass wir dadurch Ärger bekommen würden, schon gar nicht im Jobcenter!
Es wäre toll, wenn Sie mir in diesem Fall antworten und somit helfen könnten!
Vielen Dank im Voraus,
neue Mitgliederin -
Talala82