Liebe/-r Experte/-in,
bin als Beamter seit Jahren in der privaten Krankenversicherung versichert. Jetzt traten folgende neue Lebenssituationen ein:
a) Bin seit dem 1.8.09 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhalte entsprechend ein Ruhegehalt, das mit 1950 Euro netto deutlich unter den vorzeitigen Bezügen liegt.
b) Habe letztes Jahr geheiratet, meine Frau war bislang nur zeitweise in einem Mini-Job beschäftigt. Sie hat seit einigen Monaten eine eigene private KV. Wir dachten, gesetzlich darf sie sich eh nicht versichern.
c) Wir erwarten in einigen Wochen Nachwuchs.
Meine Fragen: Ich zahle für meine Frau und mich momentan noch ca. 400 Euro in die PKV, 65 % trägt die Beihilfe. Angesichts meines verringerten Einkommens wäre ich froh, meine Frau und das Kind in der gesetzlichen Versicherung unterzubringen zu können.
Jetzt erzählte mir ein Selbständiger, dass er zwar privat versichert sei, aber seine Frau und die Kinder seien gesetzlich versichert, weil er und damit die Familie insgesamt unter einer bestimmten Einkommensgrenze lägen.
Kann ich meine Frau und das Kind noch gesetzlich versichern? Was sind die genauen Voraussetzungen dafür?
Freundliche Grüße
Paul Mai